TU intern - April 2000 - Aktuelles

Die Qual der Wahl?

Bereits seit geraumer Zeit fordern Bildungspolitiker, dass den Universitäten bei der Auswahl ihrer Studierenden in Numerus-clausus-Fächern ein größerer Spielraum ermöglicht werden soll. Dabei sind die geringen Studienplatzkapazitäten an den Hochschulen das eigentliche Problem neben der Auswahl der besten Studierenden. In Fächern, die dem bundesweiten Numerus clausus unterliegen, sind die Länder an die Regelungen des Staatsvertrages und damit an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) gebunden. Beim lokalen Numerus clausus, der an jeder Hochschule anders aussieht, können die Länder selbständiger entscheiden.

Das Land Berlin möchte nun in Fragen der Hochschulzulassung eigene Wege gehen. Das macht die umfangreiche Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes deutlich, die die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Februar dieses Jahres zum Beschluss im Frühsommer vorgelegt hat.

Die wichtigste Änderung: Künftig sollen 50 Prozent der Studienplätze, über die die Berliner Hochschulen selbst verfügen, aufgrund eines Auswahlgesprächs vergeben werden. Bisher wurden 60 Prozent dieser Studienplätze nach Abiturnote und 40 Prozent nach Wartezeit vergeben. Gegenwärtig wird der Gesetzesentwurf in den Parteien und Hochschulen heftig diskutiert. Man befürchtet eine Abwertung des Abiturs sowie Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl. Das neue Zulassungsgesetz muss im Mai oder Juni verabschiedet werden.

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