[Kapitel 1]

[TU Berlin]


TU Berlin - Rechenschaftsbericht des Präsidenten 1995/96

Kapitel 1 - Ausgangslage der universitären Entwicklung und TU-Profilbildung


1. Ausgangslage der universitären Entwicklung und TU-Profilbildung


1.1 Ausgangslage der universitären Entwicklung

Bildung im allgemeinen und universitäre Ausbildung in der Einheit von Forschung und Lehre im besonderen haben in der Politik seit vielen Jahren nicht mehr den Stellenwert, der diesen Zielen in einer Gesellschaft zukommen muß, die ihren Fortschritt und ihren Wohlstand zunehmend aus der Kombination von Kapital und Wissen ableitet. Dies ist insbesondere ein deutsches Phänomen, das sich in Berlin durch die politischen und ökonomischen Vereinigungslasten auf eine ganz besonders drastische Weise zuspitzt.

Die Zahl der Studienplätze soll in Berlin bis zum Jahre 2003 von 115.000 auf 85.000 reduziert werden. Dieser Rechengröße für die Ausstattung der Universitäten entspricht derzeit eine reale Gesamtzahl von etwa 140.000 Studierenden. Die veranschlagte Absenkung wird durch die jüngsten Sparbeschlüsse vom Herbst 1996 noch verschärft und insgesamt dazu führen, daß in wenigen Jahren schon nicht mehr genug Studienplätze für die Abiturienten aus Berlin und Brandenburg vorhanden sind. In der Diskussion ist bereits eine Reduktion auf insgesamt 62.000 Berliner Studienplätze, von denen dann nur noch etwa 46.000 auf die drei Berliner Universitäten entfallen. Angesichts der Überfüllung alternativer Ausbildungsmärkte und der anhaltenden Engpässe auf dem Arbeitsmarkt ergeben sich damit äußerst ungünstige Perspektiven für die nachwachsende Generation.

Die Sparauflagen, die von den Berliner Universitäten und Hochschulen im Zeitraum von 1993 bis zum Jahre 2003 erbracht werden sollen, entsprechen mit etwa 800 Mio. DM dem Haushaltsvolumen einer gesamten Universität. Nach den jüngsten Sparbeschlüssen der Berliner Koalition vom Oktober 1996 werden weitere 150 Mio. DM als zusätzliche Sparleistung bis zum Jahr 2000 eingefordert. Darüber hinaus müssen seit 1995 jährlich rund 50 Mio. DM zur Ausfinanzierung der Personalhaushalte von den Universitäten und Hochschulen erwirtschaftet werden. Hinzu kommt eine Unterfinanzierung der Professorenstellen in Höhe von etwa 60 Mio. DM. Desweiteren wurde ein Baustopp für den Bibliotheksneubau verfügt, der für die TU Berlin und die Hochschule der Künste vorgesehen war. Auch daraus ergeben sich wirtschaftliche Einbußen. Insgesamt kürzt die Berliner Politik damit bis zum Jahre 2003 den Landeszuschuß für die Universitäten und Hochschulen um über eine Milliarde bzw. etwa ein Drittel der früheren Zuschußsumme.

Für die TU Berlin ist damit ein Weg vorgezeichnet, der am Ende zu einer 2/3-Universität führt. Im Zeitraum von 1993 bis 2003 sind Einsparungen in Höhe von rd. 142 Mio. DM zu erbringen, womit etwa 1.100 Stellenstreichungen verbunden sind. Diese Größenordnung entspricht ungefähr einem Viertel des gegenwärtigen konsumtiven Landeszuschusses. 65% der geforderten Einsparsumme müssen bereits bis zum Jahr 1997 erwirtschaftet werden. Unberücksichtigt ist dabei der TU-Anteil für die weiteren 150 Mio. DM, die nach geltender Beschlußlage von den Berliner Universitäten zusätzlich bis zum Jahre 2000 eingespart werden sollen. Hinzu kommen Ausgaben zur Nachfinanzierung der Auswirkungen der Tarifabschlüsse sowie zur Finanzierung der Graduiertenkollegs, die entgegen dem Bund-Länder-Abkommen zukünftig nicht mehr durch den bisher vorgesehenen Landesanteil abgesichert sind.

