TU intern - Juli 2001

Checkliste der Kommission für Lehre und Studium (LSK) für die Bearbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen für Bachelor und Master (BA/MA) - Studiengänge

Stichwort  Beschlüsse  LSK Ergänzungen
Berufsqualifizierender Abschluß BA/MA sind berufsqualifizierende Abschlüsse, wobei der BA als erster, der MA als weiterführender berufsqualifizierender Abschluß definiert wird.

HRG § 19
KMK Beschluß vom 5.3.99

Für jeden BA/MA Studiengang müssen die Studienziele definiert werden.

Die Studienziele = angestrebte Gesamtqualifikation nach erfolgreichem Abschluß des Studiums Lern- und Qualifikationsziele der einzelnen Module werden an der Gesamtqualifikation ausgerichtet 

Internationalisierung  BA/MA Studiengänge sollen zum einen für ausländische Studierende attraktiv gestaltet werden, zum anderen sollen sie deutschen Studierende einen Aufenthalt im Ausland erleichtern. Dazu gehören Sprachkurse, soziale und fachliche Betreuung ausländischer Studierender, fremdsprachige Lehrangebote, Austauschprogramme usw.

KMK Beschluß vom 24.10.97

Es soll versucht werden, durch geeignete Lehrveranstaltungen andere Kulturen zu erfahren und sich mit ihnen auseinander zusetzen. Bestrebungen zur Internationalisierung sollen sich nicht nur auf den angelsächsischen Raum oder die Entwicklungsländer beschränken.
Leistungspunkte (LP) / Studienbegleitende Prüfungen Leistungspunkte drücken die Gesamtbelastung der Studierenden aus.

Leistungspunkte umfassen: Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung des Stoffes, Prüfungsaufwand, Prüfungsvorbereitungen Abschluß- und Studienarbeiten und Praktika. 
pro Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte vergeben
ein LP = 30 Stunden Arbeitsbelastung 
Die gesamte Arbeitsbelastung darf im Studienjahr einschließlich vorlesungsfreier Zeit höchstens 1800 Stunden betragen. 

KMK Beschluß vom 24.10.97 und vom 15.9.00

Die KMK schlägt das ECTS (European Credit Transfer System) für die Vergabe von Leistungspunkten vor 

Die LSK lehnt andere Leistungspunktsysteme als das ECTS ab, um die Übertragbarkeit und Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen nicht zu erschweren.
Leistungspunkte werden für erfolgreich absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen vergeben; sie sind unabhängig von den dabei gegebenenfalls vergebenen Noten. Noten und Leistungspunkte sind daher getrennt auszuweisen. Leistungspunkte drücken die Lernleistung des Studierenden und nicht die Wichtigkeit einer Veranstaltung aus.
Der Gesamtarbeitsaufwand (work load) muß in der Studierbarkeitsbetrachtung nachvollziehbar beschrieben werden. Bei neuen Studiengängen soll die Studierbarkeit durch Evaluation überprüft werden.
Mentorensystem  Für alle BA/MA Studiengänge soll ein Beratungs- und Mentorensystem eingeführt werden, das eine Beratung der Studierenden bei der Gestaltung individueller Studienziele sicherstellt.

Leitlinien AS

Organisation:
Den Studienanfängern wird ein Mentor empfohlen, der die Studierenden langfristig betreuen soll. Die Fakultät trägt Sorge für die Einrichtung und Organisation des Mentorensystems. Jedem Mentor wird eine Gruppe von Studierenden anvertraut, die sich möglichst heterogen zusammensetzen sollte.
Die Mentorengruppen sollten sich ein bis zwei mal pro Semester treffen. 
Alle Lehrenden nehmen am Mentorenprogramm teil.

