TU Berlin - Medieninformation Nr. 95 - 2. Juni 1995

Vorwürfe entbehren jeder Grundlage

Technische Universität Berlin weist Vorwürfe des Rechnungshofes zurück


In dem Bericht des Rechnungshofes für das Jahr 1994, der in den vergangenen Tagen den Medien vorgestellt wurde, wird der TU Berlin - im Zusammenhang mit der Planung einer Tennis- und Squashhalle für die Mitglieder der TU Berlin - ein rechtswidriges Verhalten und die Verschwendung von Geldern vorgeworfen.

Der Kanzler der TU Berlin, Ulrich Podewils, weist diese Vorwürfe zurück, da sie jeder Grundlage entbehren. Richtig an dem gesamten Vorgang ist folgendes:

Die TU Berlin hat im August 1994 dem Kuratorium der Universität eine Vorlage für den Bau einer Tennis- und Squashhalle vorgelegt. Die Halle sollte nicht aus Landesmitteln (Steuergeldern) finanziert werden, sondern durch Aufnahme eines Kommunalkredites. Nach Ansicht des Kanzlers sei zwar in den ersten Jahren eine zusätzliche Finanzierung aus dem Haushalt der TU Berlin erforderlich, allerdings träte die Amortisierung bereits nach fünf Jahren ein, und es würden dann Gewinne durch die Vermietung der Tennis- und Squashplätze erzielt werden. Das Vorgehen der TU Berlin sah weiterhin vor, daß der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses dem Projekt und der neuen Art der Finanzierung, Aufnahme eines Kredites durch die Universität, zustimmen sollte.

Das Kuratorium der TU Berlin hatte am 31. August 1994 mit Mehrheit (17:4:0) der Kreditaufnahme und der Absicherung des Kredits über den Haushalt der TU Berlin zugestimmt. Der Beschluß des Kuratoriums beinhaltete auch, daß die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung für den Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses eine Vorlage einbringt, damit der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses entscheiden könne. Diese Vorlage der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung lag dem Abgeordnetenhaus bis zum gestrigen Tag, dem 1.6.1995, noch nicht vor. Folglich konnte sich der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin mit dem gesamten Vorgang auch noch nicht beschäftigen.

Festzuhalten ist daher: Von einem rechtswidrigen Vorgehen von seiten der TU Berlin kann überhaupt keine Rede sein.

Nun zu dem Vorwurf, der Bau einer neuen Tennis- und Squashhalle sei Luxus:

Die TU Berlin würde angesichts der Finanznot des Landes nicht in leichtfertiger Weise Luxusprojekte planen und fördern. Der Bedarf für eine neue Tennis- und Squashhalle ist von der TU Berlin selbstverständlich im Vorfeld sehr genau geprüft worden. Die Prüfung ergab, daß der Bau der Halle notwendig ist, wenn die Universität ihren gesetzlichen Auftrag, den Hochschulsport zu fördern, erfüllen soll.

Im übrigen wurde der Gedanke verfolgt, ein Bauwerk zu errichten, ohne den öffentlichen Haushalt zu belasten. Der Kredit wird mit den Einnahmen beglichen, nach Ablösung des Kredites gewinnt die TU Berlin jährlich nicht unerhebliche zusätzliche Mittel. Mit dem Vorschlag sollte mit Phantasie der TU-Haushalt entlastet werden.


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