PRÄSIDENTENWAHLEN

Antworten eines Kandidaten

Ulrich Steinmüller antwortet auf die "Fragen an einen Kandidaten"

In der Dezember-Ausgabe von TU intern haben wir einen Beitrag von TU-Professor Diether Gebert mit dem Titel "Fragen an einen Kandidaten" veröffentlicht. Darin setzt er sich mit den "Hochschulpolitischen Leitlinien der Reformfraktion an der Technischen Universität Berlin" auseinander. Seine Kritik an dem Papier formulierte er als Fragen an Professor Ulrich Steinmüller, den Kandidaten der Reformfraktion für das Amt des TU-Präsidenten. Dessen Erwiderung auf die Fragen lesen Sie im folgenden Beitrag:

Ein "gebrochenes Verhältnis" zur Aufgabe und zum Stellenwert des Akadenischen Senats - das wirft Präsidentschaftskandidat Ulrich Steinmüller seinem Professoren - Kollegen Diether Gebert vor
In TU intern 9/96 findet sich auf der Seite 7 ein Artikel von Prof. Diether Gebert (Fachbereich 14) mit dem Titel "Fragen an einen Kandidaten". Als der damit angesprochene Kandidat für das Amt des Präsidenten der Technischen Universität Berlin hätte ich meine Antworten gerne, vor allem im Interesse der Leserinnen und Leser von TU intern, in der selben Nummer abgedruckt gesehen. Da ich aber von den Fragen an mich erst bei Lektüre von TU intern erfuhr, muß ich den etwas umständlicheren Weg gehen, im nachhinein auf Herrn Gebert zu antworten.

KEIN WAHLPROGRAMM

Herr Gebert bezieht sich mit seinen Fragen auf die "Hochschulpolitischen Leitlinien der Reformfraktion an der Technischen Universität Berlin", die im September 1996 anläßlich einer vom Präsidenten veranstalteten Klausursitzung des Akademischen Senats der Universität vorgestellt wurden. Diesem Papier schreibt er den Charakter eines Wahlprogrammes zu. Diese Zuschreibung ist nicht zutreffend, denn es handelt sich bei diesem Papier um einen Diskussionsvorschlag, "um offene Diskussionsstände, die im weiteren Verlauf verändert und ergänzt werden können." (Seite 3). Ein Diskussionsangebot also an die gesamte Technische Universität, das bis auf die - und hier rühme ich ihn - Ausnahme von Herrn Gebert bisher noch von niemandem wirklich aufgegriffen worden ist.

Kein Wahlprogramm also, trotzdem möchte ich mich gerne mit diesem Papier in Verbindung gebracht sehen, denn immerhin habe ich an seiner Erarbeitung mitgewirkt, und viele meiner Gedanken sind hier eingeflossen. Ich finde es durchaus bemerkens- und hervorhebenswert, daß trotz der Lähmung, die bedingt durch die Haushaltsmisere des Landes Berlin und der Universitäten einen großen Teil der Universität ergriffen hat, eine beachtliche Anzahl von Angehörigen unserer Universität aus allen vier Statusgruppen sich Gedanken um die Zukunft der TU Berlin gemacht haben. Sie haben sich in mehrmonatiger Arbeit mit zentralen Fragen der Strukturierung, der Finanzierung und der Weiterentwicklung der TU Berlin sowie der erforderlichen Schwerpunktsetzungen auseinandergesetzt und die Ergebnisse dieser Arbeit öffentlich zur Diskussion gestellt. Von anderen Gruppierungen unserer Universität ist mir seit Jahren nichts Vergleichbares bekannt.

ZENTRALE FRAGEN

Auch die Gruppierung von Herrn Gebert hüllt sich, wenn es um Fragen der inhaltlichen Weiterentwicklung sowie um konzeptionelles Denken über die Zukunft der TU Berlin geht, weitestgehend in Schweigen. Wer nichts sagt, kann keinen Fehler machen, wer Position bezieht, macht sich angreifbar. Dieses Risiko ist die Reformfraktion hier ganz bewußt eingegangen in der Erwartung und der Hoffnung, daß durch eine inhaltliche Diskussion von Positionen und Konzeptionen das Bild unserer Universität geschärft wird und Voraussetzungen für zukünftige Entwicklungen eröffnet werden können.

