Streichkonzert sondergleichen

Hintergründe zur Haushaltssituation an der TU Berlin

In einer aktuellen Mitteilung für die Mitglieder der Universität haben Präsident und Kanzler der TU Berlin eine kompakte Darstellung der katastrophalen Haushaltssituation der TU Berlin gegeben. Welche Konsequenzen die von der Politik verhängten Kürzungsauflagen, die wir hier wegen ihrer Fülle im Detail nicht einzeln wiedergeben können, für die weitere Entwicklung der TU Berlin haben, sei kurz skizziert:

Nach dem Hochschulstrukturplan von Berlin (HSP), den der Berliner Senat im August 1993 beschlossen hatte, soll die Zahl der Professuren an der TU Berlin im Zeitraum von 1993 bis zum Jahr 2003 von 629 auf 451 reduziert werden. Dabei wird es aber nicht bleiben, denn nach 1993 hat der Berliner Senat der TU Berlin weitere Kürzungen auferlegt. Das bedeutet, daß die TU Berlin bis zum Jahr 2003 nicht die im Hochschulstruktuplan (HSP) vorgesehenen 498 Stellen (Professoren/innen, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und sonstiges Personal), sondern rund 1100 Stellen streichen muß. Das sind 600 Stellen mehr als vom HSP verlangt, der im übrigen mit dem Anspruch angetreten war, den Berliner Universitäten Planungssicherheit zu geben!

Wenn die Verteilung dieser Streichungen nach dem Muster des Hochschulstrukturplans auf alle Statusgruppen (Professoren/innen, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und sonstiges Personal) übertragen wird, so errechnet sich hieraus eine Reduzierung der Professuren um weitere rund 200. Im Endeffekt hätte die TU Berlin dann im Jahr 2003 nur noch 250 Professuren.

Wie Präsident und Kanzler anmerken, ist eine solche Kürzung von 629 Professuren im Jahr 1993 auf rd. 250 im Jahr 2003 sachlich nicht vertretbar. Die TU Berlin wäre am Ende eines solchen Prozesses keine leistungsfähige Universität mehr, sieht man an dieser Stelle einmal davon ab, daß wegen fehlender Vakanzen diese Streichungen gar nicht umsetzbar sind.

Nicht viel besser sieht die Zukunft für den wissenschaftlichen Mittelbau und die Sonstigen Mitarbeiter/innen aus. Aufgrund der bereits von den Politikern auferlegten Sparauflagen sind bis zum Jahr 2003 noch 740 Stellen zu streichen. Zieht man davon die oben genannten 200 Professuren ab, so verbleiben 540 Stellen, die bei den wissenschaftlichen oder Sonstigen Mitarbeitern/innen abzubauen sind.

PROBLEMATISCHE ZAHLEN

Wie problematisch die Umsetzungen dieser Kürzungen sind, zeigen die folgenden Zahlen.

Zur Zeit hat die TU Berlin rund 1300 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und rund 2400 Stellen für Sonstige Mitarbeiter/innen. Bis zum Ende des Jahres 2002 werden - einschließlich der derzeitig freien Stellen - 440 Stellen für sonstige Mitarbeiter/innen frei. Nicht alle davon werden wegfallen können, etwa 200 müssen aus funktionellen Gründen wieder besetzt werden. Dies hätte dann aber zur Folge, daß von den 540 zu streichenden Stellen allein 340 bei den wissenschaftliche Mitarbeitern zu streichen wären. Damit hätte die TU Berlin am Ende des Jahres 2002 nur noch weniger als 1000 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen.

Die Umsetzung dieser Streichungen wäre rein rechnerisch wegen der befristeten Verträge der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der damit verbundenen hohen Fluktuation möglich. Allerdings, so unterstreichen Präsident und Kanzler, um den Preis, daß die Technische Universität Berlin ihren Ausbildungs- und Forschungsaufgaben nicht mehr gerecht werden könnte. War bislang nur von den Personalmitteln die Rede, so muß für die Sachausgaben (z. B. Lehr-, Forschungs- und Bibliotheksmittel, Bauunterhaltung) gesagt werden, daß auch hier aufgrund der bereits auferlegten Sparauflagen die TU Berlin weitere nicht mehr erfüllen könnte.

WIE SOLL ES WEITERGEHEN?

Wie soll es nun weitergehen? Bereits in der Vergangenheit war vorgeschlagen worden, um Einsparpotentiale identifizieren und erbringen zu können, die Flächennutzung der TU Berlin zu überprüfen, die Studien- und Prüfungsordnungen an die neuen Bedingungen anzupassen und für die Fachbereiche ein neues System der Budgetierung zu entwickeln. Weitere Schlußfolgerungen aus dieser prekären Haushaltssituation sind für Präsident und Kanzler, daß die TU Berlin unverzüglich einen den finanziellen Möglichkeiten angepaßten Entwicklungsplan verabschieden muß. Dabei muß die Finanzierung dieses Entwicklungsplans gesichert sein, insbesondere die Finanzierung der Übergangszeit vom Ist- zum Sollzustand des Entwicklungsplans. Und schließlich unterstreichen beide, daß jede weitere Kürzung, die über die bereits beschlossenen Kürzungen hinausgeht, die Lebensfähigkeit der TU Berlin beenden würde.

Kristina R. Zerges


© 7/'96 TU-Pressestelle