Mehr als 2000 Einladungen zur Studienberatung


(rs) Jetzt wird es auch für TU-Studierende ernst mit der sogenannten "Zwangsberatung". Ende Mai verschickte das Referat für Studienangelegenheiten nämlich nicht nur die regulären Rückmeldeunterlagen - in rund 2150 Briefen an die TU-Studierenden lag zusätzlich eine Einladung zur "obligatorischen Studienberatung", wie das beratende Gespräch mit einem Professor oder einer Professorin offiziell heißt.

Die angeschriebenen Studierenden liegen im kommenden Wintersemester 1995/96 drei Semester über der Regelstudienzeit. Damit fallen sie unter eine Neuregelung der "Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden an der TU Berlin" aus dem letzten Jahr. Sie war nach Änderungen des Berliner Hochschulgesetzes notwendig geworden und verpflichtet die Betroffenen zur obligatorischen Beratung.

Der Nachweis über das Beratungsgespräch sollte bis zum Rückmeldeschluß am 10. Juli spätestens aber bis zum 4. Oktober dem Referat für Studienangelegenheiten vorliegen, damit die Rückmeldung zum Wintersemester bearbeitet werden kann.


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