Besondere Beachtung verdient dabei auch die Tatsache, daß die Überlegungen der Reformfraktion in weiten Teilen mit Vorschlägen des Wissenschaftsrates übereinstimmen, wie sie in jüngster Zeit der Tagespresse zu entnehmen waren. Wie der Wissenschaftsrat, so schlägt auch die Reformfraktion vor, von umfassenden Themenstellungen und Schwerpunkten auszugehen und zu deren Bearbeitung Forschungsgruppen auf Zeit einzurichten. Wie der Wissenschaftsrat verweist auch die Reformfraktion darauf, daß komplexe Zusammenhänge nicht in den Grenzen nur einer Disziplin oder nur eines Fachbereiches bearbeitet werden können, sondern daß interdisziplinäre Ansätze verwirklicht werden müssen. Und auch darin stimmen Wissenschaftsrat und Reformfraktion überein, daß Grundausstattungen zukünftig nur noch zu einem Anteil, darüber hinausgehende Zusatzausstattungen aber auf Antrag und nach Leistungskriterien vergeben werden sollen. Und auch hier sind sich Reformfraktion und Wissenschaftsrat einig: Die Einheit von Forschung und Lehre muß die Leitidee der Universität und damit auch der Technischen Universität Berlin bleiben.

Für eine Auseinandersetzung mit derartigen konzeptionellen Überlegungen gibt der Artikel von Herrn Gebert allerdings nur wenig her: Behauptungen stehen neben Vermutungen, und auch das Zitierte findet sich durchaus nicht auf den Seiten und in den Kontexten, die Herr Gebert angegeben hat. Zum Glück bin ich mit dem Papier der Reformfraktion gut vertraut, so daß es mir trotz allem gelungen ist, die Zitate in ihrem jeweils eigentlichen Kontext wieder ausfindig zu machen. So behauptet Herr Gebert, daß in den letzten Semestern durch Änderungen "entsprechender Regelungen die Anforderungen an Diplom-, Promotions- und Habilitations-verfahren" und somit das Leistungsniveau gesenkt worden sei. Den Beweis hierfür bleibt er schuldig. Mit dem von ihm selbst behaupteten Abfall des Niveaus an der TU Berlin konstruiert er einen Widerspruch zur von ihm behaupteten Notwendigkeit, das Niveau erheblich zu erhöhen für den Fall, daß der Vorschlag der Reformfraktion, "Studierende stärker als in der Vergangenheit in Drittmittelprojekte einzubinden", realisiert würde. Da dieser Widerspruch von Herrn Gebert erst aufgebracht wurde, kann ich seiner Aufforderung zur Auflösung dieses Widerspruchs nicht nachkommen. Auch zeigt er sich, was Fragen des Hochschulzuganges betrifft, bedauerlich uninformiert. Beispielsweise wenn er für die Regelung des § 11 Berliner Hochschulgesetz (oder meinten Sie dieses hier gar nicht, Herr Kollege?) die Reformfraktion verantwortlich zu machen sucht und nicht den hierfür verantwortlichen Gesetzgeber, das Abgeordnetenhaus von Berlin. Auch das Losverfahren das in den Leitlinien im Zusammenhang von Zulassungen in NC-Studiengängen erwähnt wird, ist nicht die Erfindung der Reformfraktion; es wird in entsprechenden Studiengängen an westdeutschen Universitäten und sogar von der ZVS praktiziert. Entsprechendes gilt auch für die Drittelung des Studiums in Pflicht, Wahlpflicht und Wahlbereich, die ebenfalls durch das Berliner Hochschulgesetz vorgesehen und rechtsgültig ist. Mit seiner eigenen Forderung, den Pflichtteil in Studiengängen auszubauen, befindet sich Herr Kollege Gebert damit im Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Die in diesem Kontext von ihm entdeckte "zentralistische Reglementierungswut", durch die er die Freiheit der Lehre gefährdet sieht, kann daher ebenfalls nicht vor der Tür der Reformfraktion abgeladen werden.

KEINE VORSCHRIFTEN ZUR VORLESUNG

Enttäuschend finde ich die geringe Bereitschaft von Herrn Gebert, sein eigenes Tun als Hochschullehrer unter methodischen und didaktischen Gesichtspunkten zu reflektieren. Welches Verständnis von der Gestaltung und Organisation eines Lehr- und Lernprozesses, wie ihn auch ein Studium darstellt, muß ich eigentlich bei Herrn Gebert vermuten, wenn er unter der Forderung, die traditionelle akademische Lehre methodisch und didaktisch zu verändern, Vorschriften darüber vermutet, wie er seine Vorlesungen zu gestalten habe. Hier verkennt Herr Gebert die Verantwortung eines akademischen Lehrers und dessen ständiger Aufgabe, aus Erfolg oder Mißerfolg seiner eigenen Lehre Konsequenzen zu ziehen.

