Rechenschaftsbericht 1999/2000 TU Berlin

Rechenschaftsbericht 1999/2000


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4. 1 Kriterien zur Leistungsbewertung in der Lehre

Kommission für Lehre und Studium (LSK) Im September 2000 legte die Kommission für Lehre und Studium (LSK) "Kriterien der Lehrleistung" für die Vergabe von Personalmitteln für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Fachbereiche/Fakultäten vor. Die Grundgedanken waren:

Erfolgsquote Grundstudium / Studiendauer Die zu vergebenden Mittel werden aufgeteilt in Mittel, die formelgebunden (70%) und solche, die nach Zielvereinbarungen (30%) vergeben werden. Für die Bemessung der Lehrleistung im Rahmen der formelgebundenen Mittelzuteilung wurde auf zwei qualitative Kriterien abgestellt: Die Erfolgsquote im Grundstudium und die Studiendauer bis zum Abschluss der Diplomprüfung. Die Erfolgsquote im Grundstudium ermittelt sich als das über die letzten drei Jahre arithmetisch gemittelte Verhältnis der erfolgreich abgeschlossenen Diplomvorprüfungen/Zwischenprüfungen zur Anzahl der Studierenden im Grundstudium. Die für die Leistungsbemessung maßgebliche Studiendauer errechnet sich als die über die letzten drei Jahre gemittelte Abweichung der Studiendauer von der jeweiligen Regelstudiendauer gewichtet mit der Anzahl der Studierenden in Grund- und Hauptstudium.

Verzicht auf Mengenkriterien In Übereinstimmung mit den Kriterien der Leistungsbemessung für Lehre und Studium durch das Kennzahlenprojekt (siehe oben) wurde auf die Einbeziehung reiner Mengenkriterien verzichtet. Begründung: Diese werden bereits bei der Bemessung der Grundausstattung berücksichtigt. Die indirekte Berücksichtigung von Mengenwerten bei der Gewichtung der Abweichung der Studiendauer von der Regelstudienzeit soll eine Überbewertung dieses Kriteriums bei nachfrageschwachen Studiengängen vermeiden und gleichzeitig den breiten Erfolg von Maßnahmen zur Studienzeitverkürzung belohnen.

Die Zuordnung der Leistungsergebnisse zu den am jeweiligen Studiengang beteiligten Fachbereichen erfolgt entsprechend der Jahreswochenstunden, die zur Betreuung des Studiengangs erbracht werden.

Prozedere Gemäß Vorschlag der Universitätsleitung hat der Akademische Senat im November 2000 diese Kriterien zur Kenntnis genommen und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter Einbeziehung der Fachbereiche eine abschließende Entscheidung vorbereiten soll.


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