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Zurück zur Kleinstaaterei?

Die Föderalismusreform findet viele Kritiker besonders im Bildungsbereich

Wenige Wochen nach der Einigung im Föderalismusstreit bestehen in weiten Teilen der akademischen Welt erhebliche Zweifel, ob die Vorschläge der Regierung, was Wissenschaft und Bildung angeht, zur Verbesserung oder gar zur Lösung der derzeitigen Probleme im deutschen Hochschulwesen beitragen können. Der Hochschulbereich steht aktuell vor massiven nationalen und internationalen Herausforderungen: Die Universitäten sind unterfinanziert, es besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, die Studierendenzahlen steigen und dennoch ist die Studierquote in Deutschland zu gering, die Umstellung des Abschlusssystems nach dem Bologna-Prozess fordert alle Kräfte, die Umstellung des Zulassungssystems bei einem sich wahrscheinlich weiter verschärfenden Numerus clausus ist kostenneutral kaum zu bewerkstelligen, die drohende Abwanderung der klügsten Köpfe aus Deutschland hängt wie ein Damoklesschwert über allem. "Die Föderalismusreform würde zu einem wirtschaftlichen Abstieg Deutschlands führen und gefährdet damit unsere Zukunft", befürchtet sogar die ehemalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn.

Mit mehr als 20 Grundgesetzänderungen ist die Föderalismusreform, die 2007 in Kraft treten soll, die umfangreichste Verfassungsänderung in der Geschichte der Bundesrepublik. Umstritten ist vor allem die geplante alleinige Kompetenz der Länder bei der Bildung. Schon im Dezember 2004 war die Föderalismusreform im ersten Anlauf an der Bildungspolitik gescheitert.

Am 10. März 2006 kam es zur ersten Lesung in Bundestag und Bundesrat. Eine große Gruppe insbesondere von SPD-Abgeordneten will die Änderungen nicht mittragen. Da die Grundgesetzänderungen nur mit Zweidrittelmehrheiten durchgehen, kann sich die große Koalition nur 38 Abweichler erlauben. Aber auch Verbände warnen vor Kleinstaaterei in Bildung, Umwelt und Recht. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) versucht, zwischen Regelungs- und Förderungskompetenzen zu unterscheiden. Dem Bund könnten wohl Grenzen bei gesetzlichen Regelungen im Hochschulwesen gesetzt werden. Die Förderung bundesweit relevanter Angelegenheiten müsse ihm aber erlaubt sein. Ein regelrechtes Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern sei sinnwidrig und würde von niemandem in der Wissenschaft verstanden werden.

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