TU intern - Mai 2000 - Hochschulpolitik

Asten auf der Anklagebank

Die studentischen Vertreter von 30 Hochschulen aus ganz Deutschland haben ein "Bündnis für Politik und Meinungsfreiheit" gegründet. Mit dieser Initiative wollen sie ein Zeichen gegen die seit 1994 bundesweit laufende Klagewelle gegen politische Äußerungen ihrer Mitglieder setzen. Vor Gericht gezogen sind zumeist Angehörige des konservativen und CDU-nahen Studentenverbandes RCDS. Sie fühlten sich von den Studentenvertretern nicht mehr repräsentativ vertreten. Und die Verwaltungsgerichte gaben den Klägern Recht. Der Tenor der Urteile: Die Studentenvertreter müssen sich auf hochschulpolitische Themen beschränken, zu allgemeinpolitischen Fragen dürfen sie sich nicht äußern. Tun sie Letzteres dennoch, müssen sie mit Ordnungsgeldern bis zu 50000 Mark rechnen.

Ins Feld geführt wurden die Semestergebühren, über die die Arbeit der Studentenvertreter finanziert wird. Dabei ist die Finanzierung der so genannten Kernreferate unumstritten. Dazu zählen das Sozialreferat, das Finanzreferat und das Kulturreferat. Die Geister scheiden sich jedoch, wenn es um das Antifa-Referat, das Internationales-Referat oder um das Schwulen- und Lesbenreferat geht.

Während Verbotsanträge bislang gegen Veranstaltungen gestellt wurden - dem Asta der Freien Universität etwa wurde per Gerichtsurteil untersagt, eine Veranstaltungsreihe zum Thema Rassismus durchzuführen -, haben sie inzwischen eine neue Dimension erreicht. Vor Gericht wird nicht mehr nur gegen einzelne Asten gestritten, sondern auch gegen Unterzeichner von Flugblättern, die zu politischen Veranstaltungen einladen. Die verhängten Ordnungsgelder belaufen sich auf bis zu mehrere Tausend Mark. Die TU Berlin ist von den gerichtlichen Auseinandersetzungen bislang nicht betroffen.

ths


Leserbriefe

  TU intern -
        Mai 2000


© 5/2000 TU-Pressestelle