Frauenförderung TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1997/98


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2. Förderung von Frauen in der Wissenschaft

C 1, C 2­Programm für Frauen

1996 wurde das ursprüngliche Landesprogramm zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft aus dem Jahre 1990 in den TU­Haushalt übernommen. Im Rahmen dieses Programmes wurden mit jährlich DM 1,5 Mio zunächst 15 C 1­ und 5 C 2­Stellen zur Besetzung mit Nachwuchswissenschaftlerinnen finanziert. Nachdem schon das Landesprogramm dieses Volumen um zwei Stellen zugunsten der Humboldt­Universität gekürzt hatte, empfahl die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) die Fortsetzung des Programms im Rahmen des TU­Haushalts für 18 Stellen, davon 13 C 1 und 5 C 2.

gute Erfolgsquote

Das Programm war erfolgreich. Von den eingestellten 20 Wissenschaftlerinnen der ersten Besetzungsrunde sind fünf noch während ihres Beschäftigungsverhältnisses auf C4­Professuren berufen worden, sechs haben C3­Professuren errungen, drei sind an Forschungsinstitute gewechselt.

Im Rahmen dieses fortgeschriebenen Programmes waren Ende 1997 15 Frauen an der TU beschäftigt, davon 12 als Assistentinnen (C 1) und 3 als Oberassistentinnen (C 2).

Hochschul-
sonderprogramm III

Das zum 1. Januar 1996 in Kraft getretene Hochschulsonderprogramm (HSP III) von Bund und Ländern verfolgte als zentrales Anliegen die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und sah einen Anteil von 20% der Mittel für Maßnahmen zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft vor. Die Universität erhielt aus diesem Programm insgesamt DM 18,5 Mio. Nach Abzug von Verpflichtungen aus dem Sonderprogramm II, die abzulösen eine Aufgabe des HSP III war, verblieben an Mitteln, über die neu disponiert werden konnte, ca. 9,5 Mio. DM. Für die Förderung von Frauen in der Wissenschaft verblieben somit knapp 2 Mio. DM. Diese Mittel decken die Kosten von etwa sechs Beschäftigungsverhältnissen nach BAT IIa für die vierjährige Laufzeit des Programmes ab. Durch eine Verbindung des Mitteleinsatzes mit Maßnahmen der Stellenwirtschaft gelang es, einen zusätzlichen Effekt im Sinne der Frauenförderung zu erzielen: Die Mittel wurden genutzt, um vorhandene Stellen, die aus Haushaltsgründen nicht besetzt werden konnten, vorzufinanzieren, wenn eine Frau eingestellt wurde. Sobald die entsprechende Stelle besetzbar war, wurden die aus dem HSP III eingesetzten Mittel wieder frei und konnten für neue Beschäftigungsverhältnisse verwandt werden.

zentraler Stellenpool gemäß Hochschul-
strukturplan

Der Hochschulstrukturplan vom März 1998 sieht im Rahmen des zentralen Stellenpools von insgesamt 120 Stellen für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 20 Stellen zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft vor. Dieses Stellenkontingent löst dann das bisherige C 1 / C 2­Förderprogramm ab.

Zielvereinbarungen zur Frauenförderung

Unabhängig von diesem Stellenquantum wird bei der weiteren Konkretisierung des Instruments der Budgetierung (siehe dazu Darstellung in Abschnitt I) zu prüfen sein, ob das Erreichen bestimmter Kennziffern zur Beschäftigung von Frauen in der Wissenschaft nicht zu einem zusätzlichen Kriterium der Mittelzuweisung gemacht werden kann. Das betrifft die Anteile der Mittel, die forschungsbezogen zugewiesen werden, ebenso wie die lehrbezogenen Anteile.


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