Diese Sparraten sind auch bei gutem Willen weder von der TU Berlin noch von den anderen Berliner Universitäten im vorgesehenen Umfang und Zeitrahmen zu erbringen. Vielmehr bergen sie die Gefahr, daß einzelne wissenschaftliche Einrichtungen arbeitsunfähig werden und die Qualität der Lehre sowie die Leistungsfähigkeit der Forschung in Verbindung zu Wirtschaft und Gesellschaft nicht mehr gesichert werden kann. Durch die andauernden Stellenbesetzungssperren verliert die TU Berlin im Laufe der Jahre nicht nur zunehmend ihren akademischen Mittelbau und ihre studentischen Beschäftigten, sondern auch jeglichen Spielraum für eine zukunftsorientierte Hochschulentwicklung, wenn freiwerdende Professorenstellen nicht mehr besetzt werden können. Es ist abzusehen, daß die finanziellen Einschnitte das Leistungsprofil der Universität auf Dauer schwer schädigen werden. Der drastische Sparkurs und die fehlende Planungssicherheit lassen nur noch eine zufallsorientierte Personalplanung zu und verkürzen die Hochschulentwicklungsplanung zu Sparkonzepten ohne langfristig tragfähige inhaltliche Perspektiven. Diese Situation gilt nicht nur für die TU Berlin, sondern spiegelt eine Gesamtlage der Berliner Universitäten wider, die politisch quer steht zum Anspruch Berlins als Wissenschaftsmetropole und zur Schrittmacherfunktion einer Bundeshauptstadt mit zukünftigem Regierungssitz.

Zu einer Neubewertung der politischen Prioritäten gibt es keine Alternative, wenn man den immer noch guten Ruf des Wissenschaftsstandorts Berlin erhalten und langfristig sichern will. Es bedarf dazu einer angemessenen Finanzierung der Hochschulen, damit die bereits 1993 vom Bund und den Ländern verabredeten Reformschritte in Forschung und Lehre sowie die Ansätze für ein unternehmerisches Hochschulmanagement qualifiziert umgesetzt werden können. Dazu gehören insbesondere Verbesserungen der Lehre und der Studienstruktur, die Erschließung weiterer Quellen für die Drittmittelforschung, die Stärkung der Hochschulautonomie sowie der zentralen und dezentralen Leitungsebenen, die Flexibilisierung der Mittelverwendung und die leistungsorientierte Mittelzuweisung sowie der Aufbau eines Budgetierungs- und Controllingsystems, das den dezentralen Handlungs- und Verantwortungsspielraum erweitert. All diese Reformkonzepte gibt es nicht zum Nulltarif, wenngleich sie nach Einführung die Effizienz von Ausbildung, Forschung, Dienstleistung und Verwaltung deutlich verbessern können. Aus heutiger Sicht ist allerdings festzustellen, daß diese Einsichten im politischen Raum noch nicht den notwendigen Rückhalt besitzen und eine Hochschulpolitik im inhaltlichen Sinne gegenwärtig in Berlin nicht stattfindet. Bewegungslosigkeit ist vielmehr das vorherrschende Kennzeichen der hochschulpolitischen Auseinandersetzung.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, daß in allen Bereichen der Hochschule ein berechtigter Unmut entsteht, der sich zunehmend politisch artikuliert, um die Gefahr eines zukünftigen Bildungsnotstands abzuwenden. Bereits zum Jahreswechsel 1993/94 demonstrierten die Angehörigen der Berliner Hochschulen und Universitäten erstmals unter Beteiligung ihrer Präsidenten und Rektoren auf der Straße gegen die Sparauflagen des Senats und in der Folgezeit wurden weitere Demonstrationen durchgeführt. Ein besonderes Zeichen setzte die Entscheidung der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten für eine gemeinsame Großdemonstration der Hochschulen des Landes Berlin gegen die Hochschulpolitik des Berliner Senats. Sie fand am 24.4.1996 unter reger Beteiligung aller Statusgruppen statt und verfolgte vor dem Roten Rathaus das Ziel, dem Land Berlin die aktuelle Situation seiner Hochschulen zu verdeutlichen und vor der Gefahr zu warnen, daß Berlin einen Teil seiner Zukunftschancen als Wissenschaftsstandort verspielt. Angesichts der Dramatik der Berliner Sparbeschlüsse ist es zu begrüßen, daß der Akademische Senat der TU Berlin in seinem Beschluß vom 8.5.1996 mit großer Mehrheit die seit dem 13.5.1996 wöchentlich wiederkehrenden Montagsdemonstrationen aller Berliner Hochschulen unterstützt hat. Zusammen mit einer Mahnwache in der Nähe des Roten Rathauses bilden diese Montagsdemonstrationen auch ein Forum für den studentischen Protest, der sich ganz allgemein gegen die Kürzungen im Sozial- und Bildungsbereich sowie gegen Einschreibegebühren und die diskutierte Einführung von Studiengebühren richtet.


