|
Technische Universität Berlin
Hochschulstrukturplan
Im März 1997 unterzeichneten die einzelnen Hochschulen mit dem Land Berlin
einen Vertrag, der die Absenkung der konsumtiven Staatszuschüsse für die
Jahre von 1997 bis 2000 festlegte, der aber auch die Hochschulen in diesen vier
Jahren von weiteren Haushaltskürzungen des Landes ausnahm. Mit diesem Vertrag
hat sich die Technische Universität Berlin verpflichtet, bis Ende des
Wintersemesters 1997/98 einen Strukturplan vorzulegen, der die Ausstattung der
TU auf der Basis des zugesicherten Globalbudgets von 505 Millionen DM für das
Jahr 2000 (gegenüber noch 543 Millionen DM im Jahre 1997) beschreibt.
Nur rund 70 Prozent, also etwa 360 Millionen DM, stehen dabei für die
Finanzierung des Personals zur Verfügung. Auf der Grundlage dieses Finanzrahmens
hat der Akademische Senat (AS) der TU Berlin am 26. März 1998 mehrheitlich bei nur
einer Stimmenthaltung den folgenden Hochschulstrukturplan verabschiedet
(Siehe dazu auch
den Bericht aus der AS-Sitzung).
Der Hochschulstrukturplan beschreibt die neue Fakultätsstruktur, klärt
die Frage nach dem Verbleib der TU-Lehrerbildung und behandelt auch die Frage der
Fortführung des Modellversuchs Studienbüro. Auch über die
Ausstattung der Fakultäten mit Hochschullehrerstellen und Stellen für
Akademische Mitarbeiter ist abschließend verhandelt worden. Das Kuratorium
der Technischen Universität Berlin hat den Strukturplan noch nicht beschlossen.
Es erwartet erst eine Stellungnahme des Wissenschaftsrates zu dem Strukturplan, ebenso
die neue Entscheidung des AS über die Fakultätsstruktur im Wintersemester
1998/99.
|
Inhaltsverzeichnis |
Impressum |
|
|