TU intern - Juni 2000 - Hochschulpolitik

Wissenschaftsrat

Empfehlungen des Wissenschaftsrates (WR) zur Strukturplanung der Hochschulen in Berlin vom Mai 2000. Nachfolgend die Passagen zur TU Berlin:

Geisteswissenschaften: Der WR würdigt die herausragenden Leistungen der Germanistik und schlägt die Bildung eines "Zentrums für europäische und außereuropäische Gegenwartsliteratur" im Bereich der Philologien (S. 68) und ein "Zentrum für Theorie und Geschichte der Wissenschaft und Technik" im Zusammenhang mit den Geschichtswissenschaften an der TU Berlin vor (S. 73). Die Zentren sollen mit anderen Universitäten kooperieren.

Frankreichzentrum am Fachbereich Kommunikations- und Geschichtswissenschaften: In der ersten Fassung seiner Stellungnahme schlug der WR vor, das Frankreichzentrum an der TU Berlin zu schließen; diese Empfehlung fand in der letzten Fassung keinen Niederschlag. Nunmehr hält der WR eine eingehende Begutachtung dieses "Regionalinstitutes" von auswärtigen Experten für notwendig, die innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein sollte. Mit Nachdruck warnt das Gremium vor einem Ausbau weiterer Regionalinstitute (S. 94).

Geschichtswissenschaften: Der WR empfiehlt, die Geschichtswissenschaften an der TU Berlin in Forschung und Lehre neu zu organisieren. Künftig soll es darum gehen, die Geschichtswissenschaften ausschließlich in enger Verbindung mit Fragen der Technik- und Wissenschaftsentwicklung und in Ergänzung und in Kooperation mit den Ingenieur- und Technikwissenschaften zu betreiben (S. 72/73).

Lehrerbildung: Die Lehrerausbildung soll bis auf die Studienratsausbildung mit einer beruflichen Fachrichtung eingestellt werden (S. 106f.). Statt dessen sollten in Verbindung mit neuen Studienabschlüssen neue Studienangebote entwickelt werden.

Rechtswissenschaften (Fachbereich Wirtschaft und Management): Die Ausstattung der TU Berlin mit nur noch zwei Professuren für Wirtschaftsrecht lässt besondere Schwerpunktsetzungen naturgemäß nicht zu; der Rechtswissenschaft an der TU kommt infolgedessen keine profilbildende Funktion zu (S. 114). Der WR empfiehlt deshalb, die Hochschullehrerstellen für Rechtswissenschaft im Fachbereich Wirtschaft und Management zu streichen und die Lehre im Service von den anderen Universitäten zu beziehen; die zwei Professuren der TU sollten dem FB Rechtswissenschaft der FU zugewiesen werden (S. 118). Der WR hält es - wie seinerzeit die Landeshochschulstrukturkommission - für angezeigt, auch und gerade in der Rechtswissenschaft auf die Chance zur "Schaffung einer integrierten Gesamtberliner Hochschullandschaft" zu setzen.

Soziologie: Der WR empfiehlt, das Angebot im Fach Soziologie zu verbreitern, da die Ausstattung für den geplanten Diplomstudiengang nicht ausreichend ist: benötigt werde eine weitere Professur sowie die Stelle eines Akademischen Rates für die Ausbildung in den Methoden der empirischen Sozialforschung (S. 100).

Psychologie: Der WR empfiehlt, eine mit externen, möglichst auch internationalen Fachvertretern besetzte Strukturkommission "Psychologie" mit der Aufgabe einzurichten, ein zukunftsweisendes, die Potenziale der Berliner Institute nutzendes Gesamtkonzept für die Berliner Psychologie sowie Verfahrensweisen für dessen Umsetzung zu entwickeln. Damit wird eine Empfehlung der Landeshochschulstrukturkommission Berlin aus dem Jahre 1992 mit Nachdruck wiederholt (WR, S. 110).

