[TU Berlin] Medieninformation Nr. 228 - 29. November 2000 - Bearbeiter/in: ehr
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Frauenförderung an der TU Berlin - besser, aber noch nicht optimal

Nach dem Akademischen Senat hat am Dienstag, dem 21. November 2000, auch das Kuratorium der Technischen Universität Berlin den 4. Bericht der Zentralen Frauenbeauftragten (1998 und 1999) zur Kenntnis genommen. Der Bericht gibt Auskunft über die Entwicklung des Frauenanteils in den verschiedenen Bereichen und Statusgruppen, über den Stand der Frauenfördermaßnahmen und den Arbeitsbedingungen der Frauenbeauftragten.

Der Anteil von Frauen ist beim wissenschaftlichen Personal noch immer eklatant niedrig: So lag der Prozentsatz der Frauen auf C4-Professuren mit 3,4 Prozent im Jahr 1999 erheblich unter dem Bundesdurchschnitt, der bei 5,9 Prozent lag; bei den C3-Stellen ist mit 12,2 Prozent der Bundesdurchschnitt (13,8 Prozent) fast erreicht. Die leichte prozentuale Steigerung ist allerdings nicht der gezielten Berufung von Frauen zu verdanken, sondern dem Umstand, dass mehr Männer die TU verlassen haben. Dennoch ist in der TU Berlin noch immer an neun von fünfzehn Fachbereichen keine Professorin zu finden. Bei den Neuberufungen hingegen hat die TU 1999 ihren Frauenanteil im Vergleich zu dem vorangegangenen Berichtszeitraum, in denen keine Frauen berufen wurden, erheblich gesteigert: Eine von zehn C4-Professuren wurde mit einer Frau besetzt (10 Prozent). Ebenfalls an eine Frau ging eine von vier C3-Professuren (25 Prozent). Der gleiche Effekt ist für das Jahr 2000 zu vermelden, so dass sich die TU Berlin hier auf dem richtigen Weg befindet.

Im wissenschaftlichen Mittelbau ist die Situation der Frauen zwar besser, aber durchaus nicht gut zu nennen: Der Frauenanteil bei den Habilitationsstellen liegt zwar bei ca. 35 Prozent, dies ist aber einem entsprechenden Förderprogramm zu danken, in dem 18 Stellen ausschließlich für Frauen vorgesehen werden. Auf den TU-eigenen Stellen ist dagegen die Zahl der Frauen rückläufig, was auf einen ausgeprägten Verdrängungswettbewerb hindeutet. Unbefriedigend ist auch noch immer der Anteil von Frauen auf Promotionsstellen, der bei den Vollzeitstellen zwar zwischen 1995 und 1999 von 22,9 auf 28,1 Prozent gesteigert werden konnte, der bei den Teilzeitstellen jedoch von 1998 bis 1999 um 12 Prozent (von 54,5 auf 42,4 Prozent) erheblich gesunken ist. Generell ist der Frauenanteil an Promotions- (19,7 Prozent) und Habilitationsverfahren bedenklich (9,1 Prozent).

Kontinuierlich gestiegen ist der Frauenanteil bei den Studierenden: von 32,4 Prozent im Wintersemester 1994/95 auf 35,6 Prozent im Wintersemester 1999/2000, bei einem Anteil von 40,4 Prozent bei den Neuimmatrikulierten. Allerdings ist auch dieser Anstieg nicht auf eine Zunahme der absoluten Anzahl zurückzuführen, sondern auf eine Abnahme der Zahl der Männer. In der Rangliste der von Frauen meist studierten Studiengänge liegen nach wie vor die Erziehungswissenschaften an der Spitze, gefolgt von den Geistes- und Sozialwissenschaften, den so genannten typischen Frauenfächern. Allerdings rangiert seit dem Sommersemester 1999 der Studiengang Landschaftsplanung mit 60,5 Prozent Studentinnen auf Rang neun. Bei den Lehrämtern liegt der Frauenanteil lediglich in den Studiengängen für das Amt der Studienrätin für Berufsschulen unter 50 Prozent, wobei sie dort nur in den naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen erheblich unterrepräsentiert sind.

Leicht angestiegen ist der Anteil der Frauen in der Zentralen Universitätsverwaltung, und zwar von 44,7 Prozent 1995 auf 48,8 Prozent 1999, wobei besonders erfreulich ist, dass es zu einem Anstieg des Frauenanteils in den oberen Besoldungs- und Vergütungsgruppen kam. Dennoch ist unübersehbar, dass sich die überwiegende Anzahl von Frauen in den mittleren und unteren Besoldungs- und Vergütungsgruppen befindet, in denen sie häufig weit über 50 Prozent erreichen - allerdings ohne jede Aufstiegschance. Dies liegt allerdings nicht nur an den Bedingungen in der TU Berlin, sondern auch in der strukturellen Benachteiligung der entsprechenden Tätigkeit durch den Bundes-Angestellten-Tarifvertrag.

