[TU Berlin] Medieninformation Nr. 254 - 5. Dezember 2002 - Bearbeiter/in: stt
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Kuratoriumsbeschluss öffnet Weg zum Austritt der TU Berlin aus den Arbeitgeberverbänden

Nach kontroverser Diskussion hat das Kuratorium der TU Berlin auf seiner gestrigen Sitzung einen Beschluss gefasst, dessen Wortlaut wir nachfolgend veröffentlichen. Damit folgte das Gremium einem Antrag des Präsidenten der TU Berlin, Prof. Dr. Kurt Kutzler. Ein Gegenantrag von Beschäftigten mit dem Ziel, zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Austritt aus den Arbeitgeberverbänden abzulehnen, fand keine Mehrheit. Der Personalrat der TU Berlin gab nach dem Beschluss des Kuratoriums eine Protokollerklärung ab, in der er den Berliner Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur auffordert, die Instrumentalisierung der Hochschulen in der Auseinandersetzung um den Solidarpakt zu unterlassen.

Gegenstand der Vorlage:
Austritt der Technischen Universität aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) sowie aus der Vereinigung der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Berlin (VAdöD).

Beschlussentwurf:

1. Das Kuratorium nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Präsident gemeinsam mit den Präsidenten der drei anderen Berliner Universitäten beim Vorstand der Arbeitgeberverbände den Antrag stellen wird, die Kündigungsfrist zur Beendigung der Mitgliedschaft in den Arbeitgeberverbänden auf den 31.01.2003 zu verkürzen.
2. Das Kuratorium beauftragt den Präsidenten, in dem Fall, dass diesem Antrag von beiden Arbeitgeberverbänden stattgegeben wird, gemeinsam mit den anderen Berliner Universitäten einen Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft in den Arbeitgeberverbänden mit Wirkung des 31.01.2003 zu stellen.
3. Das Kuratorium fordert das Land Berlin auf, im Falle eines Austritts der Technischen Universität Berlin mit dieser und anderen ausgetretenen Kuratorialhochschulen eine Verhandlungsgemeinschaft zu bilden.
4. Sollte es zwischen dem Land Berlin und den Gewerkschaften zu einer Übereinkunft im Rahmen des beabsichtigten "Solidarpakts“ kommen, auf deren Basis das Land Berlin wieder Mitglied im KAV und VAdöD werden wird, wird der Präsident beauftragt, die Mitgliedschaft der TUB im KAV und VAdöD erneut zu beantragen.
5. Der Präsident wird beauftragt, mit dem KAV Verhandlungen über eine Gastmitgliedschaft der TUB gem. § 4 a der Satzung des KAV aufzunehmen.

Begründung: 

Der Senat von Berlin hat in seinen Sitzungen am 29. Oktober und 5. November 2002 den Austritt des Landes Berlin aus dem KAV und dem VAdöD zum 31. Januar 2003 beschlossen (Anlage 1). Mit Schreiben vom 8. November 2002 hat der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur den Kuratorialhochschulen Berlins diese Entscheidung mitgeteilt (Anlage 2). In dem Schreiben hat der Senator darauf hingewiesen, dass ein Austritt aus den Arbeitgeberverbänden den Hochschulen die gleichen Handlungsoptionen eröffnen würden, wie sie für das Land Berlin nach dessen Austritt bestehen werden.

Die Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) hat sich in einer Sondersitzung am 12. November 2002 mit dem Thema befasst. Die Präsidenten und Rektoren stimmten überein, dass eine gemeinsame Haltung aller Hochschulen zu der Austrittsfrage erreicht werden müsse. Der Vorsitzende der LKRP hat mit Schreiben vom 14. November 2002 an den Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur um die Beantwortung von wichtigen Fragen zu den Rahmenbedingungen für einen Austritt der Hochschulen gebeten (Anlage 3). Mit Schreiben vom 18. November 2002 hat der Senator dem LKRP-Vorsitzenden ein Antwortschreiben zugesandt (Anlage 4).

Nach § 2 Abs. 3 S. 2 BerlHG haben die Hochschulen die gebotene Einheitlichkeit im Finanz-, Haushalts-, Personal- und Gesundheitswesen im Land Berlin zu wahren und diesbezügliche Entscheidungen des Senats von Berlin zu beachten. § 2 Abs. 3 BerlHG bestimmt ferner, dass unter anderem die Personalverwaltung sowie die Haushalts- und Finanzverwaltung staatliche Angelegenheiten sind.

Im Schreiben vom 18. November 2002 empfiehlt der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur den Kuratorialhochschulen, dem Beispiel des Landes Berlin zu folgen und aus den Arbeitgeberverbänden auszutreten. Die Präsidenten und Rektoren der Kuratorialhochschulen waren sich in ihren Beratungen in der LKRP-Sitzung am 12. November 2002 einig, dass sie sich trotz rechtlicher Unsicherheit über die Folgen des Austritts der Entscheidung des Landes Berlin werden anschließen müssen, um zu vermeiden, dass bei künftigen Tarifabschlüssen im Land Berlin andere Löhne und Gehälter gezahlt werden als an den Universitäten und Hochschulen. Dies würde nicht absehbare Konsequenzen für die Zuschussbemessung in künftigen Vertragsverhandlungen mit dem Land Berlin nach sich ziehen.

Die Hochschulen waren jedoch übereinstimmend auch der Ansicht, dass ein Austritt aus den Arbeitgeberverbänden nur dann Sinn macht, wenn er zu den gleichen Bedingungen, insbesondere zum gleichen Zeitpunkt, wirksam werden kann wie der Austritt des Landes Berlin. Wegen der Austrittsfristen und des seit dem Austritt des Landes Berlin verstrichenen Zeitablaufs setzt dies Vorstandbeschlüsse beider Arbeitgeberverbände voraus. Sofern die Vorstände die Hochschulen nicht auch zum 31.1.2003 aus den Arbeitgeberverbänden austreten lassen, sondern auf der Einhaltung der Austrittsfristen bestehen, könnte der Austritt in keinem Fall mehr vor Abschluss der laufenden Lohnrunde erfolgen und wäre damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.

Da die anzustrebende Gastmitgliedschaft im KAV keinerlei tarifrechtliche Konsequenzen hat, sollte sie auf jeden Fall realisiert werden.


Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne: Dr. Kristina R. Zerges, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, Fax: 030/314-23909, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de, Internet: www.tu-berlin.de