TU intern - Juni 2001 - Aktuelles

Dienstrechtsreform

Die erste Hürde wurde genommen

Das Bundeskabinett hat kürzlich die Dienstrechtsreform für die deutschen Hochschulen verabschiedet. Das gesamte Reformpaket besteht aus zwei Gesetzentwürfen: dem 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und dem Professorenbesoldungsreformgesetz. Sie beinhalten, so die Position von Bildungsministerin Bulmahn, eine Neuordnung des Qualifizierungsweges des wissenschaftlichen Nachwuchses der Hochschulen und ein flexibles und stärker leistungsorientiertes System für die Besoldung der Professorenschaft. Die Hochschuldienstrechtsreform soll Anfang 2002 in Kraft treten. Inwieweit dieser Termin realistisch ist, wird sich zeigen, da die Hochschulgesetze der Länder dieser neuen Entwicklung Rechnung tragen müssen.

Für Professoren soll es künftig die zwei Besoldungsgruppen W2 und W3 geben. Sie können sowohl an den Fachhochschulen als auch an Universitäten eingerichtet werden. Damit werden die Fachhochschulen den Universitäten hinsichtlich der Besoldungsmöglichkeiten gleichgestellt.

Der Entwurf sieht den Wegfall der bisherigen altersabhängigen Stufen bei den Grundgehältern sowie der Zuschüsse anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen vor (W2: festes Grundgehalt von 3580 Euro; W3: 4350 Euro).

Hinzu kommt die Vergabe variabler Leistungsbezüge anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, für besondere individuelle Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung sowie für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung. Die bisherige Obergrenze für die Besoldung (B 10) soll entfallen. Bereits jetzt tätige Professorinnen und Professoren können entscheiden, ob sie in das neue System wechseln oder im bestehenden bleiben wollen.

Neu eingeführt wird eine Juniorprofessur mit der Besoldungsgruppe W1. Mit ihr soll erreicht werden, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits mit Anfang 30 selbstständig und unabhängig lehren und forschen können.

Die Stellen für wissenschaftliche Assistenten, Oberassistenten, Oberingenieure und Hochschuldozenten sollen dann wegfallen, da aus ihnen die erforderlichen Mittel und Stellen für die Juniorprofessuren erwachsen sollen. Die Reform sieht auch vor, dass die Habilitation nicht mehr zwingend für eine Berufung sein soll.

Die Hochschulrektorenkonferenz unterstützt die Reform, allerdings nur unter Bedingungen. Kritisch gesehen wird vor allem, dass die Reform kostenneutral durchgeführt werden soll und die Streichung der Habilitation als Qualifikationsmöglichkeit. Die HRK fordert daher zusätzliche Personalmittel, darüber hinaus eine Neuregelung für die Habilitation. Anfang Juli wird das Plenum der HRK noch einmal Stellung zu den Inhalten der Reform nehmen.

tz

Änderung HRG:
ftp://ftp.bmbf.de/010530_hrgkonzept.pdf

Reform Besoldung:
ftp://ftp.bmbf.de/010530_gesetzbmiprofbesoldung.pdf

Hochschuldienstrecht:
ftp://ftp.bmbf.de/010530_hochschuldienstrecht.pdf


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