Aufgaben:

  • Beratung bei der Planung des Studiums
  • Hilfestellung zur fachgerechten Wahl der Module
  • Vorbereitung auf Auslandssemester
  • Gutachten für Auslandsstipendien
  • Ratschläge für Prüfungsvorbereitung
  • Besondere Prüfungsberatung für Langzeitstudierende bzw. für Studierende in Problemsituationen
  • Pflege von Kontakten zwischen Lehrenden und Lernenden, sowie zwischen Studierenden verschiedener Nationalitäten.

Vorbereitung

Die Mentoren sollen in geeigneter Weise auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Studierende sollen in der Studieneingangsphase auf das Angebot des Mentorensystems aufmerksam gemacht werden. Die Teilnahme an einem Mentorensystem soll den Studierenden empfohlen werden.

Modularisierung  Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen.

Module werden mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. 

Beschluss der KMK vom 7.7.97 und vom 15.9.00

Ein Modul soll 8-12 SWS umfassen. 

Leitlinien AS

Die Anforderung der Modularisierung bezieht sich auch auf die grundständigen Studiengänge

Bei der Verwendung von Veranstaltungen der grundständigen Studiengänge für das BA/MA Studium sollen die Veranstaltungen in geeigneter Weise umstrukturiert werden. Im Rahmen der Modularisierung muß deutlich werden, daß grundständige und gestufte Studiengänge unterschiedliche Abschlüsse und Studienziele haben. Neue Veranstaltungskonzepte für die gestuften Studiengänge sollen auch für die Reform der grundständigen Studiengänge genutzt werden.

Beschreibung der Module Module sind einschließlich des Arbeitsaufwandes und der zu vergebenden Leistungspunkte zu beschreiben. Die Beschreibung eines Moduls sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

KMK Beschluß vom 15.9.00

Eine Beschreibung der Module im Anhang der Studienordnung gewährleistet bei Änderungen eine unkompliziertere Bearbeitung
1. Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls  Welche Inhalte sollen vermittelt werden? Welche Lernziele sollen erreicht werden? Welche Kompetenzen sollen erworben werden? Die Lehr- und Qualifikationsziele müssen an der Gesamtqualifikation ausgerichtet sein
2. Lehrformen  Werden Module nicht ausschließlich in Projektform durchgeführt, sind grundsätzlich unterschiedliche Lehrveranstaltungsformen anzubieten
3. Voraussetzungen für die Teilnahme  Welche Kenntnisse und Fähigkeiten werden vorausgesetzt? Wie können sich Studierende auf das Modul vorbereiten
4. Verwendbarkeit des Moduls  Steht das Modul im Zusammenhang mit anderen Modulen innerhalb des selben Studienganges? Kann das Modul in anderen Studiengängen eingesetzt werden?
5. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten  Art und Umfang von schriftlichen Arbeiten muß beschrieben werden;
Angaben über die Anzahl der Leistungspunkte für einzelne Prüfungen; Möglichkeit der Kompensation innerhalb einer Prüfung muß in der PO geregelt sein
6. Leistungspunkte und Noten  Leistungspunkte und Noten müssen getrennt ausgewiesen werden
7. Häufigkeit des Angebotes von Modulen (Turnus)  Die Häufigkeit des Angebots muss sich an der Regelstudienzeit orientieren
8. Arbeitsaufwand  Für jedes Modul sind der Gesamtarbeitsaufwand (in Stunden) und die Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte anzugeben
9. Dauer des Moduls  Präsenszeiten sind auszuweisen
10. Prüfungen  Ein Modul wird durch eine Fachprüfung abgeschlossen. Eine Fachprüfung besteht aus einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung oder aus einer prüfungsäquivalenten Studienleistung
Wahlbereich/Überfachl. Anteil Überfachliche Studienanteile sollen in der Regel einen Anteil von 15% des Gesamtstudienumfanges haben. 

Leitlinien AS 

Die Studien- und Prüfungsordnung soll die Möglichkeit zulassen, große Studienanteile des Studiums selbst zusammenzustellen.
Die freie Wahl der Studienanteile soll gefördert werden.
Die Studierenden sollen angeregt werden, ihr Studium selbst zu gestalten.

 


Leserbriefe

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