[Kapitel 2]

[TU Berlin]


TU Berlin - Rechenschaftsbericht des Präsidenten 1995/96

Kapitel 2 - Leistungsstand in Lehre und Studium


2.7. Qualitätssicherung und Evaluation der Lehre

Für die Messung und Bewertung von Leistungen in Lehre und Studium gibt es zur Zeit noch keine ausgereiften Methoden und Instrumente. Richtungsweisend ist der Beschluß der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der auf einer Vorlage vom Januar 1995 zum Thema "Evaluation der Lehre" beruht und ein zweistufiges Verfahren interner und externer Evaluation empfiehlt (self assessment und peer review). Für die interne Evaluation wird ein Lehrbericht und ein erweiterter Evaluationsbericht vorgeschlagen sowie eine standardisierte Befragung von Lehrenden und Studierenden. Diese Instrumente sollen in Eigenverantwortung der Hochschulen eingesetzt werden und als Grundlage für eine externe Evaluation dienen. Ziel ist die Sicherung von Qualitätsstandards und der leistungsorientierte Einsatz von Ressourcen in der Lehre.

Unabhängig von den HRK-Empfehlungen bemüht sich die TU Berlin seit vielen Jahren um Konzepte und Verfahren zur nachhaltigen Sicherung der Qualität der Lehre. Ein Modellprojekt zur Evaluation der Lehre wurde in den Jahren 1990 bis 1992 mit einer umfassenden Befragung der Studierenden durchgeführt und abgeschlossen. Die Absicht, auf der Grundlage dieser wie anderer Erfahrungen ein dauerhaft angelegtes Instrument zu entwickeln, das zur Qualitätssicherung der Lehre von den Fachbereichen einzusetzen wäre, konnte allerdings bisher nicht realisiert werden. Es gelang nicht, in den Fachbereichen einen Konsens über die Durchführung und Gestaltung solcher Befragungen als Regelinstrumente herbeizuführen. Ebenso war es nach der Evaluation aller Studiengänge durch die zentrale Kommission für Lehre und Studium (LSK) nicht möglich, die 1993 vorgelegten Untersuchungsergebnisse in konkrete Reformmaßnahmen umzusetzen. Die LSK verzichtete auf entsprechende Empfehlungen, nachdem die Bewertungen der LSK in den Fachbereichen teilweise auf Widerspruch gestoßen waren.

Mit Blick auf die HRK-Empfehlungen wurden die Fachbereiche Anfang 1996 gebeten, Lehrberichte über ihre Studiengänge vorzulegen. Mangels einheitlicher Bewertungskriterien war es aber nicht möglich, diese Berichte zu einem einheitlichen Lehrbericht der Universität zusammenzufassen und dem Kuratorium vorzulegen. Zusätzlich erschwert wird die Erstellung von Lehrberichten durch statistische Unzulänglichkeiten bei der Bereitstellung relevanter Studien- und Prüfungsdaten und durch fehlende Daten von den staatlichen Prüfungsämtern. Vor diesem Hintergrund ist der geplante Aufbau eines effizienten TU-Informationssystems von besonderer Bedeutung. Eine diesbezügliche Entscheidung hat der Akademische Senat im Mai 1996 im Rahmen weiterer informations- und kommunikationstechnischer Strukturmaßnahmen beschlossen.

Insgesamt muß festgestellt werden, daß die bisherigen Ansätze zur Qualitätssicherung der Lehre noch stark verbesserungsbedürftig sind. Es wird in Zukunft verstärkt darauf ankommen, die Qualität der Lehre auf unterschiedlichen Handlungsebenen in den Mittelpunkt der Entscheidungsfindung zu stellen. Zum einen müssen Ausstattungsanreize für besondere Leistungen in der Lehre auf der Grundlage von verbindlichen Kriterien geschaffen werden, zum anderen geht es um eine deutliche Aufwertung der Lehre bei Berufungsangelegenheiten und im Zusammenhang mit der Hochschulentwicklungsplanung.


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