Strukturreformen TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1997/98


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1.2 Das Programm der Reform

Im Juni 1997 legte das Präsidium dem Akademischen Senat der Universität Vorschläge für "Strukturelle Veränderungen in der Technischen Universität Berlin 1997/98" vor. Sie enthielten einen Vorschlag zur Gliederung der Universität in Fakultäten und zur Ausstattung dieser Fakultäten mit Fachgebieten/Professuren. Sie konkretisierten zugleich die "allgemeinen Ziele" des Reformprogrammes für die "Neue TU" und reichten insoweit weit über die konkrete Aufgabe des Strukturplans hinaus.

Die wesentlichen Aussagen dieses Papiers haben Gültigkeit behalten auch für die aktuelle Reformpolitik und seien daher hier auszugsweise zitiert:

Konzentration von Verantwortung

Zur Korrektur kontraproduktiver Anreize und Kommunikationsblockaden: ".. die Zusammenführung von Aufgabenerledigung, Entscheidungsverantwortung und Finanzverantwortung auf der niedrigstmöglichen Ebene, durch Straffung von Entscheidungsprozessen und durch Schaffung zielkompatibler Anreizsysteme ist neben der Abarbeitung von Sparzwängen Hauptziel der intendierten Reform."

Lehre von der Forschung her denken

Für eine "Priorität der Forschung": "...Beseitigung forschungshemmender und forschungsfeindlicher Strukturen... .Die Lehre ist unter dem Gesichtspunkt der Einheit von Forschung und Lehre als komplementär zur Forschung zu sehen", u. a. mit der Konsequenz, daß "die Mitarbeit der Studierenden in der Forschung viel stärker als bisher als Teilnahme an der Lehre angesehen und den Hochschullehrern wie den Studierenden für ihre Pflichtveranstaltungen angerechnet werden."

Qualität der Lehre als zentrale Aufgabe

Für eine "Neubewertung der Lehre": "...Es muß wieder erreicht werden, daß die Hochschullehrer sich ... in der Lehre engagieren, weil es ihrer Forschung und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient." Weitere Stichworte zur Lehre: "Regelmäßig durchgeführte Evaluation der Lehre; Projektstudium in Zusammenarbeit mit Trägern der Berufspraxis als wichtige Studienform des Hauptstudiums; verstärktes Angebot kompatibler Studienmodule für mehrere Studiengänge; verstärkte Nutzung der neuen Medien, Internationalisierung der Studienabschlüsse...'

reflexives Wissen als Bildungsziel

Zum Studium generale: "..Die Studien­ und Prüfungsordnungen für Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften müssen einen Anteil von 20% der Lehrveranstaltungskontingente für geistes­, wirtschafts­ und sozialwissenschaftliche Lehrinhalte zwingend vorsehen."

Marktmechanismen

Für eine Verbesserung der Serviceverflechtung der Fachbereiche durch Schaffung von Anreizmechanismen: "..Die für Serviceleistungen zur Verfügung stehenden Finanzbudgets (sollen) künftig den servicenehmenden Fachbereichen/Studiengängen zur Verfügung gestellt werden. Diese können dann im Rahmen konkreter Leistungsverträge ihren Service von dem servicegebenden Fachbereich "kaufen". Auf diese Weise wird der Einfluß der Servicenehmer auf Qualität, Menge und Kosten größer."

Dienstleistungs­
Kunden­Beziehung

Für Leistungsverträge als Koordinierungs­ und Steuerungsinstrument generell: Der "Ersatz hierarchischer input­Steuerung durch ein System von Leistungsverträgen (ist)... der vielleicht folgenreichste (Schritt) für die Produktions­ und Dienstleistungsprozesse und die Beziehungen zwischen den verschiedenen Universitätsebenen unter Einschluß des Staates."

Subsidiarität

Für Verwaltungsreform im Sinne qualifizierter Dezentralisierung in Verbindung mit Budgetverantwortung: "... Die Stärkung der Autonomie (der Fachbereiche) setzt u.a. eine leistungsfähige Verwaltung auf der Fachbereichsebene voraus. Da viele Verwaltungsaufgaben Größenvorteile implizieren, müssen die Fachbereiche schon aus diesem Grunde größer werden.."

8 Fakultäten

An den letzten Gedanken knüpfte der Vorschlag des Papiers für eine Neugliederung der Universität in künftig 8 Fakultäten an Stelle der bisherigen 15 Fachbereiche an. Für diese 8 Fakultäten wurde zugleich eine Verteilung von insgesamt 309 Professuren ­ zusammengefaßt nach "Wissenschaftsbereichen" ­ vorgeschlagen.

320 Professuren

Der Akademische Senat nahm diese Vorschläge mit Beschluß vom 9. Juli 1997 zur Kenntnis und bestätigte den quantitativen Rahmen von 8 Fakultäten. Für die weitere Planung legte er fest, daß von insgesamt 320 möglichen Professuren ausgegangen werden solle, von denen aber 10% vorerst nicht verteilt werden sollten.

Einschränkung der Lehrerbildung

Der Akademische Senat beschloß zusätzlich, daß Angebote in den Lehramtsstudiengängen künftig nur noch im Rahmen der Fachausbildung für Studienräte aufrecht erhalten werden sollten. Die erziehungswissenschaftlichen Fachgebiete sollten nicht fortgeführt, der Studiengang Sozialpädagogik eingestellt werden.


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