TU intern - April 2001 - Aktuelles

Finanzzuweisungen:

Hochschulverträge gehen in die nächste Runde

Unter Vorbehalt hat der Präsident der TU Berlin, Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers, den Vertragsentwurf der Universität mit dem Land Berlin paraphiert. Damit folgte er seinen Amtskollegen von der Humboldt-Universität und der Freien Universität. Die Vertragsentwürfe legen die Finanzzuweisungen für die Jahre 2003 bis 2005 fest. Bevor die neuen Hochschulverträge jedoch in Kraft treten können, muss Wissenschaftssenator Christoph Stölzl mit seinem Kollegen Kurth vom Finanzressort verhandeln. Bis dahin ist noch nicht sicher, ob die finanziellen Steigerungen, die in den Entwürfen festgelegt sind, endgültig und in voller Höhe in die Hochschulverträge einfließen. Neben der Zustimmung durch den Finanzsenator bedarf es auch einer Abstimmung im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus.

In den jetzt von den Präsidenten paraphierten Entwürfen verpflichten sich die Universitäten u. a., ab 2003 jährlich 3,2 Millionen Mark in den "Strukturfonds zur Stärkung der Fachhochschulen" einzuzahlen. Das Geld - in 15 Jahren soll es sich immerhin auf 48 Millionen DM belaufen - soll vor allem für die Förderung neuer Studiengänge verwandt werden. Auch die Universitäten und die Hochschule der Künste können sich mit neuen berufsfeldbezogenen Bachelor-Studiengängen beteiligen. Über die Bewilligung der Anträge soll der Berliner Wissenschaftssenator auf der Grundlage der Empfehlung einer externen Expertenkommission entscheiden. Die Universitäten verweisen jedoch darauf, dass eine Zustimmung zur Beteiligung an dem Strukturfonds nur dann erfolge, wenn dadurch keine weiteren Plafondsverschiebungen zu Ungunsten der Universitäten erfolgen.

Die in den Vertragsentwürfen festgelegten konsumtiven Zuschüsse durch das Land Berlin umfassen auch die Kosten für Besoldungs- und Tarifanpassungen sowie für die Beihilfen- und Versorgungsleistungen. Für die TU Berlin enthalten sie 1,5 Prozent für die Personalkosten und 1 Prozent für die Sachkosten. Besondere Berücksichtigung soll die Erhöhung der finanziellen Mittel für Investitionen finden. Hatte die TU Berlin im Jahr 1995 noch 38 Millionen DM investive Mittel, so waren es ab 1996 nur noch 21 Millionen jährlich. Für die jetzt aktuellen Neuberufungen durch den anstehenden Generationswechsel besteht enormer Nachholbedarf.

Weiterhin verpflichten sich die Berliner Hochschulen, ab 2002 ein gemeinsames System der leistungsbezogenen Mittelzuweisung einzuführen. Hierfür soll ein Prozentsatz der konsumtiven Zuschüsse nach bestimmten Leistungsparametern neu verteilt werden (siehe "Entwurf der Hochschulverträge sieht ab 2002 Neuverteilung von Geldern vor").

Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, verlangt von den unterzeichnenden Hochschulen wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Strukturen, eine Effizienssteigerung in der Lehre mit dem Ziel der Verbesserung und Verkürzung des Studiums sowie der Steigerung der Forschungsqualität.

stt


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    April 2001


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