Die neue TU, Sonderausgabe der TU intern - Modellfakultät

Personalüberhang:

Der "Kw-Vermerk"

Mit der Umstrukturierung der Fachbereiche in Fakultäten werden bei vielen Beschäftigten auch Befürchtungen um den eigenen Arbeitsplatz geweckt. Was passiert, wenn die eigene Stelle "Kw-gesetzt" wird? Der Personalrat informierte darüber auf der Personalversammlung am 16. Juni 2000.

Im Vorfeld der Umstrukturierung sollten die Fachbereiche ihre Soll-Ausstattung des nichtwissenschaftlichen Personals neu ordnen. Insgesamt waren 593 Stellen des technischen Personals und 301,5 im Verwaltungsbereich zu verteilen. Im Zuge dieses Verfahrens wurden bisher 162 Stellen im technischen Bereich mit dem Vermerk "künftig wegfallend" (Kw) versehen sowie 17 im Verwaltungsbereich, hinzu kommen 86 Professorinnen und Professoren mit einem "Kw-Vermerk". Er bedeutet für die Betroffenen jedoch nicht, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Hier greift die Vereinbarung dass keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden. Doch im Gegenzug wird von ihnen Flexibilität erwartet. Ihr Arbeitsfeld wird sich eventuell ändern bzw. nach dem altersbedingten Ausscheiden des Stelleninhabers wegfallen. In der Fakultät III wurde eine Personalkommission gebildet. Die Modellfakultät verbucht mit 39 Fachgebieten, die einen Kw-Vermerk bekamen, den Mammutanteil daran.

Momentan ist die Personalabteilung dabei, die Rechtmäßigkeit der Pläne und der Kw-Setzungen zu prüfen. "In der Zwischenzeit wollten wir von der Leitung erfahren", so Michaela Müller-Klang vom Personalrat, "wie sie geprüft werden, wie unsere und die Einbeziehung der Beschäftigten aussehen wird." Daraufhin legte die Leitung der TU einen Leitfaden vor, der Aufschluss darüber geben sollte, wie mit dem Überhangpersonal umgegangen wird. Im Juni fand dazu ein erstes Gespräch statt. Vor der offiziellen Kw-Setzung, so die interne Vereinbarung, sollen Wege der konfliktfreien Lösung gesucht werden. Wurde jedoch der Einwand des Betroffenen bzw. der Personalabteilung geprüft und die Kw-Setzung nicht abgewandt, so erhält der Beschäftigte ein offizielles Schreiben von der Personalabteilung. Darin sind Rechte und Pflichten sowie Ansprechpartner und Qualifizierungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen aufgelistet. Zur Verstärkung der Beratungsangebote werden auf dezentraler Ebene Überhangsbeauftragte bestellt.

stt


Leserbriefe

  Die neue TU -
           Juni 2000


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