Volkswirtschaftslehre (Fachbereich Wirtschaft und Management): Der WR hält drei Professuren für Volkswirtschaftslehre an der TU Berlin für ausreichend (Makroökonomie, Mikroökonomie, Finanzwissenschaften); ein darüber hinausgehender Lehrbedarf ist durch Lehrimport sicherzustellen.

Ingenieurwissenschaften: Der WR empfiehlt, die Zusammenarbeit der Ingenieurwissenschaften mit externen Institutionen mit Hilfe gemeinsam entwickelter Forschungsvorhaben weiter zu verbessern (z.B. in den Werkstoffwissenschaften mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), in der Elektrotechnik mit dem Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM), (S. 141).

Der fachliche Schwerpunkt der TU Berlin sollte entsprechend ihrer Strukturplanung künftig eindeutig auf den Ingenieurwissenschaften in enger Verbindung mit den Naturwissenschaften liegen; alle anderen Fächer an der TU sollten einen klaren Bezug dazu aufweisen. (Empfehlungen des WR, S. 159 f.).

Einrichtung eines Hochschulrats: Der WR empfiehlt, an den einzelnen Hochschulen Hochschulräte einzurichten, die der "Optimierung der hochschulinternen Steuerung dienen sollen". Ein Hochschulrat sollte jeweils mit internen und externen Mitgliedern besetzt sein, wobei die Zahl der internen Mitglieder aus Rechtsgründen über der Zahl der externen Mitglieder liegen sollte. Durch Einrichtung eines Hochschulrates erübrigen sich weitere dauerhaft eingesetzte Organe und Gremien mit Kontroll-, Beratungs- oder Entscheidungsbefugnissen, die unmittelbar der Hochschulleitung zugeordnet sind (Kuratorium, Konzil) (S. 55 ff.).

Empfehlungen des Wissenschaftsrates, die über die TU Berlin hinausgehen: Empfohlen wird die Einrichtung eines hochschulübergreifenden Landeshochschulrates, um "die Lenkung der Hochschulen zu verbessern" (S. 57 ff.). Der Landeshochschulrat sollte über 13 Mitglieder verfügen, die nicht in Berlin beruflich tätig sind, darunter acht Wissenschaftler und fünf Persönlichkeiten mit hohem wissenschafts- oder wirtschaftspolitischem Sachverstand. Der Landeshochschulrat soll die Vertreter der Landespolitik beraten.

Verhältnis Universitäten-Fachhochschulen: Die ausfinanzierten Studienplätze in Berlin dürfen, so der WR, die Zahl von 85.000 nicht unterschreiten; des weiteren müssen die Studienplätze an den Berliner Fachhochschulen ausgebaut werden (S. 38 f.). Hierzu sei es notwendig, in ausgewählten Fachgebieten Studienangebote mittelfristig von den Universitäten an die Fachhochschulen umzulenken. Hierzu sollen die Fachhochschulen tragfähige Konzepte vorlegen. Der WR hält es für erforderlich, dass das Land Berlin für den Ausbau der Fachhochschulen übergangsweise auch zusätzliche Mittel bereitstellt.

Zum Hochschulbau: Die Investitionsmittel seien in den vergangenen Jahren zu niedrig gewesen. Der WR hält daher höhere Investitionen für den Hochschulbau für erforderlich, die - bei der Mehrzahl der Hochschulen - vor allem der Modernisierung der Gebäude sowie der Verbesserung der apparativen Ausstattung und der Bibliotheken dienen müssen.

Erschließung neuer Finanzquellen: Der WR betont ausdrücklich, dass das Berliner Hochschulgesetz den Hochschulen erlaube, sich an Unternehmen zu beteiligen bzw. solche zu gründen. Er empfiehlt daher den Hochschulen, diese Möglichkeiten zur Erhöhung der Einnahmen vermehrt zu nutzen.

caba


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