Das Aufgabenspektrum der Frauenbeauftragten hat sich nicht grundlegend verändert, da die TU Berlin die Experimentierklausel im Berliner Hochschulgesetz im Berichtszeitraum nicht angewendet hat. Dennoch ist die Belastung enorm angestiegen, weil die Begleitung der Strukturreformen (Zusammenlegung der Fachbereiche, Verwaltungsreform und Budgetierung) zusätzliche Aufgaben brachte. Diese Belastung drückte sich nicht nur in einem größeren Zeitaufwand aus, sondern auch in psychischen und emotionalen Beanspruchungen, weil diese Reformen erhebliche Auswirkungen auf die Situation von Frauen an der TU Berlin haben werden.

Nach monatelangem zähem Ringen hat der Akademische Senat im März 1998 eine neue Fachbereichsstruktur beschlossen, die aus 15 Fachbereichen 8 Fakultäten gestaltet. Die neue Fachbereichsstruktur erhält die Lehrerinnen- und Lehrerbildung zum überwiegenden Teil als integralen Bestandteil der TU Berlin, stellt aber die Studiengänge Biologie und Sozialpädagogik ein, was aus frauenpolitischer Sicht den Jubel begrenzt. Denn: Dem Erhalt der Lehramtsstudiengänge mit ihren hohen Studentinnen- und Professorinnenquoten steht die Abwicklung des Studiengangs Sozialpädagogik gegenüber. Das bedeutet den Verzicht auf eine zu drei Vierteln von Frauen genutzte hochqualifizierte und in ihrer Verbindung von Theorie und Praxis zukunftsweisende und innovative Ausbildung für gesellschaftliche Bereiche, die ein breites Arbeitsfeld für Frauen bieten. Dieser Beschluss bedeutet auch das Aus für den Studienschwerpunkt Feministische Bildung an der TU Berlin, der in den vergangenen 20 Jahren Studentinnen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum angezogen hatte, ganz zu schweigen von seinen Einflüssen auf die Entwicklung feministischer Theorie und Praxis in der Bundesrepublik. Der Verlust ist äußerst schmerzhaft, auch und gerade weil damit der TU Berlin ein wesentlicher Aspekt ihrer Attraktivität für Frauen verloren geht.

Zum Alltagsgeschäft der Frauenbeauftragten gehört darüber hinaus die Beratung von Frauen aller Statusgruppen zu den verschiedensten persönlichen oder beruflichen Problemen (z.B. Karriereplanung, Konflikte am Arbeits-/Studienort, Erziehungsurlaub, Mobbing etc.). Vereinfacht wurde die Beratung von Frauen bei sexuell geprägten Problemen, weil der Akademische Senat 1999 auf Vorschlag der Frauenbeauftragten eine Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt verabschiedet hat, die durch Verfahrensgrundsätze, die das Verwaltungshandeln in solchen Fällen vorgeben, ergänzt wurde. Vollversammlungen und Informationsveranstaltungen, ein Weiterbildungsprogramm und die Herausgabe einer Buchreihe mit den Arbeitsergebnissen junger Nachwuchswissenschaftlerinnen neben einer Reihe außeruniversitärer Aktivitäten, wie das Amt der Sprecherin der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen runden das Aufgabengebiet der Frauenbeauftragten ab.

Als Fazit ist aus dem Bericht zu ziehen, dass ohne gezielte Maßnahmen - etwa in Gestalt der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben (so sieht etwa das Hochschulrahmengesetz eine Beseitigung von Benachteiligungen von Frauen vor) bzw. politischen Empfehlungen (so empfehlen etwa Wissenschaftsrat und Bund-Länder-Kommission die Förderung von Frauen als der dringend benötigten kostbaren Ressource) - wird die Situation der Frauen an der Technischen Universität noch viele Jahre unbefriedigend bleiben respektive sich verschlechtern, wie im Falle des wissenschaftlichen Mittelbaus zu beobachten war. Die Beschlüsse von Akademischem Senat und Kuratorium sind deshalb als positives Signal zu verstehen, da sie die Universitätsleitung dazu auffordern, bei der anstehenden Leitbilddiskussion das Thema Frauenförderung zu integrieren.


Weitere Informationen erteilt Ihnen gern Heidi Degethoff de Campos, Zentrale Frauenbeauftragte der TU Berlin, Tel.: 030/314-21439, Fax: -21622, E-Mail: Heidi.Degethoff@tu-berlin.de