[TU BERLIN]


TU Berlin - Hochschulstrukturplan März 1998



         

Technische Universität Berlin

Hochschulstrukturplan


Im März 1997 unterzeichneten die einzelnen Hochschulen mit dem Land Berlin einen Vertrag, der die Absenkung der konsumtiven Staatszuschüsse für die Jahre von 1997 bis 2000 festlegte, der aber auch die Hochschulen in diesen vier Jahren von weiteren Haushaltskürzungen des Landes ausnahm. Mit diesem Vertrag hat sich die Technische Universität Berlin verpflichtet, bis Ende des Wintersemesters 1997/98 einen Strukturplan vorzulegen, der die Ausstattung der TU auf der Basis des zugesicherten Globalbudgets von 505 Millionen DM für das Jahr 2000 (gegenüber noch 543 Millionen DM im Jahre 1997) beschreibt. Nur rund 70 Prozent, also etwa 360 Millionen DM, stehen dabei für die Finanzierung des Personals zur Verfügung. Auf der Grundlage dieses Finanzrahmens hat der Akademische Senat (AS) der TU Berlin am 26. März 1998 mehrheitlich bei nur einer Stimmenthaltung den folgenden Hochschulstrukturplan verabschiedet (Siehe dazu auch den Bericht aus der AS-Sitzung).
Der Hochschulstrukturplan beschreibt die neue Fakultätsstruktur, klärt die Frage nach dem Verbleib der TU-Lehrerbildung und behandelt auch die Frage der Fortführung des Modellversuchs Studienbüro. Auch über die Ausstattung der Fakultäten mit Hochschullehrerstellen und Stellen für Akademische Mitarbeiter ist abschließend verhandelt worden. Das Kuratorium der Technischen Universität Berlin hat den Strukturplan noch nicht beschlossen. Es erwartet erst eine Stellungnahme des Wissenschaftsrates zu dem Strukturplan, ebenso die neue Entscheidung des AS über die Fakultätsstruktur im Wintersemester 1998/99.


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