TU intern - Februar/März 2002 - Hochschulpolitik

Zusatzversorgung: Kollaps vermieden

Durch schrittweisen Umbau der Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte im Öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer nur eine leicht erhöhte Umlagensteigerung für ihre „zweite Rente“ von 0,16 Prozent in Kauf nehmen. Diese wurde bei allen TU-Bediensteten bereits beim Januargehalt einbehalten. Für alle unter 55-Jährigen wurde die bisherige Versorgungsform einem individuellen Betriebsrentensystem angeglichen, um einen vollständigen Kollaps des gesamten Systems zu vermeiden. Da durch die Rentenreform von Bundesarbeitsminister Riester das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, würden die öffentlichen Haushalte nach dem alten System unverhältnismäßig strapaziert, um das bisherige Rentenniveau der öffentlich Bediensteten zu finanzieren. Mit der Neuordnung können Staatsdiener in Zukunft im Pensionsalter Leistungen wie aus einer beitragsfinanzierten, kapitalgedeckten Betriebsrente in Höhe von vier Prozent des Bruttogehalts erwarten. Gemessen am heutigen Niveau wird die Zusatzrente allerdings dennoch um 20 Prozent niedriger ausfallen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln errechnete.

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