1.2 Profilbildung als Entwicklungsstrategie

Die Universität hatte in den Jahren 1995/96 mehrfach Anlaß, über ihre Grundsatzpositionen in Forschung und Lehre und die Zukunftsperspektiven einer Technischen Universität in der Wissenschaftslandschaft von Berlin und Brandenburg nachzudenken. Den Anlaß mit der größten faktischen Verbindlichkeit bildeten die Sparvorgaben des Berliner Senats. Ein weiterer Anlaß war das 50jährige Jubiläum der Neugründung der Hochschule als Technische Universität im Jahre 1946. Beide Anlässe führten in ihrer Wirkung zu einer Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen in den akademischen Gremien, den Fachbereichen und fachbereichsübergreifenden Arbeitskreisen. Allen Überlegungen gemeinsam war die Fragestellung, wie die Universität ihren programmatischen Gründungsauftrag fortführen und mit einem ausgeprägten Zukunftsprofil verbinden kann, das trotz massiver Fächerkonzentration und Studienplatzabbau in der Lage ist, ein attraktives Lehrangebot und international wettbewerbsfähige Forschungsleistungen bereitzustellen.

Eine zentrale Bedeutung hatte in diesem Zusammenhang ein von der Hochschulleitung vorgelegter Hochschulstrukturplan, der im Wintersemester 1994/95 zu heftigen Auseinandersetzungen in der Universität über die vorgeschlagenen Prioritätensetzungen in Forschung und Lehre führte. Dieser Versuch, die Diskussion über das Zukunftsprofil der TU Berlin anzuregen, wurde mit Hilfe von drei Klausurtagungen weitergeführt, die im März/Juni/September 1996 stattfanden. In diesen Klausurtagungen, an denen die Mitglieder des Akademischen Senats, des Leitungsbereiches und der Ständigen Kommissionen sowie die Dekane teilnahmen, entwickelte sich ein konstruktiver und freimütiger Dialog über die Ziele und methodischen Ansätze der Hochschulentwicklungsplanung sowie über die profilbildenden Schwerpunkte und Wissenschaftsbereiche in Forschung und Lehre. Die Verständigung ging jedoch nicht so weit, daß daraus auf breiter Basis verbindliche Absprachen und neue Impulse für die Beschlußfassung in den akademischen Entscheidungsgremien entstehen konnten.

