ARBEITSPLATZ UNIVERSITÄT

KÜNDIGUNGEN /rs/ Rund 60000 Beschäftigte arbeiten an den Berliner Hochschulen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die den Berliner Senatsverwaltungen nachgeordnet sind. Sie warten derzeit auf Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern, die klären sollen, ob sie in Zukunft durch eine Vereinbarung vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt werden. Eine solche Vereinbarung hatten Innensenator Jörg Schönbohm und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 29. Mai unterzeichnet. Diese Garantie bezog sich jedoch nur auf die Beschäftigten der Senatsverwaltungen selbst, nicht auf die nachgeordneten Einrichtungen. Die im Mai vereinbarten Nachverhandlungen sollen nun zügig aufgenommen werden. Derzeit werden entsprechende Gesprächstermine vereinbart. Mit Gesprächen vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juni rechnet man von Gewerkschaftsseite jedoch nicht.

KURATORIUM /rs/ Das Kuratorium der TU Berlin hat die TU-Mitglieder für seine Hauptkommission bestimmt. Dies sind: Prof. Dr. Hans-Hermann Fernholz (Vertreter: Prof. Dr. Helmut Baumgarten), Friederike Demmel (Vertreterin: Susanne Wagner), Dieter Chmilewski (Vertreter: Klaus Thiele) und Florian Böhm (Vertreter: Maik Severin). Aufgabe der Hauptkommission ist es, die Sitzungen des Kuratoriums vorzubereiten. In die Landeskommission, in der die Berliner Hochschulen und der Berliner Senat an der Umsetzung des Haushaltsstrukturgesetzes arbeiten sollen, entsendet das Kuratorium zwei seiner TU-Mitglieder: Hans-Hermann Fernholz und Susanne Wagner; als Vertreter wurden Florian Böhm und Klaus Thiele bestimmt. Derzeit prüft die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur außerdem, ob der TU-Personalrat auch an der Landeskommission beteiligt werden kann. Hintergrund ist der Wunsch des Personalrats, in der Landeskommission ein Antrags- und Rederecht zu erhalten.


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