"Keine Mißverständnisse"

Ein Brief der TU-Reformfraktion an die Mitglieder des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus

Am 17. Juli schrieben Mitglieder der Reformfraktion der TU Berlin einen Brief an die Mitglieder des Hauptausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus. Darin erklären sie einen Beschluß des Akademischen Senats der TU Berlin zum Haushaltsstrukturgesetz sowie die AS-Vorschläge für eine Umsetzung von Sparmaßnahmen. Unterschrieben wurde der Brief von Professor Dieter Ziessow, dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Frank Bucher, der Vertreterin der Sonstigen Mitarbeiter/innen Gudrun Rogge sowie der Studentin Stephanie Reich:

Sie haben sicherlich bereits Kenntnis davon erhalten, daß der Akademische Senat (AS) auf seiner letzten Sitzung in diesem Sommersemester am 3. Juli einen Beschluß zu den Auflagen des Haushaltsstrukturgesetzes [HStrG, Anm. d. Red.] mit einer Mehrheit von 14 : 7 : 3 gefaßt hat.

Diesem Beschluß liegt eine Philosophie zugrunde, die auch außerhalb der TU Anerkennung finden dürfte, wenn sie nicht sogar von politischen Entscheidungsträgern bereits selbst vertreten wird. Im Namen der Reformfraktion möchten wir Ihnen dazu nähere Erläuterungen geben, auch, um von vornherein keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen.

Wichtig ist zuallererst, daß der auferlegte Kürzungsbetrag

  • strukturell erbracht wird, ohne daß Studienplätze gestrichen werden müssen und
  • in den nächsten drei Jahren, d.h. wie vorgeschrieben bis 1999, bis zu 85% erbracht werden kann.

Würde andererseits der Berliner-Senatsentwurf des HStrG 96 mit den genannten Einstellungen von (Teil-)Studiengängen (und der damit verbundenen Aufgabe von 27 Fachgebieten der TU) greifen, fielen Studienplätze, sogar NC-Fächer, ersatzlos weg, und es käme zu Sparbeiträgen in folgenden Raten:
1996/97: vier freiwerdende Fachgebiete
1998/99: drei freiwerdende Fachgebiete
bis 2003: zehn freiwerdende Fachgebiete
2017: letzte der 27 aufzugebenden Fachgebiete

Bis 1999 würde demnach nur ein Anteil von etwa 24,5% des HStrG-Kürzungsbeitrages erbracht werden, was einer Summe von etwa 2,709 Mio. DM ohne Berücksichtigung der anfallenden Versorgungsansprüche entspricht. Eine detaillierte Liste legen wir Ihnen auf Wunsch gerne vor.

Die vom AS der TU Berlin beschlossene Alternative trägt dagegen zur Haushaltskonsolidierung bei und fordert erneut ein gemeinsames Vorgehen der Berliner Hochschulen hinsichtlich HStrG Art. I, § 7(1), d. h. der im wesentlichen noch ungelösten Problematik der Mehrfachangebote. Zur Erbringung des Kürzungsbeitrags sieht der AS-Beschluß vor:

  • die Kosten der Lehrerausbildung zu senken. Durch Änderungen der von der Senatsschulverwaltung erlassenen Staatsexamensordnung kann der Curricular-Normwert (CNW) für Lehramtsstudiengänge von 6,0 auf 5,5 gesenkt werden, wodurch Professuren und WM-Stellen eingespart werden können, übrigens nicht nur an der TU. Sieben Stellen in den lehrerbildenden Studiengängen sind daher in Vorwegnahme der Herabsetzung des CNW für Lehramtsstudiengänge kw zu setzen. Um zu gewährleisten, daß das Sparpotenial sofort erbracht werden kann, sind die betroffenen Fachbereiche aufgefordert "für die Stellen, die nicht bis zum Jahr 2001 frei werden, vorübergehend andere Stellen nicht zu besetzen."
    Das hier vorgeschlagene Fachgebiet "elektrische Maschinen" betrifft ebenfalls die Lehrerbildung, da es kapazitativ durch die Ausbildung von Berufsschullehrern begründet ist. Für die genannten Fachgebiete aus den Naturwissenschaften gilt dies analog.
  • den Mietkostenanteil am Haushalt der TU Berlin bis 2001 um 6,1 Mio. dauerhaft zu senken, und zwar als Folge des Freimachens nennenswerter Büro- und Laborflächen durch Umstrukturierung der Raumnutzung und einer - zumindest mittelfristigen - höheren Raumbelegung. Diese Möglichkeit kann sich der TU Berlin heute eröffnen, da durch die diversen auferlegten Kürzungsvorhaben - Landeshochschulstrukturplan, Pauschale Minderausgabe 1995 - in nennenswertem Umfang Büro- und Laborflächen disponibel werden.
  • Zur Erreichung des vollen Kürzungsbeitrages werden weitere sieben Fachgebiete mittelfristig vakant gehalten.

Natürlich ist der Reformfraktion bewußt, daß weitere strukturelle Anstrengungen unternommen werden müssen, um trotz des massiv abgesenkten Landeszuschusses Handlungsspielraum zurückzugewinnen. Hierzu sieht der AS-Beschluß folgende Maßnahmen vor:

  • Die unverzügliche Einrichtung einer TU-internen HEP-IV (Hochschulentwicklungsplan) Arbeitsgruppe. Diese muß ein besonderes Augenmerk auf die Monopolstudiengänge legen, weil diese in der alleinigen Verantwortung der TU Berlin liegen, sowie Kriterien erarbeiten, die eine zukunftsorientierte und TU-spezifische Forschung und Lehre sicherstellen.
  • Die EPK-Vorsitzenden der Berliner Universitäten werden gebeten, in Fortführung ihrer Studie aus dem Jahre 1995 konkrete Strukturvorschläge für die Studiengänge zu machen, die in Berlin mehrfach angeboten werden. Soweit nötig, müssen auch die Angebote der Hochschulen in Brandenburg hier berücksichtigt werden.

Da wir wissen, daß die Forderung nach Planungssicherheit - auch bei einem noch einmal abgesenkten Landeszuschuß - trotz anderer Versprechungen ins Leere geht, wenden wir uns mit etwas bescheideneren, dafür aber erfüllbaren Bitten an die Politik:

  • Die im HStrG 96 bereits verfügten Einstellungen von (Teil)Studiengän-gen werden für ein Jahr ausgesetzt, bis generelle Regelungen zwischen den Hochschulen hinsichtlich einer Effizienzsteigerung bei Mehrfachstudienangeboten erarbeitet worden sind (vgl. AS-Beschluß S.3, (7)).
  • Unterstützung bei der umgehenden Novellierung der Staatsexamensordnung für die Lehrämter.

Wir sind zuversichtlich, daß Sie dem Anliegen der TU Berlin folgen und es unterstützen können. Dies vor allem um so mehr, als wir auch die Aufforderung der Ministerpräsidenten einschließlich Herrn Diepgen an die Abiturienten zur Kenntnis genommen haben, nach ihrem Schulabschluß nicht als Konkurrenten für Haupt- und Realschüler auf den Lehrstellenmarkt zu gehen, sondern ein Studium anzustreben. Unser Vorschlag, Studienplätze trotz struktureller Kürzungen zu erhalten, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir glauben, daß diese Erläuterungen dazu beitragen, daß Sie den AS-Beschluß als vernünfige Alternative gegenüber dem Senatsentwurf zum HStrG anerkennen, und sind gerne bereit, Ihnen auch im Gespräch unser Vorgehen zu erläutern.


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