"Haste mal 'ne Mille...?"

Haushaltslöcher ohne Ende - Wo kann die TU noch sparen?

Vor einigen Wochen waren es noch so um die 30 Millionen DM, vor wenigen Tagen schon rund 35 Millionen, und heute sind es bereits 44,3 Millionen DM, die im Haushalt 1996 der TU Berlin fehlen. Und damit ist sicher noch kein Ende in Sicht, denn bei realistischer Betrachtung der Haushaltslage Berlins wird es 1997 noch dicker kommen. Bleibt die Frage, wie die Universität mit dieser schwierigen Situation umgeht und die Streichvorgaben umsetzt.

Erste Anhaltspunkte dafür sind einem Schreiben des Kanzlers der TU Berlin, Ulrich Podewils, zu entnehmen, das er vor kurzem an die Fachbereiche, Wissenschaftlichen Einrichtungen, die Mitglieder der Zentralen Universitätsverwaltung und die Professoren der TU richtete.

BERLINER UNIS MACHEN MEHR

Bevor wir umreißen, wo strukturell gespart werden soll, sei noch ein besonderer Aspekt hervorgehoben, der - wie der Kanzler betont - die Situation für die Berliner Universitäten besonders schwierig macht, der aber von den Politikern nicht ausreichend gewürdigt wird.

Der Kanzler erklärt in seinem Schreiben, daß mit der besonderen und einmaligen Kuratorialverfassung der Berliner Universitäten staatliche Aufgaben auf die Universitäten verlagert wurden, die an allen übrigen deutschen Universitäten von den Fachministerien oder anderen staatlichen Stellen wahrgenommen werden.

Woran ist bei diesen Aufgaben zu denken? Dazu gehört etwa die Personalstelle für Beamte und Angestellte im höheren Dienst, die Gehalts- und Lohnstelle, die Stelle für Beihilfe- und Umzugskosten sowie die TU-Kasse. Aber auch Aufgaben im Baubereich und der Grundstücksverwaltung, sowie die des Studienkollegs gehören dazu. 1994 mußte die TU Berlin dafür 11,8 Mio DM aufbringen. Addiert man die Mittel für Versorgungsbezüge, Trennungsgelder und Umzugskostenvergütung, Bauunterhaltung und Bauinvestitionen in dem Umfang hinzu, wie sie in den übrigen Bundesländern für die Hochschulen - aber außerhalb ihrer Haushalte - realisiert werden, so erreicht die TU Berlin nach den Berechnungen des Kanzlers im Jahr 1994 leicht eine Gesamtsumme von rund 89 Mio. DM. Diese Millionen sind im Haushalt der TU verankert und werden ihr - im Vergleich mit den anderen deutschen Universitäten - undifferenziert angerechnet.

Damit stellt sich für den Kanzler nicht die Frage einer Überausstattung der Universitäten mit ihren Verwaltungen, sondern die nach der erforderlichen Größe von zuständigen Senatsverwaltungen. Wie er ausdrücklich betont, will die TU Berlin auch weiterhin diese Aufgaben wahrnehmen, wodurch die Autonomie der Universität gestärkt werde. Aber dieser Unterschied sollte auch bei den Haushaltsentscheidungen adäquat gewürdigt werden.

LÖSUNGSVORSCHLÄGE

Wie soll man nun der Haushaltsmisere Herr werden? Kanzler Podewils schlägt zum einen eine Reduktion der Flächen um 30% vor, denn für Flächenbewirtschaftungen und Mieten wendet die TU Berlin ca. DM 120 Mio. jährlich auf. Diesen Betrag gelte es zu reduzieren. Weiterhin sollten die Studien- und Prüfungsordnungen unverzüglich überarbeitet werden, mit dem Ziel, Studiengänge zu verschlanken bis hin zu einem gemeinsamen Grundstudium in einer Reihe von Studiengängen. Ebenfalls sollen die Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Berliner Universitäten genutzt werden.

Mit beiden Vorschlägen wendet sich der Kanzler direkt an die Fachbereiche, denn von ihnen erwartet er nun Impulse für eine Neuorientierung. Die Grundlagen für Hochschulentwicklungspläne, wie die TU sie bislang kannte, seien nicht mehr vorhanden.

Ein neues internes Steuerungssystem, das aus drei miteinander verbundenen Elementen besteht, soll die neue Situation meistern. Die Elemente beinhalten eine umfassende Budgetierung der Fachbereiche mit Personal- und Sachmitteln und eine gleichzeitig einzurichtende Entwicklungsreserve für die gesamte Hochschule. Eingebettet wird das Ganze in ein System von Zielvereinbarungen und Berichtsaufträgen, was eine Evaluierung durch Externe einschließt. Grundlage für diese Vorgehensweise ist der neue § 88a des Berliner Hochschulgesetzes, wonach die wichtigsten Titel für Sachmittel nicht nur gegenseitig deckungsfähig, sondern auch für übertragbar erklärt werden. Danach können für die Universitäten Personal- und Sachmittel als gegenseitig deckungsfähig erklärt und Stellenpläne durch sog. Stellenrahmen abgelöst werden.

tz


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