TU intern - April 2001 - Hochschulpolitik

BAföG:

Mehr Geld fürs Studium

Seit dem 1. April ist das neue BAföG in Kraft. Die maximale Förderung steigt von 1030 auf 1140 Mark. Durch die Anhebung der Elternfreibeträge und die Nichtanrechnung des Kindergeldes erhöht sich die Zahl der Anspruchberechtigten um 81000 auf 445000. Auch werden 40 statt bisher 30 Prozent der BAföG-Empfänger in den Genuss der Vollförderung kommen. In Ost und West gelten jetzt die gleichen Fördersätze. Wie bisher wird BAföG jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gezahlt. Die maximale Schuldengrenze sinkt jedoch von 30000 auf 20000 Mark. Für Schwangerschaft und Kindererziehung steigen die Förderzeiten von vier auf bis zu acht Semester.

Studienaufenthalte im Ausland werden stärker gefördert: Studenten können künftig ab dem dritten Semester an einer europäischen Hochschule bis zum Examen BAföG erhalten. Bisher wurde nur für bis zu zwei Auslandssemester gezahlt.

Die Mehrkosten durch die BAföG-Reform belaufen sich auf 1,3 Milliarden Mark jährlich. In den nächsten Jahren steigen damit die Gesamtausgaben für BAföG auf knapp vier Milliarden Mark. Sie erreichen damit den Stand vor den Spareingriffen Anfang der 90er Jahre. Die BAföG-Kosten trägt der Bund zu 65 Prozent und die Länder zu 35 Prozent.

Ab dem Sommersemester können Studierende außerdem einen Bildungskredit beantragen. Das Darlehen beträgt monatlich rund 600 Mark und wird für maximal zwei Jahre gezahlt. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Der Zinssatz beträgt 6,1 Prozent plus einem Aufschlag von einem Prozent. Kreditgeber ist die Deutsche Ausgleichsbank. Studierende müssen den Bedarf nicht nachweisen. Auch das eigene Einkommen und das der Eltern sowie der Erhalt von BAföG spielen keine Rolle. Bedingung ist allerdings, dass der Antragsteller nicht älter als 35 Jahre ist und die Zwischenprüfung bestanden hat. Interessenten melden sich direkt an das Bundesverwaltungsamt in Köln. Tel.: (0221) 7 58 44 92

Bettina Micka

www.bmbf.de/288_1966.html
www.bundesverwaltungsamt.de
www.bildungskredit.de


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