10/04
Oktober 2004
 
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Im Falle der Zuwiderhandlung ...

Wieso finde ich vor meiner Haustür immer wieder übel riechende Hinterlassenschaften von Hunden? Es gibt doch in dieser Stadt eine Verordnung, die es Hundehaltern bei Androhung von Strafe untersagt, ihre Hunde das Gassi-Geschäft auf den Gehwegen verrichten zu lassen. Auch habe ich mich neulich wieder gewundert, dass der Mensch vor mir auf der Stadtautobahn Schlangenlinien fuhr und die auch noch langsam. Bei der vorsichtigen Vorbeifahrt sah ich ein lachendes Gesicht und wilde Gesten. Der Fahrer hielt ein Handy ans Ohr. Auch verboten! Aber der Schlangenlinienfahrer hatte offensichtlich viel Spaß mit einem unsichtbaren Gegenüber, bemühte sich noch nicht mal, das Verbotene seines Tuns zu kaschieren. Angst vor Strafe schien er nicht zu haben. Warum auch? Anscheinend ist unsere Regierung wohl in der Lage, mannigfache Verordnungen gegen jede erdenkliche Plage des Stadtvolkes zu erlassen. Zur Ahndung bei Verstoß allerdings nicht. Um wie viel geschickter ist da unsere Universität. Sie rechnet von vornherein nicht damit, dass ihre Gebote beachtet werden, und fährt eine offensive Strategie: Überall auf den Fluren kleben Schilder, die das Rauchen untersagen. Gleich darunter hängen große, stählerne Aschenbecher im schicken Design: Im Falle der Zuwiderhandlung, Asche bitte hier hinein!

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