[TU Berlin] Medieninformation Nr. 218 - 30. Oktober 2002 - Bearbeiter/in: stt
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TU-Präsident Kutzler verurteilt die Veranstaltung "Der Irak - Ein neuer Krieg und die Folgen" in der alten so genannten TU-Mensa am 27.10.2002 

Die TU Berlin ist nicht verantwortlich für die Veranstaltung, da die Vermietung der Räumlichkeiten, die Prüfung des Veranstalters und dessen Programminhalt allein in den Verantwortungsbereich des Studentenwerks fällt.

Der Präsident der TU Berlin, Prof. Dr. Kurt Kutzler, bedauert außerordentlich die Inhalte, die auf einer Veranstaltung der "Hochschulgruppe für Kultur und Wissenschaft" in der alten so genannten TU-Mensa am 27. Oktober 2002 geäußert wurden. Rassistische, antijüdische oder verfassungsfeindliche Äußerungen und Stimmungsmache verurteilt er zu tiefst. Diese diskriminierenden Inhalte stimmen mit dem, wofür die TU Berlin steht, lehrt und forscht, nicht überein. Verhöhnung und Hetze entsprechen in keiner Weise dem Leitbild der TU Berlin und der Freiheit von Lehre und Forschung.

Gleichzeitig weist der Präsident mit Nachdruck daraufhin, dass weder für die Veranstaltung selbst, noch deren Inhalt und die Vermietung der Räume die TU Berlin verantwortlich gemacht werden kann. Für die Entscheidung der Raumvergabe und die Prüfung des Veranstalters bzw. des Inhalts der Veranstaltung am 27.10.2002 ist allein das Studentenwerk Berlin verantwortlich. "Hiermit möchten wir auch Medienvorwürfen entgegentreten, die die TU Berlin scharf angreifen", betont Professor Kurt Kutzler.

Die betreffende Veranstaltung fand nicht im Verantwortungsbereich der TU Berlin statt. Als Veranstalter fungierte allerdings eine studentische Vereinigung, die an der TU Berlin registriert ist und deren Satzung den Anforderungen der Registrierordnung vom 13. Oktober 1976 entspricht, die u.a. die Wahrung der Toleranz gegenüber Andersdenkenden fordert. Auch dem Berliner Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aktivitäten der betreffenden studentischen Vereinigung vor. Sollte im Zuge der eingeleiteten Untersuchungen festgestellt werden, dass gegen die betreffende studentische Vereinigung ein Strafverfahren einzuleiten ist, wird die TU Berlin die daraufhin vorzunehmenden Ermittlungen unterstützen. Sollten diese wiederum zu Erkenntnissen führen, die einen Fortbestand der Registrierung der studentischen Vereinigung in Frage stellen, wird die TU Berlin ihrerseits die notwendigen Konsequenzen ziehen.

"Die TU Berlin wendet sich aufs Schärfste gegen jegliche verfassungsfeindliche, ins-besondere rechtsextremistische Aktivitäten. Zum Wesen einer Universität, die die Freiheit von Lehre und Forschung unter ihrem Dach praktiziert, gehört aber auch ein klares Bekenntnis zu Toleranz und Meinungsfreiheit", unterstreicht TU-Präsident Kurt Kutzler. "Unsere Freundschaft und Partnerschaft zu zahlreichen Studierenden und Wissenschaftlern aus aller Welt und das eigene starke Bemühen, die Verständigung auch unter unseren ausländischen Gästen und Partnern zu befördern, stehen dafür. Das hat an der TU Berlin eine jahrzehnte lange Tradition", so Kutzler weiter.

Die TU Berlin wird diesen Vorfall auch zum Anlass nehmen, bei Vermietungen im eigenen Haus den Veranstalter und dessen Programminhalt noch genauer zu prüfen.


Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne: Dr. Kristina R. Zerges, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 0303/314-23922, Fax: 030/314-23909, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de.