TU intern - Erstsemester-Special 1997

Wohin mit dem Nachwuchs, wenn der Hörsaal ruft?

Kinder beanspruchen gerade in den ersten Jahren rund um die Uhr Aufmerksamkeit. Neben dem Studium ein Kind großzuziehen, bedeutet für Studierende, sich völlig neu zu organisieren. Dabei helfen verschiedene Einrichtungen der TU und des Studentenwerkes.

Kinder mit in die Lehrverstaltungen zu nehmen, ist problematisch. Einerseits können sich die Kommilitonen gestört fühlen, andererseits leidet häufig auch die eigene Aufmerksamkeit. Besser ist es, einen Platz in einer Kindertagesstätte zu beantragen. Das muß man im Jugendamt des eigenen Wohnbezirks machen. Dort kann man sich auch für die Kita an der TU Berlin vormerken lassen. Die Kita, die zum Berliner Studentenwerk gehört, befindet sich im Gebäude BEL, der sogenannten AStA-Villa auf dem Nordcampus (Raum 123, Tel. 314-2 47 61, Sprechzeit: Dienstag 13-15 Uhr).

120 Plätze für Kinder im Alter von acht Wochen bis sechs Jahren stehen dort zur Verfügung. Die Wartezeit für Kleinkinder unter zwei Jahren beträgt derzeit etwa ein Jahr, bei älteren Kindern geht es meist schneller. Die Kosten richten sich nach den Einkommensverhältnissen, bei BAföG-Empfängern sind es derzeit 75 Mark monatlich.

Im Erdgeschoß des Hauptgebäudes gibt es außerdem in der Behindertentoilette einen für alle Eltern zugänglichen Babywickelraum. Den Schlüssel erhält man beim Pförtner im Hauptgebäude.

Studieren mit Kind? Auch das geht! Unterstützung bieten das Studentenwerk und die TU Berlin

Wächst einem alles über den Kopf, können Studierende ein Urlaubssemester beantragen. BAföG-Empfänger müssen dabei beachten, daß sie in dieser Zeit kein BAföG erhalten. Bei einer Unterbrechung der Ausbildung infolge von Krankheit oder Schwangerschaft wird BAföG nur die ersten drei Monate lang weitergezahlt. Eine Schwangerschaft bzw. die Pflege und Erziehung eines Kindes rechtfertigen aber eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer um mindestens zwei Semester.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung bei der Kindererziehung in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen unter anderem Erziehungsgeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuß, aber auch Sozialhilfe. Nährere Auskünfte erteilt die Allgemeine Sozialberatung des Studentenwerkes, Frau Kaulfuß, Hardenbergstr. 34, Raum 19/20, Tel. 3 11 22 30. Dort ist auch die umfangreiche Broschüre "Studieren mit Kind" erhältlich.

Außerdem gibt es an der TU Berlin einen Verein "Studieren mit Kind", der die Interessen der studentischen Eltern vertritt, Kontakt: c/o Birgit Hirschmann, Röntgenstraße 8, 10587 Berlin, Telefon: 3 41 32 61.

cho


© 10/'97 TU-Pressestelle [ ]