Jobben für die Rente

Neue Rentenversicherungspflicht für Studentenjobs kostet die TU Berlin im nächsten Jahr bis zu 710000 DM mehr

Von Jahr zu Jahr arbeiten mehr Studierende, um ihre Hochschulausbildung und ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Rund 60 Prozent der Hochschüler, zählte das Deutsche Studentenwerk, jobben heute neben ihrem Studium. Seit dem 1. Oktober sind diese Studentenjobs nun per Gesetz rentenversicherungspflichtig. Das heißt sowohl die studierenden Arbeitnehmer als auch deren Arbeitgeber müssen die derzeit 19,2 Prozent Rentenversicherungsbeitrag abführen. Das ärgert nicht nur die Studierenden und private Firmen, sondern auch die Universitäten. Denn die Hochschulen sind als Arbeitgeber für studentische Beschäftigte natürlich auch verpflichtet, in die Rentenkasse einzuzahlen.

Mit den entsprechenden Regelungen im "Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz" erhofft sich die Bonner Regierungskoalition rund eine halbe Milliarde Mark für die schwächlichen Rentenkassen. Deshalb müssen seit 1. Oktober an alle jene Studierenden in die Rentenkasse einzahlen, die mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten oder mehr als 590 Mark pro Monat verdienen (in den neuen Bundesländern beträgt die Grenze 500 DM). Ab dem 1. Januar 1997 wird die Grenze auf 610 DM (alte Bundesländer) angehoben.

Betroffen sind nur jene Verträge, die ab dem Stichtag 1. Oktober 1996 gelten. Wer noch einen Vertrag älteren Datums in der Tasche hat, für den ändert sich nichts. Achtung aber bei Vertragsverlängerungen, z. B. bei Arbeiten in einem Drittmittel-Projekt, das in eine neue Förderungsphase geht: In diesem Fall wird im Sinne des Sozialversicherungsrechts ein neuer Vertrag geschlossen, und der muß dann wie ein Neuabschluß behandelt werden.

Wer einen alten Vertrag besitzt, hat gut lachen ...
An der TU Berlin sind derzeit noch knapp 1600 Studentinnen und Studenten beschäftigt. Etwas weniger als ein Viertel davon sind in Drittmittelprojekten beschäftigt; bei ihnen muß der Drittmittelgeber sich um die Mehrkosten kümmern. Der Rest arbeitet als Tutoren und Tutorinnen. Einige dieser studentischen Beschäftigten werden für den Arbeitgeber TU Berlin nun teurer.

Im Detail sieht die Neuregelung so aus: Der gesetzliche Beitrag zur Rentenversicherung beträgt derzeit für Studierende 19,2 Prozent. Die Hälfte, also 9,6 Prozent, wird den Studenten als Arbeitnehmeranteil abgezogen und nicht ausgezahlt; sie wird von der TU-Personalabteilung direkt an die zuständige Stelle geleitet: Den ebenfalls 9,6-prozentigen Arbeitgeberanteil legt die TU Berlin dabei automatisch drauf. Und dieser Arbeitgeberanteil ist in der Summe nicht gering.

MEHR ALS 100000 DM FÜR 1996

Zunächst die Neueinstellungen: Trotz Stellenstopps sind in dringlichen Fällen noch rund 50 Tutorenstellen für das Wintersemester neu ausgewiesen worden. Für den Zeitraum vom 1. 10. bis 31. 12. 1996 errechnete die TU-Personalabteilung Mehrkosten von circa 37500 DM. Hinzu kommen jene Verträge, die am 30. 9. bereits bestehen und die verlängert werden: Sie schlagen für den gleichen Zeitraum mit maximal 95000 DM zu Buche. Da nicht alle Neueinstellungen pünktlich zum 1. Oktober stattfanden, und es bei den Verlängerungen auch nicht immer zu einem nahtlosen Übergang kommt, wird die Gesamtsumme etwas geringer ausfallen. In der Personalabteilung rechnet man daher mit einem Betrag, der zwischen 100000 und 130000 DM liegt und den die TU Berlin nun aus ihren eigenen Haushaltsmitteln bezahlen muß. Und im nächsten Jahr werden die Kosten steil ansteigen: Hier rechnet die TU-Personalabteilung mit bis zu 710000 DM.

René Schönfeldt


© 11/'96 TU-Pressestelle [ ]