Rechenschaftsbericht 1999/2000 TU Berlin

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3. 2 Verwaltungsmäßige Handhabung und Bemessung der Sach- und Investitionsmittelzuteilung

Hierauf beziehen sich insbesondere die dem Grundsatzpapier beigegebenen Anlagen:

Budgetierungs-
regelungen
Die Fragen, wie konkret mit dem Budget umzugehen ist, sind in den "Budgetierungsregelungen" als Verwaltungsvorschriften geregelt. Sie betreffen insbesondere die Übertragbarkeit der Mittel von einem Haushaltsjahr auf das nächste, die Verwendung von neuen und höheren Einnahmen und Einzelheiten zur Deckungsfähigkeit. Sie bestimmen die Spielräume im Verhältnis zur Landeshaushaltsordnung.

Budgetierungsmodell Sachmittel Das "Budgetierungsmodell zur Sachmittelverteilung" legt die Grundsätze der Bemessung der Sach- und Investitionsmittel fest: Orientierung an der im Strukturplan festgelegten Soll-Ausstattung mit wissenschaftlichem Personal, dem drittmittelfinanzierten Personal, der Anzahl der Studierenden im 1. - 12. Fachsemester und der Studienabschlüsse eines Studienjahres. Dabei werden diese Personengruppen im Verhältnis zueinander und für die konsumtiven und die Investitionsmittel unterschiedlich gewichtet. Ein fachbereichsspezifischer Faktor berücksichtigt die Besonderheiten der Fächer und Kostendifferenzen. Diese Gewichtung erfolgt für die verschiedenen Titelgruppen des Haushalts unterschiedlich:
  • Für die Lehr-, Forschungs- und Investitionsmittel (Titel 52401 und 81279) übernimmt das Modell Empfehlungen des Haushaltsausschusses zur Fächergewichtung.
  • Zur Verteilung der Iuk-Mittel (Titel 81279) übernimmt es einen Schlüssel der IuK-Kommission: Er berücksichtigt gemäß den DFG- Ausstattungsempfehlungen fächerspezifische Versorgungsgrade für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Studierende im Grundstudium; für Studierende im Hauptstudium wird der Versorgungsgrad fächerunabhängig festgelegt.
  • Für die Bibliotheksmittel (Titel 52301) erfolgt die fächerspezifische Gewichtung entsprechend einem Schlüssel der BWK, der die jeweiligen Besonderheiten bei Angebot, Nutzung und Kosten der Literatur berücksichtigt.
  • Für die sonstigen Sachmittel erfolgt keine fächerspezifische Gewichtung.

Lehrauftragsmittel Zur Verteilung der Lehraufträge enthält die Anlage "Verteilung von Lehrauftragsmitteln" neue Grundsätze. Ihre wesentliche Aussage: Die bisherige Praxis des Einsatzes von Lehrbeauftragten zur Kompensierung diverser haushaltswirtschaftlicher Engpässe soll beendet werden. Lehraufträge sollen künftig nur noch zur fachlichen Ergänzung der Lehre des hauptamtlichen Personals aus zwei Gründen erteilt werden: Eine spezielle Lehrveranstaltung ist wichtig, es lohnt sich aber nicht, zu ihrer Abdeckung hauptamtliches Lehrpersonal einzustellen. Die akademische Lehre wird durch die Sicht von Berufspraktikern ergänzt. Die Verteilung der Mittel für diesen Zweck orientiert sich ausschließlich an der Zahl der Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiter. Es erfolgt keine fachspezifische Gewichtung.

Raumausstattung Die Grundausstattung der Fakultäten mit Räumen wird in der Anlage "Ermittlung des Raumbedarfs der Fakultäten" geregelt. Dieser Regelung kommt für die Universität besondere Bedeutung zu, weil die Ermittlung einer angemessenen Raumausstattung Voraussetzung für die weitere Abmietung von Flächen ist. Diese Abmietung ist angesichts der finanziellen Situation der Universität von größter Wichtigkeit. Unter anderem sind die Einsparungen in diesem Bereich bei der Finanzierung des Neubaus der Universitätsbibliothek eingeplant. Die Regelung wurde in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen erarbeitet. Sie orientieren sich an überregionalen Vorgaben und modifizieren diese im Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten der Universität. Sie legen Bedarfsberechnungsverfahren fest für Seminarräume/Übungsräume, Praktika/Kurssäle, studentische Arbeitsräume/Projekträume, Büroarbeitsplätze und Sonderräume.

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