Medieninformation Nr. 159 - 21. Juli 2003 - Bearbeiter/in: stt
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Primäres Bildungsziel: konkurrenzfähige und transnational anerkannte Studienprogramme
Positionspapier der TU Berlin zu gestuften Studiengängen
Der Akademische Senat der TU Berlin hat auf seiner Sitzung vor der Sommerpause einstimmig folgendes Positionspapier beschlossen:
Die Technische Universität Berlin nimmt zur Einführung gestufter Studiengänge folgende Position ein:
- Ein primäres Bildungsziel ist die Schaffung konkurrenzfähiger, qualitativ hochwertiger und transnational anerkannter Studienprogramme. Ihre Qualität soll durch Akkreditierung
sichergestellt werden.
- Die Technische Universität Berlin erkennt die politische Notwendigkeit zur Einführung
gestufter Studiengänge. Darin sieht sie ihre aktive Teilnahme an der Gestaltung des "Europäischen Hochschulraums" sowie ihre attraktive Position langfristig gesichert. Die Entwicklung neuer Studienstrukturen wird dazu unter Beteiligung aller Interessengruppen der Universität und auf der Grundlage einer qualitativen Studienreform durchgeführt.
- In den an der Technischen Universität Berlin vorhandenen wissenschaftlichen
Studienprogrammen sollen die Studierenden in der Regel eine Bildung bis einschließlich des 2. Zyklus (Master) erhalten. Es ist daher wichtig, dass die in der bisherigen Praxis einer integrierten fünfjährigen Ausbildung erreichten Abschlussqualifikationen auch künftig sichergestellt
werden.
- Die Studienreform muss beinhalten, dass die zu erarbeitenden Bachelor-Studiengänge in ausreichendem Maße berufsorientierte Elemente sowie die Befähigung zum selbstständigen Arbeiten enthalten. Zudem sind die aktuellen Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen
(employability).
- In Studiengängen, für die Berufsverbände, Kammern, der öffentliche Dienst o.ä. auf einem vier- bzw. fünfjährigen Studium zur Anerkennung der Berufsbefähigung bestehen, sind
integrierte Masterstudiengänge zu entwickeln.
- Die Studiengänge an der Technischen Universität Berlin sollen in ihrem Ergebnis auf dem
Erreichen von Kompetenzzielen aufgebaut sein und in der Regel dem "3 + 2 Prinzip" (3
Studienjahre bis zum Bachelor + 2 Studienjahre bis zum Master) folgen. Ausgehend von einer
maximalen Jahresarbeitszeitbelastung von 1.800 Stunden für die Studierenden sollen
Leistungspunkte nach dem ECTS-System vergeben werden (1 Leistungspunkt = 30 Arbeitsstunden). Mit dem jeweiligen Abschlusszeugnis wird ein Diploma-Supplement ausgehändigt.
- Im Rahmen der Erstellung eines neuen Studiensystems muss jederzeit ein gebührenfreies
Erststudium Ziel der Bemühungen sein. Als Ende des Erststudiums - siehe Punkt 3 - gilt in der
Regel der Abschluss des 2. Zyklus.
- Die Zulassungsbedingungen zum Master-Studium (geregelt über die Studien- und Prüfungsordnungen oder durch die Einführung eines NC) sind wie bisher vom Akademischen Senat zu
beschließen.
- Darüber hinaus soll eine Durchlässigkeit zwischen vergleichbaren Studienprogrammen, die als wissenschaftlich akkreditiert sind, hergestellt werden.
- Die aus dem gegenwärtigen Studienreformprozess und durch die Einführung neuer gestufter Studiengänge resultierenden unabwendbaren kapazitären Auswirkungen sind im Rahmen der Gesamtkapazität prozessorientiert zu berücksichtigen.
Begründung:
Mit dem vor einigen Jahren von Seiten der EU initiierten sogenannten Bologna-Prozess werden für den "Europäischen Hochschulraum" folgende Reformziele angestrebt:
- Die Bildung in Europa ist durch Einführung gestufter Studienprogramme und Wahrung hoher Qualität zu harmonisieren, die in der Konsequenz eine höchstmögliche Mobilität der
Studierenden gewährleisten soll.
- Europa soll bis zum Jahre 2010 zum globalen Spitzenreiter in Forschung und Lehre geführt
werden.
- Die Transparenz sowie die Durchlässigkeit der europäischen Bildungssysteme sind zu erhöhen.
Davon abgeleitet enthalten die geltenden Hochschulverträge die Forderung, dass die TU Berlin bis Vertragsende im Jahr 2005 eine größere Anzahl von Studiengängen in das gestufte System -
Bachelor, Master - überführt hat.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne: Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, 1. Vizepräsident für Lehre und Studium sowie
Berufungsangelegenheiten, E-Mail:
vp1@tu-berlin.de, Tel.: 030/314-22433, Fax: 030/314-26959
Siehe auch: Übersicht der Studiengänge an der TU Berlin
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