2-3/05
Februar-März 2005
 
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Den Staat in die Schranken gewiesen

Manfred Kappeler reformierte die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

"Von der Jugendfürsorge der Nachkriegszeit zur Kinder- und Jugendhilfe der Nach-Wende-Zeit". Unter diesem Titel stand nicht nur die Veranstaltung des Instituts für Sozialpädagogik zur Verabschiedung und zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Manfred Kappeler Anfang Februar, dieses Thema beschreibt zugleich seinen eigenen beruflichen Werdegang in der Jugend- und Sozialarbeit. Seine Grundausbildung an einer Fachschule für Sozialarbeit, fünfzehn Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland, war noch stark bestimmt vom klassifizierenden eugenischen Denken der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Auch in der Praxis der Jugendfürsorge herrschte ein postfaschistischer Geist. In deren Anstalten lebten jährlich rund 150 000 jugendliche Jungen und Mädchen gegen ihren Willen unter extrem fremdbestimmten Bedingungen. Die 68er Studentenbewegung kritisierte die soziale Arbeit mit Menschen aller Altersstufen. An dieser Kritik war Professor Kappeler praktisch und theoretisch maßgeblich beteiligt, die schließlich in der Reform des Jugendhilferechts mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1990/91 ihren Niederschlag fand. In diesem Gesetz ist die Vorherrschaft staatlicher Eingriffsmentalität zurückgedrängt zugunsten einer an Hilfe und Förderung ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe. Ohne die Forschung und Lehre sowie die praktische Arbeit von Prof. Kappeler wäre dieser Paradigmenwechsel nicht denkbar gewesen.

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