Strukturreformen TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1997/98


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2. Verwaltungsreform

2.1 Vorschlag des Präsidiums zur "Reform der Verwaltungstätigkeiten an der Technischen Universität Berlin"

Priorität der Prozeßoptimierung

Im Dezember 1997 legte die Universitätsleitung dem Akademischen Senat ein erstes Konzept zur Verwaltungs­ und Organisationsreform vor, das diese zugleich in die umfassenden Bemühungen um Strukturreformen einordnete. Damit verbunden war auch eine grundsätzliche hochschulpolitische Entscheidung: An der Technischen Universität Berlin sollen die Fragen einer Veränderung der Leitungs­ und Gremienstrukturen am Ende und nicht am Anfang des Reformprozesses entschieden werden. Vorrang soll die Optimierung der Entscheidungs­ und Verwaltungsabläufe haben. Damit war und ist die Hoffnung verbunden, daß es über die Optimierung dieser Prozesse möglich sein wird, ein neues Bewußtsein innerhalb der Universität zu erzeugen, das es dann auch möglich macht, zu einvernehmlichen Modifikationen der formalen Strukturen zu gelangen.

Serviceorientierung und Dezentralisierung

Das Konzept konkretisierte die bereits zur Wahl des Präsidiums wie in den Grundsätzen der Reform vom Juli 1997 entwickelten allgemeinen Ziele zur Verwaltungsreform unter den vorrangigen Stichworten "Serviceorientierung" und "Dezentralisierung". Es gelte, "die im Verlauf von langen Zeiträumen entstandenen "Doppel und Mehrfachbearbeitungen" vieler Vorgänge abzubauen; das bedeute "Effizienzsteigerung, aber auch Rationalisierung."

leistungsfähige Verwaltungen für die Fakultäten

Für die Zentrale Universitätsverwaltung wurde ein Katalog von "Kernaufgaben" formuliert und der Grundsatz der Allzuständigkeit der Fachbereiche/Fakultäten für die Erledigung der sie betreffenden Aufgaben aufgestellt. Zur Bewältigung dieser Aufgaben sollten sie eine Verwaltung in der Größenordnung von 10 ­12 Stellen erhalten. Diese Verwaltung solle organisatorisch dem Dekan unterstellt sein und ein "Fachbereichs­Service­Center" bilden, das auch Dienstleistungsaufgaben übernimmt, die bisher von den Instituten oder Fachgebieten wahrgenommen wurden. Insofern solle auf der Fachbereichsebene auch eine gewisse Zentralisierung stattfinden, um die Institute und Fachgebiete von Verwaltungsroutine zu befreien.

Umsetzungen

Als ein angestrebter Effekt dieser Umstrukturierung wurde festgehalten: "Es soll und muß an fast allen Stellen Personal eingespart werden, und zwar spürbar." Man gehe davon aus, daß "ein erheblicher Teil des jetzt vorhandenen Personals der zentralen Universitätsverwaltung in seiner Funktion eingespart und zum Teil in die Fachbereichsverwaltungen umgesetzt werden könne."

Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen

Eine zentrale Aussage des Papiers war die erklärte Bereitschaft, im Rahmen der Umstrukturierung der Universität grundsätzlich auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Diese Bereitschaft wurde in einem Schreiben des Präsidenten an den Personalrat wiederholt und konkretisiert.


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