Keine Chance für IdeendiebeOmbudsmann berät bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
"Auch in der Wissenschaft gibt es wie überall Betrüger", war ein stoßseufzender Kommentar von DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker, als die "Task Force F. H." Ende der Neunzigerjahre den Medizinprofessor Friedhelm Herrmann aus Ulm der Datenfälschung überführte. Ende September dieses Jahres war Jan-Hendrik Schön, ein nobelpreisverdächtiger deutscher Physiker, wegen Datenfälschung aus den Forschungslaboratorien der US-Firma Lucent Technologies entlassen worden. An der TU Berlin gibt es seit rund zwei Jahren einen "Ombudsmann für wissenschaftliches Fehlverhalten". Prof. Dr.-Ing. Klaus Petermann, der sich auf dem Gebiet der Hochfrequenztechnik einen Namen gemacht hat, ist erster Ansprechpartner für alle, die einen misslichen Verdacht hegen. "Glücklicherweise hatte ich während meiner Amtszeit nur einmal einen konkreten Verdachtsfall, der sich aber nach einigen Vorgesprächen als nicht haltbar erwies und in Luft auflöste", erzählt Klaus Petermann. 1999 hatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft Grundsätze für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten formuliert. Auch an der TU Berlin wurden daraufhin drei ausgezeichnete Wissenschaftler zur Bildung einer Untersuchungskommission bestimmt. Der Ombudsmann berät als Vertrauensperson diskret diejenigen, die über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten berichten wollen. "Natürlich ist es oft gar nicht einfach, diesen Schritt zu gehen", berichtet Petermann, "vor allem, wenn es sich bei der Verdachtsperson um einen renommierten Wissenschaftler handelt, vielleicht um den eigenen Chef." Bevor der Ombudsmann die Kommission unterrichtet, klärt er, ob der Verdacht hinreichend konkret und plausibel ist, um nach weiterer Aufklärung zu streben. Ein Fehlverhalten liegt vor allem vor bei Fälschung und Erfindung von Messdaten, bei Verletzung geistigen Eigentums, also Plagiat und Ideendiebstahl, oder auch bei Sabotage, also bei der Zerstörung von Geräten, Versuchsanordnungen oder Quellenmaterial anderer. "Für das Renommee unserer Universität bin ich glücklich, dass ich in dieser Funktion bislang nicht so viel zu tun hatte", erklärt Klaus Petermann, "aber jeder und jede ist aufgefordert, mir von Fehlverhalten zu berichten, sofern ein begründeter Verdacht besteht. Während der gesamten Voruntersuchungen bleiben der Informant oder die Informantin anonym." Patricia Pätzold Grundsätze für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Technischen Universität Berlin |
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