Medieninformation Nr. 105 - 2. Juni 2005 - Bearbeiter/in: tz |
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TU Berlin: Ein wichtiger Schritt zur Reform der Gremien- und Leitungsstruktur
Akademischer Senat der TU Berlin beschließt am 1.6.05 in erster und zweiter Lesung eine neue Grundordnung
In seiner Sitzung am 1. Juni 2005 hat der Akademische Senat (AS) der TU Berlin mit Mehrheit (17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 7 Gegenstimmen) in erster und zweiter Lesung eine neue Grundordnung für die TU Berlin beschlossen. Sie regelt die künftige neue Gremien- und Leitungsstruktur der TU Berlin. Die Universität stützt sich dabei auf die Erprobungsklausel des Berliner Hochschulgesetzes, die einen Gestaltungsspielraum für die Implementierung neuer Modelle für die Gremien- und Leitungsstruktur eröffnet, die von der TU Berlin, im Gegensatz zu FU und HU, bisher noch nicht genutzt wurde.
Die TU Berlin möchte mit der Einführung der neuen Grundordnung, so Präsident Prof. Dr. Kurt Kutzler, ein modernes Hochschulmanagement etablieren, wie es von der Politik und Experten aus der Wissenschaftspolitik und von Wissenschaftseinrichtungen für ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem in Deutschland seit langem gefordert wird. Ziel der Reform, so Präsident Kurt Kutzler weiter, soll eine Stärkung der Autonomie der Universität sein. Hierzu sei es notwendig, eine stärkere Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben vorzunehmen und auf eine Vereinfachung und Verkürzung von Entscheidungswegen innerhalb der Universität hinzuwirken. Hierzu gehöre auch, die Entscheidungen transparent und effektiv zu gestalten. Wesentliches Prinzip sei auch, die individuelle Verantwortung der leitenden Personen zu erhöhen. Ziel aller Reformbemühungen sei es, die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der TU Berlin zu erhöhen, ebenso die Qualität bei der Wahrnehmung der Aufgaben in Lehre, Forschung und Weiterbildung. Insgesamt soll, so Präsident Kurt Kutzler, die Attraktivität der TU Berlin am Wissenschaftsstandort Deutschland gestärkt werden.
Die wesentlichen neuen Elemente der Grundordnung sind:
Neues Kuratorium
Das Kuratorium ist in der neuen Grundordnung hauptsächlich als strategisches Organ konzipiert, das sich weitgehend mit strukturellen Fragestellungen auseinandersetzen soll und externen
gesellschaftlichen Interessengruppen die Möglichkeit der Einflussnahme hinsichtlich der strategischen Orientierung der Universität ermöglicht. Eine Regelung von Einzel- oder Detailfragen soll im Rahmen dieses
Gremiums nicht erfolgen. Die neuen Regelungen führen zu einer personellen Verschlankung und zu einer neuen
Zusammensetzung des Kuratoriums. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder wird von 22 auf 11 Personen
reduziert. Das neue Kuratorium wird sich aus dem folgenden Personenkreis zusammensetzen:
- | das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats von Berlin, |
- | vier Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (zwei Frauen, zwei Männer), die in besonderem Maße mit dem Wissenschaftsbereich vertraut und nicht Mitglieder der TU Berlin sind, des Senats von Berlin, der Verwaltung oder des Abgeordnetenhauses, |
- | zwei Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie |
- | vier Mitglieder der TU Berlin, davon je ein Mitglied der Statusgruppen. |
Die nach der alten Grundordnung existierenden Kommissionen des Kuratoriums, die Hauptkommission und die Personalkommission, entfallen. Die Aufgaben dieser Kommissionen werden nach der Reform überwiegend vom Präsidium wahrgenommen.
Akademischer Senat
Der Akademische Senat wird für alle akademischen Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung insbesondere für die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans, die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, den Erlass von Satzungen in akademischen Angelegenheiten oder die
Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten zuständig sein.
Bezüglich der Zusammensetzung des Akademischen Senats ergeben sich keine Veränderungen.
