5/05
Mai 2005
Sonderbeilage Lange Nacht der Wissen- schaften 2005 als pdf-Datei
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Höhere Hürden

Universitäten lehnen Novelle des Hochschulzulassungsgesetzes ab - Kriterien unpraktikabel

Voraussichtlich im Mai verabschiedet das Berliner Abgeordnetenhaus ein Gesetz, in dem die Zulassung zu zulassungsbeschränkten Fächern, den so genannten Numerus-clausus-Fächern, neu geregelt wird. War bisher die Abiturnote das einzige Kriterium für den Zugang, so sieht der Gesetzentwurf jetzt die Verpflichtung vor, neben der Abiturnote zwei weitere Kriterien bei der Zulassung zu berücksichtigen. Damit kommt - so scheint es zumindest - die Politik der alten Forderung der Universitäten entgegen, im Rahmen ihrer Autonomie ihre Studierenden selber auswählen zu dürfen. Doch der Schein trügt. So haben Motivationsgespräche oder -schreiben vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand und begünstigen im Zweifelsfall Selbstdarstellerinnen und -darsteller. Darüber hinaus wird man entsprechende Schreiben in allen Variationen schon sehr bald im Internet finden können. Und es gibt weitere, erhebliche Nachteile: Der Aufwand für die Entwicklung von studiengangsspezifischen Tests ist immens und lohnt nur bei einzelnen Studiengängen. Wird ein "gewichtetes" Abitur herangezogen, müssen sich Schülerinnen und Schüler bereits beim Eintritt in die Oberstufe entsprechend ihren Studienwünschen orientieren. Grundsätzliche Veränderungen in der Studienplanung wären kaum noch möglich. Außerdem gestalten sich Inhalt und Bewertung von Leistungskursen in Deutschland sehr unterschiedlich, die Vergleichbarkeit ist nicht gegeben. Zu begrüßen ist dagegen eine studienrelevante Berufstätigkeit als Zulassungskriterium. Insgesamt ist jedoch der organisatorische Aufwand einer Zulassung mit drei Kriterien für die Hochschulen kaum zu bewältigen. Eine staatliche Gegenfinanzierung ist bisher nicht geplant, Regelungen für die Zulassung zum Master sind im Gesetz nicht vorhanden.

Staatliche Gegenfinanzierung nicht in Sicht

Die im Vergleich moderateren Zulassungsregeln in den anderen Ländern werden dazu beitragen, dass junge Berliner die Stadt verlassen. Das politische Argument, durch die Kriterien könne man eine Kompensation der Abiturnote erreichen, ist wenig einleuchtend, weil sie entweder unpraktikabel sind oder, wie beim gewichteten Abitur, keinen tatsächlichen Ausgleich bringen.

Die TU Berlin muss sich, wie jede andere Universität, an der Qualität ihrer Ausbildung und der Absolventenquote messen lassen. Sie kann deshalb keine Rücksichten auf Landeskinder nehmen. Eine verbesserte schulische Ausbildung würde dieses Problem jedoch maßgeblich relativieren.

Die TU Berlin hat sich in den vergangenen Monaten im Einvernehmen mit FU und HU Berlin eindeutig zum Hochschulzulassungsgesetz positioniert. Sie lehnt den Entwurf der Novelle ab und erwartet, dass die Auswahl der Studierenden in ein frei gestaltbares Satzungsrecht übertragen wird, das eine fächerspezifische und fächeradäquate Ausgestaltung des Verfahrens erlaubt. Da sie die Auswahl von Studierenden von Seiten der Hochschulen prinzipiell begrüßt, plädiert sie für die verpflichtende Berücksichtigung maximal eines weiteren Kriteriums neben dem Abitur. Darüber hinaus muss die Möglichkeit geschaffen werden, ein studienbegleitendes Kriterium einzubeziehen.

Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach
Erster Vizepräsident der TU Berlin

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