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November 2006
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Vom Diplom zum Bachelor: Vorsicht beim Wechsel

Ein Studiengangswechsel kann den Verlust des BAföG-Anspruchs nach sich ziehen

Achim Meyer auf der Heyde ist Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, des Dachverbands der 61 Studentenwerke in Deutschland, die im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG umsetzen. Im Jahr 2005 zahlten sie rund 1,5 Milliarden Euro aus.
© Deutsches Studentenwerk

Herr Meyer auf der Heyde, Sie warnen BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger vor einem spontanen Wechsel auf Bachelor- und Masterstudiengänge, da ihnen dabei möglicherweise die Förderung verloren gehen könnte. Wie viele Studierende betrifft das bzw. wie groß ist der geschätzte Anteil der Wechselwilligen?

Genaue Zahlen kann ich Ihnen leider nicht nennen, dafür zwei grundsätzliche Angaben: Der Anteil der Bachelor- und Masterstudiengänge an allen Studiengängen liegt inzwischen bei 45 Prozent, in den Fachhochschulen sogar bei 70 Prozent. Rund ein Viertel der zwei Millionen Studierenden in Deutschland erhalten BAföG. Wir richten uns mit unserer Warnung an BAföG-geförderte Studierende, die sich in einem Diplomstudiengang befinden, deren Hochschule aber möglichst alle Studiengänge auf Bachelor und Master umstellen will. Bei einer solchen Umstellung gelten meist Übergangsregelungen, und der Studiengang kann in einer angemessenen Zeit mit dem Diplom/Magister abgeschlossen werden. Diplomstudierende müssen also nicht in die neuen Studiengänge wechseln.

Derzeit sind noch nicht alle Unis in Deutschland auf dem gleichen Stand im Bologna-Prozess. Nicht jede bietet in jedem Fach bereits die neuen Abschlüsse. Heißt das, dass einer ganzen Generation von BAföG-Studierenden der Wechsel von einer Uni zu anderen erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird?

Erschwert ganz sicher, aber betroffen sind nicht nur BAföG-Empfänger. Die Hochschulen können in ihren Studien- und Prüfungsordnungen für die Zulassung zum Bachelor- und Masterabschluss nicht nur Credit-Points, sondern auch spezifische inhaltliche Module vorsehen. Diese können von Hochschule zu Hochschule variieren, sodass sich bei einem Wechsel die Studiendauer verlängern kann. Dann wird die Binnen-Mobilität der Studierenden innerhalb Deutschlands tatsächlich beeinträchtigt.

Wie sieht die Gesetzeslage aus, das heißt, wer kann gefahrlos wechseln und wann?

Während der ersten beiden Semester ist ein Studiengangwechsel ohne Weiteres möglich. Allerdings wird die Förderungsdauer des BAföG nicht verlängert, notfalls ist die Finanzierung des neuen Studiums dann nicht vollständig gesichert. Bei einem Wechsel nach dem zweiten Semester muss das BAföG-Amt die Weiterförderung in jedem Fall prüfen. Dabei gelten beim BAföG folgende Unterscheidungen: Der Wechsel des Studienabschlusses auf Bachelor oder Master wegen einer Schwerpunktverlagerung ist möglich, und die Förderung läuft weiter. Ist dagegen ein Fachrichtungswechsel beabsichtigt, dann muss dieser aus einem "wichtigen Grund" erfolgen. Ein Wechsel auf einen Studienabschluss Bachelor oder Master stellt generell keinen wichtigen Grund dar, die Förderung kann damit verwirkt sein. Darin liegt die Gefahr! Deshalb sollte man sich grundsätzlich vor einem beabsichtigten Wechsel vorab mit dem BAföG-Amt beraten. Bei einem Wechsel ab dem vierten Fachsemester entfällt das BAföG grundsätzlich.

Die Regelungen widersprechen doch dem politischen Ziel, "Bologna" so schnell wie möglich umzusetzen, was notwendigerweise auch die Akzeptanz der neuen Abschlüsse bei Universitätsleitungen, bei Studierenden und in der Wirtschaft voraussetzt. Macht es da Sinn, diejenigen, die auf die neuen Abschlüsse setzen, auf diese Weise zu verunsichern?

Ich kann nur sagen: Die Studentenwerke setzen das BAföG nach den Weisungen von Bund und Ländern um; an diese Weisungen sind sie gebunden. Verunsichert werden Studierende, wenn Studien- und Prüfungsordnungen erlassen werden, ohne dass man vorher die Förderungsfähigkeit nach dem BAföG prüft.

Kann man den Studierenden guten Gewissens raten, in ihrem Diplom- oder Magisterstudiengang zu verharren?

So pauschal kann man das nicht beantworten. Ob jemand auf einen Bachelor- oder Masterabschluss wechselt, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der bisherigen Studiendauer und den Arbeitsmarktchancen, die man sich ausrechnet. Sicher ist: Die alten Abschlüsse Diplom und Magister werden nicht wertlos, andererseits versprechen die neuen Abschlüsse hohe internationale Mobilität.

Welche Ratschläge kann man betroffenen Studierenden geben? Wie sollten sie dem BAföG-Amt gegenüber argumentieren?

Argumentieren hilft wenig angesichts einer sehr klaren Gesetzeslage. Wir fordern alle BAföG-geförderten Studierenden daher dringend auf, vor einem geplanten Wechsel auf Bachelor oder Master unbedingt mit ihrem BAföG-Amt zu sprechen, das ist unser Anliegen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Die Fragen stellte Patricia Pätzold.

 

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