TU intern - Juni 1998 - Hochschulpolitik

Keine betriebsbedingten Kündigungen an der TU

Die laufenden Untersuchungen der Firma AT Kearney zur Verwaltungsreform und der Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen standen im Mittelpunkt der Personalversammlung.

Dabei ging es dem Personalrat, wie der Personalratsvorsitzende Manfred Bedewitz es ausdrückte, insbesondere um das Einbeziehen der Beschäftigten über den Stand der laufenden Untersuchungen und über die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse aus den von der Firma AT Kearney installierten Arbeitsteams.

Der Personalrat hält eine Verwaltungsreform durchaus für notwendig, wenn gewährleistet ist, daß nicht Arbeitsplatzabbau, Beendigungs- und Änderungskündigungen, Privatisierungen und Arbeitsverdichtung als Reformziele umgesetzt werden sollen. Vielmehr müssen effizientere und effektivere Arbeitsabläufe gewährleistet sein, also Kunden und Beschäftigte gleichermaßen vom Reformergebnis profitieren.

Um dies zu erreichen, arbeiten Personalratsmitglieder im Lenkungsausschuß, im Kernteam und in Prozeßteams inhaltlich mit.

Der Präsident, Hans-Jürgen Ewers, wies in seinem Beitrag auf die Notwendigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform und auf die in nächster Zeit anstehenden Änderungen an der TUB hin, wobei die Veränderung der Fachbereichsstrukturen und die Budgetierung im Vordergrund stehen.

Das Ziel, die TU Berlin unter den fünf besten Adressen in Europa zu etablieren, hält Prof. Ewers für erreichbar.

Betriebsbedingte Beendigungs- und Änderungskündigungen wird es an der TU Berlin für unbefristet Beschäftigte im Rahmen der Verwaltungsreform oder Strukturmaßnahmen nicht geben.

Diese Aussagen des Präsidenten machten deutlich, daß die von der Universitätsleitung und dem Personalrat bereits 1995 geschlossene Dienstvereinbarung unverändert weiter in Kraft bleibt.

Dies wird noch in einem ergänzenden Schreiben des Präsidenten an den Personalrat verbindlich bestätigt.

Vom Präsidenten wurde aber auch darauf hingewiesen, daß verhaltensbedingte Kündigungen dennoch möglich sind. Wer beharrlich die Übernahme anderer Tätigkeiten oder Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Verwaltungs- oder Strukturreform verweigert, könnte verhaltensbedingt gekündigt werden.

Aus Gründen der Verwaltungsreform ist es dringend erforderlich, für das Personal-Entwicklungs-Programm, kurz PEP, endlich die Voraussetzungen zu schaffen, um notwendige Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchführen zu können.

Die Kollegin Müller-Klang forderte den Präsidenten nachdrücklich auf, mit der Planung des Personalentwicklungsprogramms ohne weitere Verzögerung zu beginnen und die dafür notwendige Finanzierung sicherzustellen.

Manfred Bedewitz,
Vorsitzender des Personalrats


© 6/'98 TU-Pressestelle