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Februar/März 2006
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Mehr Autonomie und Verantwortung

Neue TU-Grundordnung steht - ein Präsidium leitet künftig die Universität

Neue Grundordnung, neue Leitungsstrukturen, neue Wege in die Zukunft für die TU Berlin
© TU-Pressestelle

Die Konzilssitzung am 8. Februar dauerte kaum 30 Minuten. Und doch trafen die Mitglieder an diesem Vormittag eine Entscheidung mit großer Tragweite. Sie stimmten der neuen Grundordnung der TU Berlin mit sehr großer Mehrheit abschließend zu (44 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen). Sie regelt die Leitungs- und Gremienstrukturen der Universität neu und verschafft ihr ein modernes und effizientes Hochschulmanagement.

Die Grundordnung mit ihren 62 Paragrafen steht für mehr Autonomie, vereinfachte und kürzere Entscheidungswege, eine deutliche Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben sowie eine höhere individuelle Verantwortung der leitenden Personen.

Künftig wird die Hochschule durch ein Präsidium geleitet. Ihm gehören der Präsident beziehungsweise die Präsidentin, die Vizepräsidentinnen oder -präsidenten sowie die Kanzlerin oder der Kanzler an. Die Präsidentin oder der Präsident hat die Richtlinienkompetenz und trägt damit die programmatische Verantwortung. Insgesamt wird das Präsidium durch die Übertragung von Aufgaben gestärkt, die bisher von anderen Gremien wahrgenommen wurden. Dafür wird es künftig allerdings auch stärker zur Verantwortung gezogen. Die Möglichkeit der Abwahl des Präsidenten oder der Präsidentin ist daher ebenso verankert.

Die Bildung von Kollegialorganen für die Universitätsleitungen entspricht einem Trend, der auch in Hamburg, Niedersachsen oder Hessen zu beobachten ist. Erfahrungen belegen, dass gerade Kollegialorgane bei der gestiegenen Komplexität interner Entscheidungsprozesse eine effektive und effiziente Lösung darstellen. Neu ist, dass auch das Kuratorium - neben dem Akademischen Senat - Kandidaten für das Präsidentenamt vorschlagen kann sowie auf Vorschlag des Präsidenten die Kanzlerin oder den Kanzler wählt. Außerdem verlängert sich für die künftigen 1. Vizepräsidenten die Amtszeit von zwei auf vier Jahre. Den Dekanaten in den Fakultäten verleiht die Grundordnung ebenfalls größere Autonomie, sie sieht aber auch hier explizit weitere Pflichten vor. Der Dekan oder die Dekanin kann vom Fakultätsrat abgewählt werden.

Mit der Grundordnung ist auch ein neuer Zuschnitt der Gremien verbunden. So wird das Konzil entfallen, der erweiterte Akademische Senat kommt neu hinzu. Seine Mitglieder wählen den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Künftig wird das Kuratorium aus elf statt 22 Mitgliedern bestehen. Ihm werden sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angehören, die in besonderem Maße mit dem Wissenschaftsbereich vertraut sind. Anstelle von drei wird es in Zukunft nur noch zwei Ständige Kommissionen geben, die den Akademischen Senat und das Präsidium unterstützen: eine für "Struktur-, Entwicklungs- und Forschungsplanung sowie wissenschaftliche Nachwuchsförderung" und eine für "Lehre und Studium".

Die Grundordnung wird nun dem Wissenschaftssenator zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt sie in Kraft. Spätestens Ende des Sommersemesters 2006 soll das neue Kuratorium seine Arbeit aufnehmen. Der Akademische Senat sowie das Konzil amtieren weiter bis April 2007. Dann werden die beiden neuen Gremien - Akademischer Senat und erweiterter Akademischer Senat - gewählt.

tz/stt

www.tu-berlin.de/presse/doku/grundordnung/TU-Grundordnung.pdf

 

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