TU intern - Dezember 1997 - Arbeitsplatz Uni

"Eine andere Universität"

Von der TU-Personalversammlung am 3. Dezember

"Auf dem Weg in eine andere Universität" - so lautete das Motto der TU-Personalversammlung, die am 3. Dezember im Audimax stattfand. Dieser Weg, so der Personalratsvorsitzende Manfred Bedewitz, führe allerdings über ein gefährliches Kopfsteinpflaster.

Als schlimmste Stolpersteine nannte Bedewitz: weitere Kürzungen im Universitätshaushalt, weiteren Stellenabbau, kw-Setzungen (Stellen, die "künftig wegfallen" sollen) und öberhangstellen, die Umsetzung der Hochschulverträge und die noch immer fehlende Vereinbarung zum Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen. Gerade der Schutz der TU-Beschäftigten vor betriebsbedingten Kündigungen stehe für den Personalrat im Mittelpunkt seiner Aktivitäten. Eine solche Vereinbarung sei deshalb sehr wichtig, weil im kommenden Jahr nach der erfolgten Strukturreform an der TU Berlin etwa vierhundert Stellen einen kw-Vermerk erhalten und sich somit auch mindestens vierhundert Beschäftigte im öberhang befinden werden.

GESPRÄCHE MIT GEWERKSCHAFTEN

Bedewitz forderte den TU-Präsidenten Hans-Jürgen Ewers auf, mit den Gewerkschaften eine Vereinbarung zum Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen abzuschließen. Ewers unterstrich, daß für ihn betriebsbedingte Kündigungen nicht in Frage kämen, "solange die durch den Vertrag zwischen der TU Berlin und dem Land Berlin festgeschriebenen Rahmenbedingungen gelten, solange also unserer Universität keine weiteren, zusätzlichen finanziellen Kürzungen auferlegt werden."

Ewers betonte aber auch, daß es keine Vereinbarung mit den Gewerkschaften zu betriebsbedingten Kündigungen geben werde. Er verwies darauf, daß Gespräche mit den Gewerkschaften geführt werden, die das Ziel haben, eine Rahmenvereinbarung festzulegen. Diese Rahmenvereinbarung soll verbindliche Grundlage für Verhandlungen der einzelnen Personalvertretungen mit den Hochschulleitungen sein, um in Dienstvereinbarungen den Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen zu regeln.

DIENSTVEREINBARUNG

Allerdings hält es der TU-Präsident für unbedingt erforderlich, eine Notlagenklausel mit zu vereinbaren. Danach müßte bei einer bestimmten finanziellen Notlage einer Hochschule deren Dienstvereinbarung außer Kraft gesetzt werden. Damit wären betriebsbedingte Kündigungen wieder möglich, befürchtet der Personalrat.

tui


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