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Neuer Rahmen für die Hochschulen

Mehr Leistungsfähigkeit, Wettbewerb und Eigenverantwortung - das sind die Schlagworte, mit denen Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers die deutschen Hochschulen für das 21. Jahrhundert "fit machen" will. Die Voraussetzungen will er mit einem neuen Hochschulrahmengesetz (HRG) schaffen, das am 24. September vom Bundeskabinett gebilligt wurde.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, daß sowohl Universitäten als auch Fachhochschulen die international bekannten Grade Bachelor und Master vergeben können - zusätzlich zu den bisherigen deutschen Abschlüssen. Die Regelstudienzeit soll in Zukunft an Fachhochschulen höchstens vier, an Universitäten viereinhalb Jahre betragen. Um die tatsächlichen Studiendauer, die meist darüber liegen, zu verkürzen, sieht das HRG einige Neuheiten vor. Unter anderem Hochschulen müssen die Hochschulen ihre Studienberatung ausbauen. Und die sogenannte "Freischußregelung" - eine vorgezogene Prüfung, die beim Mißlingen nicht gewertet wird - wird augeweitet.

Staatliche Zuwendungen sollen sich in Zukunft stärker an den Erfolgen orientieren, die die Hochschulen in Lehre und Forschung vorweisen können. Deshalb werden Lehre und Forschung nach dem neuen HRG einer ständigen Kontrolle unterworfen.

Wichtig für Professoren, und solche, die es werden wollen: Die Habilitation kann durch andere wissenschaftliche Leistungen in der Praxis ausgeglichen werden. Bei der Einstellung von Hochschullehrern wird außerdem verstärkt auf die pädagogische Eignung geachtet.

Ebenfalls verändert wird der Studienzugang. Nach dem neuen Gesetz dürfen die Hochschulen rund 20 Prozent ihrer Studierenden selbst aussuchen. Das gilt nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge und kann über Auswahlgespräche (lesen Sie dazu auch unsere Campus-Umfrage "Wirklich die richtige Wahl?"), eine besondere Gewichtung von Abiturnoten oder die Anerkennung beruflicher Qualifikationen geschehen.

Im Hintergrund gibt es derzeit reichlich Gezänk um den Gesetzesentwurf. Nach Beratungen zwischen Bund und Ländern einigten sich deren Vertreter im August zwar auf einen gemeinsamen HRG-Entwurf. Jedoch ist Bildungsminister Rüttgers heute der Ansicht, die Mitsprache der Länder sei nicht mehr notwendig. Das HRG gehöre nicht zu den Gesetzen, denen der Bundesrat zustimmen müsse, lautete die Einschätzung seiner juristischen Gutachter. Rüttgers Vorhaben, der das Gesetz nun nur noch durch den Bundestag beschließen lassen will, erntete daraufhin heftige Kritik von den SPD-geführten Ländern.

Geht das Gesetz den ihm zugedachten Weg soll es nach seiner Verabschiedung durch den Bundestag voraussichtlich am 1. April 1998 in Kraft treten. Es ersetzt dann seinen Vorgänger aus dem Jahre 1976.

René Schönfeldt

Der Text des Entwurfs für das neue Hochschulrahmengesetz kann in der TU-Pressestelle, Raum H 1004, eingesehen werden.


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