TU intern - November 2001 - Hochschulpolitik
HOCHSCHULSONDERPROGRAMM III /tui/ Die BLK zieht eine positive Bilanz des Hochschulsonderprogramms (HSP) III. Die wissenschaftspolitischen Ziele, u. a. die Verbesserung der Hochschulstrukturen, die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und von Frauen in der Wissenschaft, wurden erreicht. Das HSP III setzte in einer Laufzeit von fünf Jahren (1996-2000) 3,68 Milliarden DM um. Zur Fortsetzung der mit dem HSP III verfolgten Politik haben Bund und der Länder schon Ende 1999 das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP) für 2001-2003 vereinbart. Dafür werden zunächst 972 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Finanziert werden damit sechs Fachprogramme: Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre, Weiterentwicklung von Fachhochschulen, innovative Forschungsstrukturen in den neuen Ländern und Berlin, strukturelle Innovationen in den Hochschulen, Entwicklung neuer Medien für die Lehre an Hochschulen und Entwicklung von Graduiertenstudiengängen. Diese Programme sollen 2002 mit dem Ziel einer Abschlussvereinbarung überprüft werden.

HOCHSCHULMARKETING /tui/ DAAD und DIHT haben eine Zusammenarbeit beim Hochschulmarketing im Ausland vereinbart. Die Kooperation zielt auf eine Förderung des Studien-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland und auf eine Erhöhung der Anzahl ausländischer Studierender und Graduierter an den deutschen Hochschulen, Forschungs- und Weiterbildungseinrichtungen. Eine Kooperation der international vertretenden Auslandshandelskammern des DIHT mit den Außenstellen und Informationszentren des DAAD schafft ein weltweites Netzwerk, das öffentlichkeitswirksame Marketing-Auftritte zur Rekrutierung qualifizierter ausländischer Wissenschaftler und Führungseliten als Partner Deutschlands fördert.

STUDIENPLATZ-VERGABE /tui/ Eine Stärkung der Rolle der Hochschulen bei der Zulassung zum Studium hat der HRK-Senat gefordert. Die Studiengänge Architektur, Biologie, Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft sollen aus dem Zulassungsverfahren der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) entlassen und in die Hände der Hochschulen gelegt werden. Dadurch können die diese vermehrt die Eignung des einzelnen Studierenden im Laufe des ersten Studienjahres festzustellen und danach die Entscheidung über die endgültige Zulassung treffen. Das Verfahren könnte nach geltender Rechtslage durch bloße Änderung der Studienordnungen umgesetzt werden. Der HRK-Senat reagierte mit seinem Vorschlag auch darauf, dass es der Verwaltungsausschuss der ZVS im September abgelehnt hat, den Hochschulen mehr Mitbestimmung im Rahmen des ZVS-Zulassungsverfahrens zuzugestehen.


Leserbriefe

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    November 2001


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