Stichwort |
Beschlüsse |
LSK Ergänzungen |
Berufsqualifizierender Abschluß |
BA/MA sind berufsqualifizierende Abschlüsse, wobei der BA als erster, der MA als weiterführender berufsqualifizierender Abschluß
definiert wird.
HRG § 19
KMK Beschluß vom 5.3.99 |
Für jeden BA/MA Studiengang müssen die Studienziele definiert werden.
Die Studienziele = angestrebte Gesamtqualifikation nach erfolgreichem Abschluß des Studiums Lern- und Qualifikationsziele der einzelnen Module werden an der
Gesamtqualifikation ausgerichtet |
Internationalisierung |
BA/MA Studiengänge sollen zum einen für ausländische Studierende attraktiv gestaltet werden, zum anderen sollen sie deutschen Studierende einen Aufenthalt im Ausland
erleichtern. Dazu gehören Sprachkurse, soziale und fachliche Betreuung ausländischer Studierender, fremdsprachige Lehrangebote,
Austauschprogramme usw.
KMK Beschluß vom 24.10.97 |
Es soll versucht werden, durch geeignete
Lehrveranstaltungen andere Kulturen zu erfahren und sich mit ihnen auseinander zusetzen.
Bestrebungen zur Internationalisierung sollen sich nicht nur auf den angelsächsischen Raum oder die Entwicklungsländer beschränken. |
Leistungspunkte (LP) / Studienbegleitende Prüfungen |
Leistungspunkte drücken die Gesamtbelastung der Studierenden aus.
Leistungspunkte umfassen: Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung des Stoffes, Prüfungsaufwand, Prüfungsvorbereitungen Abschluß- und
Studienarbeiten und Praktika.
pro Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte vergeben
ein LP = 30 Stunden Arbeitsbelastung
Die gesamte Arbeitsbelastung darf im Studienjahr einschließlich vorlesungsfreier Zeit
höchstens 1800 Stunden betragen.
KMK Beschluß vom 24.10.97 und vom 15.9.00
Die KMK schlägt das ECTS (European Credit
Transfer System) für die Vergabe von
Leistungspunkten vor |
Die LSK lehnt andere Leistungspunktsysteme als das ECTS ab, um die Übertragbarkeit und Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen nicht zu
erschweren.
Leistungspunkte werden für erfolgreich absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen
vergeben; sie sind unabhängig von den dabei gegebenenfalls vergebenen Noten. Noten und
Leistungspunkte sind daher getrennt auszuweisen. Leistungspunkte drücken die Lernleistung des Studierenden und nicht die Wichtigkeit einer Veranstaltung
aus.
Der Gesamtarbeitsaufwand (work load) muß in der Studierbarkeitsbetrachtung nachvollziehbar beschrieben werden. Bei neuen Studiengängen soll die Studierbarkeit durch Evaluation überprüft werden. |
Mentorensystem |
Für alle BA/MA Studiengänge soll ein
Beratungs- und Mentorensystem eingeführt werden, das eine Beratung der Studierenden bei der Gestaltung individueller Studienziele
sicherstellt.
Leitlinien AS |
Organisation:
Den Studienanfängern wird ein Mentor empfohlen, der die Studierenden langfristig
betreuen soll. Die Fakultät trägt Sorge für die Einrichtung und Organisation des
Mentorensystems. Jedem Mentor wird eine Gruppe von
Studierenden anvertraut, die sich möglichst heterogen zusammensetzen
sollte.
Die Mentorengruppen sollten sich ein bis zwei mal pro Semester treffen.
Alle Lehrenden nehmen am Mentorenprogramm teil.
Aufgaben:
- Beratung bei der Planung des Studiums
- Hilfestellung zur fachgerechten Wahl der Module
- Vorbereitung auf Auslandssemester
- Gutachten für Auslandsstipendien
- Ratschläge für Prüfungsvorbereitung
- Besondere Prüfungsberatung für Langzeitstudierende bzw. für Studierende in
Problemsituationen
- Pflege von Kontakten zwischen Lehrenden und Lernenden, sowie zwischen
Studierenden verschiedener Nationalitäten.