Die Ständigen Kommissionen des Akademischen Senats, die Kommission für Forschung und
Wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) und die Kommission für Entwicklungsplanung (EPK), werden zu einer Kommission für Struktur, Entwicklungs- und Forschungsplanung sowie wissenschaftliche
Nachwuchsförderung zusammengefasst.
Erweiterter Akademischer Senat
Der Erweiterte Akademische Senat ersetzt das bisherige Konzil und wird damit zum
satzungsgebenden Organ. In seine Zuständigkeit fallen die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin, der
Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen. Er ist außerdem zuständig für die Beschlussfassung über die Grundordnung und die Erörterung des Rechenschaftsberichtes des Präsidenten bzw. der Präsidentin.
Der Erweiterte Akademische Senat setzt sich, wie früher das Konzil auch, aus 61 internen Mitgliedern zusammen.
Die von Studierenden und der Reformfraktion gewünschte Viertelparität in dem Gremium fand keine Mehrheit im Akademischen Senat (14 Stimmen gegen die Viertelparität, 10 Stimmen dafür).
Die Hochschulleitung: Das Präsidium
Die TU Berlin wird durch das Präsidium als Kollegialorgan - bestehend aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, den Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen und dem Kanzler bzw. der Kanzlerin -
geleitet.
Der Präsident oder die Präsidentin haben die Richtlinienkompetenz. Die Präsidiumsmitglieder
unterstützen den Präsidenten bzw. die Präsidentin bei der Wahrnehmung seiner oder ihrer Aufgaben und leiten den eigenen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung innerhalb der vom Präsidenten bzw. der Präsidentin vorgegebenen Richtlinien.
Die Leitungsfunktion des Präsidiums wird gestärkt: Es ist zuständig für alle operativen
Angelegenheiten, soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Organe fallen. Der Aufgabenbereich des Präsidiums erweitert sich durch die Übernahme zusätzlicher, bisher durch die Haupt- und
Personalkommission wahrgenommener sowie einiger, bisher durch den Akademischen Senat
wahrgenommener Aufgaben.
Der Präsident bzw. die Präsidentin
Gemäß des Prinzips der Prozessverantwortlichkeit soll der Präsident oder die Präsidentin künftig
stärker zur Verantwortung gezogen werden, daher wurde die Möglichkeit der Abwahl verankert.
Eine Abwahl kann auf Vorschlag des Akademischen Senats im Einvernehmen mit dem Kuratorium oder auf Vorschlag des Kuratoriums im Einvernehmen mit dem Akademischen Senat erfolgen. Sowohl der Vorschlag als auch das Einvernehmen bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder. Die Abwahl erfolgt durch den Erweiterten Akademischen Senat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder.
Das Dekanat
Die Leitungsverantwortung des Dekans bzw. der Dekanin in den Fakultäten wird gestärkt, ebenso werden aber auch explizite Pflichten genannt.
Auch hier sieht die neue Grundordnung die Abwahlmöglichkeit des Dekans bzw. der Dekanin durch eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Fakultätsrats vor.
Zum weiteren Verfahren
Auf Initiative des Präsidenten der TU Berlin, Prof. Dr. Kurt Kutzler, hatte der Akademische Senat
bereits im November 2004 die Beratungen über eine Reform der Gremien- und Leitungsstruktur der TU Berlin aufgenommen und dabei der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zugestimmt, die die
Reformbemühungen anhand der Vorschläge des Präsidenten zur Änderung der Grundordnung erörtert. Diese
präsidiale Kommission hat in den vergangenen Monaten unter Einbezug von Stellungnahmen aus den Fakultäten in einem intensiven Diskussionsprozess die vorliegende neue Grundordnung erarbeitet.
Die vom Akademischen Senat am 1.6.05 beschlossene neue Grundordnung wird am 15.6.05 im
Kuratorium der TU Berlin diskutiert werden. Nach dem Beschluss im Kuratorium wird die neue
Grundordnung ins Konzil zur Diskussion und Beschlussfassung gegeben; danach an den
Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Zustimmung weitergeleitet. Nach Veröffentlichung im
Amtsblatt von Berlin soll sie in Kraft treten.