TU intern - Dezember 1998 - Hochschulpolitik

Gremienwahlen an der TU

Alle Statusgruppen sind aufgerufen zur Abstimmung

Alle zwei Jahre wieder, kurz nach Weihnachtsmann und Jahreswechsel, ist es so weit: die Gremienwahlen stehen an. Vom 19. bis 21 Januar 1999 zwischen 11.00 und 15.00 Uhr sind die Mitglieder der TU aufgerufen, ihre Vertreter für fünf verschiedene Gremien der TU zu bestimmen. Neu gewählt werden die Mitglieder der Fachbereichsräte, des Konzils, des Akademischen Senats und des Kuratoriums. Auch die Frauenbeiräte, die die Wahl der Frauenbeauftragten der Fachbereiche und der Zentralen Verwaltung durchführen, werden an diesen Tagen neu bestimmt. Die Stimmabgabe ist an den Wahltagen nur an der Wahlurne in den zuständigen Wahllokalen möglich.

Wählerinnen und Wähler, die vom 19. bis 21. Januar 1999 nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, haben die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Die Briefwahlunterlagen sind beim Zentralen Wahlvorstand (Tel.: 314-225 32) zu beantragen. Der Wahlbrief muß bis spätestens 21. Januar 1999, 15.00 Uhr, beim Zentralen Wahlvorstand (ZWV) im Hauptgebäude, Zimmer H 2028/30, vorliegen.

Der ZWV weist darauf hin, daß in diesem Jahr die Zeit, in der die TU-Mitglieder ihre Stimme abgeben können, um einen Tag verlängert wurde, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erzielen. Diese war bei der vergangenen Wahl im Januar 1997 bei den einzelnen Statusgruppen sehr unterschiedlich. Innerhalb einer Statusgruppe war die Zahl der abgegebenen Stimmen für die Wahl der verschiedenen Gremien in etwa gleich. Die Wahlbeteiligung lag mit rund 70 Prozent bei den Professoren am höchsten. Von den wissenschaftlichen Mitarbeitern nahmen etwa 47 Prozent an der Wahl teil, unter den sonstigen Mitarbeitern entschieden sich gut 38 Prozent für einen Gang zur Wahlurne. Am schlechtesten schnitten die Studierenden mit einer Beteiligung von knapp 14 Prozent ab.

Damit sie wissen, wofür die Gremien zuständig sind, folgt hier eine kleine Gremienkunde:

AKADEMISCHER SENAT

Der Akademische Senat (AS) ist das zentrale Gremium der Hochschule, das die wichtigsten Entscheidungen im Bereich der akademischen Selbstverwaltung trifft. Dazu gehören nach dem Berliner Hochschulgesetz beispielsweise die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen oder die Festsetzung von Zulassungszahlen. Dem AS gehören 25 Mitglieder an, 13 sind Professoren und je vier kommen aus den Statusgruppen Akademische Mitarbeiter, Studierende und Sonstige Mitarbeiter. Den Vorsitz im AS führt der Präsident der TU.

KURATORIUM

Das Kuratorium ist das Gremium einer Kuratorialhochschule, wie es sie nur in Berlin gibt, in dem Staat und Hochschule in besonderer Weise zusammenwirken. Das Kuratorium ist beispielsweise zuständig für die Billigung des Entwurfs und die Feststellung des Haushaltsplans der Hochschule und die Genehmigung von Hochschulentwicklungsplänen. Dem Kuratorium gehören an: vier Mitglieder des Berliner Senats, wobei der Wissenschaftssenator den Vorsitz hat, vier Mitglieder des Abgeordnetenhauses, zwei Professoren, zwei akademische Mitarbeiter, zwei Studierende, die Vertreterin der Interessen der Frauen, ein Vertreter der Umweltbelange, zwei sonstige Mitarbeiter und je zwei Vertreter der Berliner Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (§64 BerlHG).

KONZIL

Das Konzil ist neben Akademischem Senat und Kuratorium das dritte zentrale Organ der Hochschule. Ihm gehören 61 Mitglieder an. Es ist nach dem Gruppenprinzip zusammengestellt, wobei 31 Vertreter aus der Gruppe der Professoren und je 10 aus den anderen Statusgruppen kommen. Das Konzil ist zuständig für die Wahl des Leiters der Hochschule sowie der Vizepräsidenten bzw. Prorektoren, für die Beschlußfassung der Grundordnung und die Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Präsidenten.

FACHBEREICHSRAT

Der Fachbereichsrat ist ein Organ des Fachbereichs. Er ist zuständig in vielen die Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten des Fachbereichs. Dem Fachbereichsrat gehören 13 Mitglieder an, davon sieben Professoren und je zwei Mitglieder der anderen Statusgruppen.

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