Vorbereitung
Die Mentoren sollen in geeigneter Weise auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Studierende sollen in der Studieneingangsphase auf das
Angebot des Mentorensystems aufmerksam gemacht werden. Die Teilnahme an einem Mentorensystem soll den Studierenden empfohlen werden. |
Modularisierung |
Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen.
Module werden mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte
vergeben werden.
Beschluss der KMK vom 7.7.97 und vom 15.9.00
Ein Modul soll 8-12 SWS umfassen.
Leitlinien AS |
Die Anforderung der Modularisierung bezieht sich auch auf die grundständigen Studiengänge
Bei der Verwendung von Veranstaltungen der grundständigen Studiengänge für das BA/MA Studium sollen die Veranstaltungen in
geeigneter Weise umstrukturiert werden. Im Rahmen der Modularisierung muß deutlich werden, daß grundständige und gestufte Studiengänge
unterschiedliche Abschlüsse und Studienziele haben. Neue Veranstaltungskonzepte für die
gestuften Studiengänge sollen auch für die Reform der grundständigen Studiengänge genutzt werden. |
Beschreibung der Module |
Module sind einschließlich des Arbeitsaufwandes und der zu vergebenden
Leistungspunkte zu beschreiben. Die Beschreibung eines Moduls sollte mindestens folgende
Punkte enthalten:
KMK Beschluß vom 15.9.00 |
Eine Beschreibung der Module im Anhang der Studienordnung gewährleistet bei Änderungen eine unkompliziertere Bearbeitung |
1. Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls |
Welche Inhalte sollen vermittelt werden?
Welche Lernziele sollen erreicht werden? Welche Kompetenzen sollen erworben werden? Die Lehr- und Qualifikationsziele müssen an der Gesamtqualifikation ausgerichtet sein |
2. Lehrformen |
Werden Module nicht ausschließlich in
Projektform durchgeführt, sind grundsätzlich
unterschiedliche Lehrveranstaltungsformen anzubieten |
3. Voraussetzungen für die Teilnahme |
Welche Kenntnisse und Fähigkeiten werden vorausgesetzt? Wie können sich Studierende auf das Modul vorbereiten |
4. Verwendbarkeit des Moduls |
Steht das Modul im Zusammenhang mit
anderen Modulen innerhalb des selben Studienganges? Kann das Modul in anderen Studiengängen eingesetzt werden? |
5. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten |
Art und Umfang von schriftlichen Arbeiten muß beschrieben
werden;
Angaben über die Anzahl der Leistungspunkte für einzelne Prüfungen; Möglichkeit der
Kompensation innerhalb einer Prüfung muß in der PO geregelt sein |
6. Leistungspunkte und Noten |
Leistungspunkte und Noten müssen getrennt ausgewiesen werden |
7. Häufigkeit des Angebotes von Modulen (Turnus) |
Die Häufigkeit des Angebots muss sich an der Regelstudienzeit orientieren |
8. Arbeitsaufwand |
Für jedes Modul sind der Gesamtarbeitsaufwand (in Stunden) und die Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte anzugeben |
9. Dauer des Moduls |
Präsenszeiten sind auszuweisen |
10. Prüfungen |
Ein Modul wird durch eine Fachprüfung abgeschlossen. Eine Fachprüfung besteht aus einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung oder aus einer prüfungsäquivalenten Studienleistung |
Wahlbereich/Überfachl. Anteil |
Überfachliche Studienanteile sollen in der Regel einen Anteil von 15% des Gesamtstudienumfanges haben.
Leitlinien AS |
Die Studien- und Prüfungsordnung soll die Möglichkeit zulassen, große Studienanteile des Studiums selbst
zusammenzustellen.
Die freie Wahl der Studienanteile soll gefördert werden.
Die Studierenden sollen angeregt werden, ihr Studium selbst zu gestalten. |