Der Festakt zum 50jährigen Jubiläum der TU Berlin fand am 15. April 1996 statt und thematisierte vor dem Hintergrund der TU-Historie nach 1945 ebenfalls in seinem Begleitprogramm und in der Jubiläumsausstellung die zentralen Fragestellungen zukünftiger Hochschulentwicklung: Das Profil des Fächerspektrums, die Möglichkeiten der Forschungsförderung, die Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen Lehrangebots und die Konzeption neuer Entwicklungsplanungsinstrumente, die notwendige Strukturreformen vorrangig am gesellschaftlichen Auftrag und am Selbstverständnis der TU Berlin sowie an international anerkannten Wettbewerbsmaßstäben orientieren. Abschließende Ergebnisse waren im Zusammenhang mit den Jubiläumsveranstaltungen nicht zu erwarten. Jedoch hat der wechselseitige Blick in die Vergangenheit und Zukunft der TU Berlin bei vielen Mitgliedern der Universität das Problembewußtsein geschärft und die Diskussionsbereitschaft und aktive Mitarbeit bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen angeregt.

Bezogen auf grundsätzliche Strukturreformmaßnahmen in der Lehre fand im Juni 1995 ein Symposium statt, das sich mit der Thematik des Studium Generale und der Integrierten Studiengänge befaßte. Auch diese Fragestellungen betreffen sowohl die langfristigen Entwicklungsperspektiven der Universität wie die Konsequenzen aus den politischen Sparvorgaben. Es geht beim Studium Generale und bei der Konzeption Integrierter Studiengänge im allgemeinen um die Abwägung der Ausbildungserfordernisse im fachlichen und überfachlichen Bereich und somit um eine erweiterte Definition der Ausbildungsqualität. Im konkreten geht es um curriculare Konzepte zur Integration disziplinübergreifender Ausbildungsinhalte, die den zukünftig verstärkt nachgefragten Leistungsanforderungen an Hochschulabsolventen/innen entsprechen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der wechselseitigen Kooperation verschiedener Fächergruppen und eine weitere Rechtfertigung für das geistes- und sozialwissenschaftliche Fächerspektrum an einer Technischen Universität. In der langfristigen Perspektive geht es allerdings nicht nur darum, veränderte Erwartungen der Gesellschaft an die universitäre Ausbildung zu reflektieren, sondern auch auf Prozesse der Ausdifferenzierung der Wissenschaften und der Lockerung traditioneller disziplinärer Zusammenhänge angemessen zu reagieren. Am Symposium hat ein repräsentativer Kreis von Mitgliedern der Universität teilgenommen, so daß aus allen Statusgruppen wictige Diskussionsbeiträge geliefert werden konnten, die in einem Tagungsband ausführlich dokumentiert sind. Zur Entwicklung von Vorschlägen für die praktische Umsetzung der Diskussionsergebnisse wurde die Einrichtung eines Arbeitskreises aus Beauftragten der Fächergruppen geplant. Aus heutiger Sicht muß festgestellt werden, daß der gestalterische Impuls des Symposiums nicht ausgereicht hat, um die vorgetragenen Ideen und Anregungen auch praktisch umzusetzen.

Insgesamt ergibt sich aus den geschilderten Aktivitäten, daß die Bemühungen der Universität zur strukturierten und profilierten Gestaltung ihrer Zukunftsaufgaben noch nicht zu einem erfolgreichen Ende gekommen sind. Diese Feststellung ist um so bedeutsamer, als alle diesbezüglichen Anstrengungen der letzten Jahre unter einem bisher noch nie dagewesenen politischen Druck und wiederholten gravierenden Haushaltsrestriktionen erfolgten. Wer daraus nur die Unbeweglichkeit der Universität ableitet, greift zu kurz. Die Verantwortung der autonomen akademischen Entscheidungsgremien gebietet es nämlich, in erster Linie Planungssicherheit der politischen Rahmenbedingungen einzufordern, um auf dieser Grundlage eine solide Hochschulentwicklungsplanung verabschieden zu können, die sich an inhaltlichen Gesichtspunkten in Forschung und Lehre und nicht nur an den Sparzwängen im Universitätshaushalt orientiert. Insofern hat das Fehlen der Planungssicherheit einer zukunftsorientierten Hochschulentwicklungsplanung die notwendige Basis entzogen.

