11/04
November 2004
TU intern
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Konten für Freizeit und Lebensarbeitszeit - Neuland für alle

Zwischenbilanz nach einem Jahr mit dem neuen Tarifvertrag

Seit fast einem Jahr leben wir mit dem Anwendungstarifvertrag Hochschulen - mehr oder weniger schlecht. Die Auswirkungen für die Beschäftigten sind sehr unterschiedlich: Für die einen hat er trotz verordneter Teilzeitarbeit sogar noch ein kleines Plus im Geldbeutel erbracht, für die anderen bedeutet er kräftige Gehaltskürzungen. Und für alle zusammen muss man feststellen, dass die Arbeitsmenge nicht abgenommen hat.

Wenn man also betrachtet, was die Beschäftigten in Kauf genommen haben und noch für weitere Jahre nehmen, dann ist es umso ärgerlicher, wie die Universitätsleitung eigenmächtige Auslegungen des Tarifvertrages (TV) trifft beziehungsweise mit ungeklärten Fragen umgeht:

  • Von Anfang an gab es Diskussionen um die Situation von befristeten Wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (WM) und Drittmittelbeschäftigten. Das Kuratorium formulierte deshalb mit Tarifvertragsabschluss den Auftrag an die Verhandlungspartner, Regelungen zu finden, die den besonderen Bedingungen dieser beiden Gruppen gerecht werden.
    Laut Vereinbarung können nun die WMs die Hälfte ihres "Freizeitkontos" zurückkaufen. Für die Drittmittelbeschäftigten gab es jedoch kein zufrieden stellendes Verhandlungsergebnis. Was tut die TU Berlin? Sie vertritt die Position, dass die wissenschaftlichen Drittmittelbeschäftigten nicht unter den Bundesangestelltentarif (BAT) fallen und somit auch nicht dem Anwendungstarifvertrag unterliegen. Sie erhalten damit weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld, müssen aber voll arbeiten, auch die Halbtagsbeschäftigten, die ja sonst im Tarifvertrag von Kürzungen ausgenommen sind. Das gilt aber nicht für technisches Personal oder Verwaltungsangestellte in Drittmittelprojekten.
  • Besonders viel Wirbel verursacht das Thema Altersteilzeit (ATZ). Aufgrund einer einseitigen Auslegung durch den Berliner Senat wurde für die Berechnung des Ausgleichsbetrages statt der aktuellen Nettolohntabelle von 2004 diejenige von 2003 zugrunde gelegt. Im Monat Mai mussten daraufhin viele Beschäftigte Abzüge von mehreren hundert Euro hinnehmen.
    Außerdem gab es Unsicherheiten in Bezug auf die tarifvertragliche Regelung, dass zukünftige ATZ-Beschäftigte so behandelt werden, als hätte es für sie keine Absenkung gegeben. Um Sicherheit zu schaffen, wurden bis Ende August auf Landesebene Verhandlungen geführt, die beide Punkte jetzt eindeutig regeln.
    Während die TU Berlin sofort dabei war, als es um die Rückzahlung der angeblich zu viel bezahlten Einkommen ging, dauert es jetzt bereits wieder zwei Monate, ohne dass Verhandlungen zur Übernahme des Landesergebnisses aufgenommen sind. Dabei warten darauf inzwischen viele Beschäftigte, die in Altersteilzeit gehen wollen.
  • Probleme gab es auch bei der Gewährung von Freizeit aus dem "Arbeitszeitkonto". So wird teilweise versucht, Beschäftigte vor die Alternative zu stellen, entweder jährlich ihre freien Tage zu nehmen oder sie auf das Lebensarbeitszeitkonto zu übertragen. Auch dies entspricht nicht dem Wortlaut des Tarifvertrages.

Mit Sicherheit wird es nicht bei diesen Schwierigkeiten bleiben, denn schließlich war und ist diese tarifvertragliche Situation Neuland für alle. Insofern fordern wir alle Beschäftigten auf, sich bei Problemen an den Personalrat oder die Gewerkschaft zu wenden.

Die Hochschulleitung fordern wir auf, endlich die offenen Punkte ernsthaft anzugehen. Dies betrifft insbesondere die Drittmittelbeschäftigten. Das Spiel "Wir ärgern euch so lange, bis ihr die Verhandlungen abbrecht und damit den schwarzen Peter habt" ist nicht im Interesse der Beschäftigten und auch nicht in dem der TU Berlin.

Hannelore Reiner,
Mitglied der ver.di-Tarifkommission

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