| 14 | wegweiser für neuberufene gremien die berliner hochschulen regeln ihre angelegenheiten nach dem prinzip der akademischen selbstverwaltung. wesentliche organe sind die fakultätsräte, der akademische senat (as), der erweiter- te akademische senat (eas), das kuratorium (ku) und das prä- sidium. in allen gremien der tu berlin sind vier statusgruppen vertreten: hochschullehrerinnen und -lehrer, akademische mitar- beiterinnen und mitarbeiter, studierende, sonstige mitarbeiterin- nen und mitarbeiter. kontakt: ulrike grupe raum h 2509 +49 (0)30 314-2 39 86 ulrike.grupe@tu-berlin.de q 18633 die aufgaben des kuratoriums (ku) sind u. a.: entscheidungen in grundsätzlichen, verwaltungs-, wirtschafts-, haushalts- und finanzangelegenheiten, insbesondere: feststellung des haus- haltsplans, errichtung, veränderung und aufhebung von fakultä- ten und anderen organisationseinheiten, wahl des kanzlers/der kanzlerin, erlass von verwaltungsvorschriften in personal- und personalwirtschaftsangelegenheiten. die aufgaben des akademischen senats (as) sind u. a.: mitwirkung bei der errichtung von organisationseinheiten, einrichtung von studiengängen, erlass von satzungen, aufstellung von grundsät- zen für lehre, studium und prüfungen, stellungnahme zu studien- und prüfungsordnungen, stellungnahme zu berufungsvorschlä- gen, koordinierung der tätigkeit der fakultäten, beschlussfassung über hochschulentwicklungs- und ausstattungspläne, frauenför- derrichtlinien, regelungen über die benutzung der hochschulein- richtungen. zu seiner unterstützung hat der akademische senat beratende ständige kommissionen eingerichtet. kontakt: ute meiner raum h 1037 +49 (0)30 314-2 25 01 ute.meiner@tu-berlin.de q 18635