TU intern - Januar 2000 - Menschen

Blick zurück ins Leere

Die Suche nach geeigneten Instrumenten der Frauenförderung geht weiter
Die institutionalisierte Frauenförderung gibt es bereits seit zehn Jahren, doch der Blick zurück erspäht nur weniges. Bereits anfang der 90er Jahre formulierte man die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Frauenförderung und verankerte sie im Hochschulgesetz. Daraufhin wurden Frauenförderrichtlinien und -pläne erstellt. Seither konnten jedoch mit Ausnahme des Förderprogramms für Nachwuchswissenschaftlerinnen keine weiteren Instrumente geschaffen werden.

KAUM ANREIZE

Anfang Dezember 1999 fand an der TU Berlin die achte Vollversammlung aller Frauen statt. Hier wurde während einer Podiumsdiskussion die Entwicklung der letzten zehn Jahre diskutiert. Es ist an der Zeit zu fragen, so die Podiumsteilnehmerinnen, ob sich das bisherig Instrumentarium bewährt hat, oder ob die neuen Rahmenbedingungen in den Hochschulen neue Strategien erfordern. Besonders die Entwicklung zu Globalhaushalt und Budgetierung sowie die neuen Hochschulverträge erhöhen den Handlungsbedarf. Das bisherige Frauenförderinstrumentarium, so ein Ergebnis der Diskussion, musste weitgehend wirkungslos bleiben. Die Gründe hierfür liegen insbesondere darin, dass es an keine Sanktionen gebunden ist. Ein neues Anreizsytem würde weiterhelfen, doch das System, das an der Freien Universität durchaus erfolgreich war, ist für die TU Berlin schon deshalb nicht praktikabel, weil die zur Verfügung stehenden Gelder dafür viel zu gering sind.

KAMPF UM DIE BEWERTUNG

Die Verhandlungen über die in den Hochschulverträgen geforderten Zielvereinbarungen als neue Fördermöglichkeiten haben an der FU bereits begonnen. An der TU Berlin stehen sie noch bevor. Mit der Verankerung der Frauenförderung als Leistungskriterium für die Finanzzuweisungen beziehungsweise als Aufgabe der einzelnen Bereiche beginnen die Auseinandersetzungen und der Kampf um die Bewertung der Frauenförderung von neuem. Auch die Chancen, die die Personalentwicklung bietet, sind noch nicht ausgelotet.

Bei den Zielvereinbarungen handelt es sich vorerst noch um Absichtserklärungen, denn konkrete Geldzuweisungen stehen noch nicht zur Diskussion. Hoffnungen sind gleichwohl berechtigt, handelt es sich doch um Verträge, deren Erfüllung kontrolliert und deren Erfolg gemessen werden kann.

Antje Strebel


© 1/2000 TU-Pressestelle