2-3/07
Februar/März 2007
TU intern
2-3/2007 als
pdf-Datei
(887 kb)
 Themenseiten 
Titel
Inhalt
Aktuell
Innenansichten
Wahlergebnisse
2007
Lehre & Studium
Forschung
Alumni
Internationales
Menschen
Tipps & Termine
Vermischtes
Impressum
TU-Homepage

Rückmeldefrist bis 5. März verlängert

Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2007 wird auf Beschluss des Akademischen Senats der TU Berlin um zwei Wochen verlängert, nämlich bis zum 5. März 2007. Hintergrund ist eine Senkung des Beitrags zur Studierendenschaft, die der Präsident am 10. Januar 2007 auf 5,81 Euro festgesetzt hat. Diese Festsetzung war Voraussetzung für den Versand der Rückmeldeunterlagen, der laut "Ordnung der Technischen Universität Berlin über Rechte und Pflichten der Studentinnen und Studenten" (OTU) sechs Wochen vor Ablauf der Vorlesungszeit des Vorsemesters stattfinden soll. Die Festsetzung war notwendig geworden, da die vom Studierendenparlament am 28. November 2006 beschlossene Beitragsordnung der Studierendenschaft der TU Berlin für das Haushaltsjahr 2007/2008 nicht genehmigt werden konnte. Der darin geplante Beitrag von 3,96 Euro war nicht ausreichend, um die Ausgaben zu decken.

tui

© TU-Pressestelle 2-3/2007 | TU intern | Impressum | Leserbriefe