Die Ziele der Universität sind eine oberste Orientierungslinie für strukturelle Entscheidungen zur Hochschulentwicklung, für die Evaluation aller universitären Leistungsbereiche und für die Ressourcenverteilung an die institutionellen Leistungsträger. Insbesondere müssen die Ziele Antworten geben können auf das Selbstverständnis der TU Berlin im Hinblick auf

  • ihre Stellung innerhalb des Hochschulsystems in Abgrenzung zu den Fachhochschulen und im Verhältnis zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • ihre Stellung innerhalb der Berliner Universitätslandschaft im Vergleich zu den anderen Berliner Universitäten
  • ihre Wettbewerbsposition unter den deutschen technischen Universitäten und Hochschulen sowie im internationalen Vergleich und
  • die besonderen Anforderungen, die sich aus dem Standort in der deutschen Hauptstadt und in der Region Berlin/Brandenburg ergeben.

Die Ziele müssen so konkret benannt werden, daß sie für die Profilierung der allgemeinen Aufgabenfelder der Universität in Forschung und Lehre einen unmittelbaren Beitrag leisten können und für die Arbeit der einzelnen Organisationseinheiten - Fachbereiche, wissenschaftliche Serviceeinrichtungen, Verwaltung - richtungsweisend sind.

Aus dem Selbstverständnis als Universität ergeben sich die folgenden Ziele:

  • die Einheit von Forschung und Lehre und ihre wechselseitige Orientierung aufeinander
  • die Orientierung der Forschung auf disziplinäre Grundlagenforschung und auf problemorientierte Forschungsfelder an disziplinären Schnittstellen
  • die Orientierung der Lehre auf Methodenkompetenz und Orientierungswissen
  • die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und
  • die Förderung des interdisziplinären Diskurses über die gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaft.

Aus dem Selbstverständnis als "Technische" Universität ergeben sich die folgenden Ziele:

  • Entwicklung eines Fächerspektrums und eines Leistungsprofils in Forschung und Lehre, das die regionale Monopolstellung in den Ingenieurwissenschaften als Verpflichtung be greift und gleichzeitig in der Lage ist, die Voraussetzungen und Folgen der Technikentwicklung unter Mitwirkung der Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften zu untersuchen.
  • Vorrangiger Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in den ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fachbereichen, wenn Ressourcenknappheiten Verteilungsprioritäten erzwingen.
  • Steigerung der Attraktivität der Studiengänge, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften angesichts einer rückläufigen Studierneigung in diesem Fächerspektrum.
  • Ausbau der Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen zum gesellschaftlichen Umfeld der Universität, insbesondere zur Industrie und zu industrienahen Interessengruppen mit dem Ziel einer Profilierung der Universität als Träger von Innovationen auf dem Felde der Technikentwicklung und der damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Fragen zur Technikvorsorge und Technikfolgenabschätzung.

Aus der Wettbewerbsposition der Universität ergeben sich die folgenden Zielsetzungen:

  • Förderung der Leistungsorientierung in allen Aufgabenbereichen
  • Intensivierung der Beteiligung am Forschungswettbewerb auf der Grundlage von Forschungsförderungsprogrammen und der hochschulinternen Forschungsförderung
  • Verbesserung der Qualität der Lehre durch die Entwicklung aussagefähiger Instrumente zur Lehrevaluation und die Honorierung herausragender Lehrleistungen
  • Differenzierte Ausstattung der Studiengänge gemäß ihres Beitrages zum TU-Profil und zur Studienreform
  • Förderung und Pflege des wissenschaftlichen Nachwuchses vorrangig mit Blick auf die Stärkung der TU-profilbildenden Fächergruppen und
  • Reform der Selbstverwaltung und Verwaltung der Universität durch Dezentralisierung von Verantwortung und Entpolitisierung von Entscheidungsprozessen.

Aus den regionalen Bezügen der Universität ergeben sich die folgenden Ziele:

  • Stärkung des Wissens- und Technologietransfers für die Region Berlin/Brandenburg
  • Profilierung der Universität als Instanz für qualifizierte Politikberatung
  • Stärkung der internationalen Präsenz und Ausstrahlung der Universität durch Kooperationen in Forschung und Lehre unter besonderer Berücksichtigung des vergrößerten europäischen Raumes und
  • Stärkung der kulturellen Bedeutung der Universität in der Hauptstadt Berlin.