Bedenklich stimmt mich allerdings die Auseinandersetzung von Herrn Gebert mit den Vorschlägen im Papier der Reformfraktion: 'zukünftige Forschungsschwerpunkte und damit Zentren für die weitere Entwicklung der TU Berlin nach durchschaubaren und nachvollziehbaren Kriterien von den dafür zuständigen Gremien unserer Universität festlegen zu lassen'. Von "Hierarchie als Steuerungsinstrument von Großinstitutionen" zu sprechen, wenn die Anerkennung der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungsrechte von FNK, EPK und Akademischem Senat bei der Einrichtung, Weiterentwicklung und auch Beendigung von Forschungsschwerpunkten und ihrer Ausstattung durch Mittel der Universität gemeint ist, zeugt von einem gebrochenen Verhältnis zur Aufgabe und dem Stellenwert gerade dieser für die Entwicklung unserer Universität zentralen Gremien. Besonders beachtlich ist dies, da Herr Gebert selbst Mitglied im Akademischen Senat ist - diesem als hierarchisch verschrieenen Gremium. Wie sieht er denn seine eigene Funktion dort? Angesichts der Haushaltslage der Berliner Universitäten kann es doch keine andere Lösung geben, als die Mittel und Ressourcen bei aller Knappheit nach allgemein akzeptierten Kriterien zu verteilen. Und eben nicht nach einem willkürlichen "Satz von Kriterien" O-Ton Gebert. Oder sollen etwa Willkür- oder Gefälligkeitsentscheidung an die Stelle von nachprüfbaren Qualitätsmerkmalen treten?

DEMOKRATIEVERSTÄNDNIS

Wenn ich noch bereit bin, in den bisher angesprochenen Punkten Positionen zu sehen, die im hochschulpolitischen Diskurs zu unterschiedlichen Stellungnahmen und Standortbestimmungen führen können, so erschreckt mich das Demokratieverständnis zutiefst, das Herr Gebert in seinem Artikel offenbart. Denn hier werden Grundwerte angesprochen, über die aus meiner Sicht nicht diskutiert werden kann. Herr Gebert sieht die Notwendigkeit, zwischen der "Demokratisierung von Entscheidungsprozessen" und der von ihm für erforderlich gehaltenen "Effizienzgarantie von Entscheidungsprozeduren" eine Balance herzustellen. Soll etwa die Alternative zur Demokratisierung eine - wie auch immer definierte - Effizienzgarantie sein? Hierzu Originalton Gebert: "Demokratie stellt für mich keinen Selbstzweck, sondern ein Verfahren zum vernünftigen Umgang mit Pluralität dar, das situativ relativiert werden muß". Und wenn ich dann einige Zeilen weiter die Warnung von Herrn Gebert davor lese, "Demokratieprinzipien zu verabsolutieren statt zu relativieren", dann muß ich in allem gebotenen Ernst die Frage an Sie richten, Herr Kollege: Meinen Sie wirklich, was Sie hier geschrieben haben? Kann dies wirklich das Demokratieverständnis eines Professors an einer deutschen Universität sein? Wenn mit diesen Formulierungen allerdings Ihre Einstellung zur Demokratie korrekt wiedergegeben sein sollte, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß Sie damit für die Initiative Unabhängiger Hochschullehrer sprechen. Denn bei allen hochschulpolitischen Differenzen, die zwischen mir und den Angehörigen Ihrer Gruppierung bestehen mögen, war doch mindestens eines aus meiner Sicht immer unbestreitbar, nämlich das uneingeschränkte Bekenntnis zur Demokratie als Basis allen Handelns in unserer Gesellschaft und damit auch in unserer Universität.

BETREUUNG FÜR ALLE

Übrigens: Paritäten in Gremien müßten kein Thema sein, wenn allen Statusgruppen mit gleicher Selbstverständlichkeit die Möglichkeit geboten wäre, sich an der Gestaltung und Entwicklung der Universität aktiv zu beteiligen.

Solange aber große Teile der Universität systematisch von diesen Prozessen ausgeschlossen werden, werden Paritäten ein Thema bleiben.

Ulrich Steinmüller


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