Die Konkretisierung dieses Zielkatalogs betrifft alle Aufgabenbereiche der Universität und zwingt zur Festlegung profilbestimmender Schwerpunkte und unverzichtbarer Wissenschaftsbereiche in Forschung und Lehre. Erst vor dem Hintergrund derartiger inhaltlich-thematischer Festlegungen sind grundsätzliche Aussagen zur konkreten Weiterentwicklung von Forschung und Lehre sowie zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Universität im wissenschaftlichen Umfeld möglich. Auch für Entscheidungen über neue Instrumente derHochschulentwicklungsplanung sind entsprechende Schwerpunktsetzungen unverzichtbar.

Die Festlegung von profilbestimmenden wissenschaftlichen Schwerpunktfeldern der TU Berlin muß sich primär an folgenden Gesichtspunkten orientierten:

  • an den vorhandenen Forschungspotentialen der Universität
  • an den Forschungsfeldern, deren Ergebnisse für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind
  • an der Abstimmung mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im regionalen Umfeld und
  • an den Erwartungen des Landes Berlin hinsichtlich wissenschaftlicher Beiträge der Universität zu landesspezifischen Problemstellungen.

Aus der Festlegung der Forschungsschwerpunkte leiten sich die unverzichtbaren Wissenschaftsbereiche der TU Berlin und die Struktur ihres Lehrangebotes ab. Im Einzelfall ist nicht auszuschließen, daß sich diese Kausalität umkehrt, wenn Studiengänge existieren oder eingerichtet werden, die das Profil der Universität maßgeblich prägen.

Die genannten Klausurtagungen haben einen konkreten Einstieg in diese Thematik versucht und Vorschläge zur Schwerpunktbildung und zukünftigen Ausstattung der TU Berlin mit Fachgebieten/Professuren zur Diskussion gestellt. Dabei fanden vorrangig zwei Gesichtspunkte Berücksichtigung:

  • Die Fachgebiete müssen so ausgestattet sein, daß sie auch zukünftig konkurrenzfähig sein können. Dies bedeutet einerseits eine sachgerechte Ausstattung mit wissenschaftlichem Personal und andererseits eine adäquate Ausstattung mit technischem und Verwaltungspersonal.
  • Der Umfang der Fachgebiete und damit das Profilspektrum der TU Berlin muß sich an den unabweisbaren finanziellen Rahmenbedingungen orientieren, die vom staatlichen Zuwendungsgeber durch Beschlüsse mit Gesetzeskraft vorgegeben wurden. Die Bilanzierung der Auswirkungen aller bisherigen Sparauflagen ergibt, daß das für den Personalhaushalt verfügbare Finanzvolumen zum Jahreswechsel 1996/97 nur noch eine Ausstattung der TU Berlin mit insgesamt 340 wettbewerbsfähigen Fachgebieten bzw. Professuren zuläßt. Diese drastische Ausstattungsreduzierung kann keine universitäre Einrichtung in Forschung, Lehre, Service und Verwaltung unberührt lassen. Im Rahmen der jeweils vorgegebenen Aufgabenstruktur müssen überall Ausstattungsanpassungen vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund wurde ein Vorschlag des Präsidenten zur TU-Profilbildung diskutiert, der hier nicht explizit vorgestellt wird, weil die Überprüfung der kapazitären Schlußfolgerungen für die Fachbereiche und die hochschulpolitischen Bewertungen noch nicht abgeschlossen sind. Es bleibt demnach eine vorrangige Zukunftsaufgabe der Universität, die vorgestellten Ansätze zur TU-Profilbildung auf der Basis der genannten TU-Ziele zu vertiefen, um die Hochschulentwicklung auf eine verbesserte und finanzierbare Grundlage zu stellen.


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