TU intern - November 1998 - Arbeit

Luschen und Idealisten …

… auch in dieser Ausgabe wollen wir noch einmal eine Stellungnahme zur Praxis der Vergabe von ”Doktorandenstellen", also Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Gelegenheit zur Promotion, veröffentlichen. Es geht darum, ob auch in Zeiten knapper Mittel der Kuratoriumsbeschluß von 1992 noch zeitgemäß ist, nach dem grundsätzlich Verträge mit einer Vollbeschäftigung über fünf Jahre anzubieten sind.

Prof. Dr. Irmgard Abs-Wurmbach, Fachbereich 9 Bauingenieurwesen und Angewandte Geowissenschaften:

Die DFG bewilligt normalerweise BAT IIa/2 Promotionsstellen mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Dabei wird vorausgesetzt, daß der/die Doktorand/in ganztägig, ohne Institutspflichten, an dem Forschungsvorhaben arbeitet. TU-Stellen für Doktoranden beinhalten aber, daß neben der Promotion z. B. Lehraufgaben, Labor-/Gerätebetreuungen und organisatorische Tätigkeiten übernommen werden müssen. Um also unter diesen Umständen die Promotion im Anstellungszeitraum durchführen zu können, erscheint mir ein Vertrag für 5 Jahre sinnvoll. Dies ist auch in Bezug auf die Kontinuität der Institutsaufgaben und der zunehmenden Erfahrung vernünftig. Eine Einstufung auf eine 2/3 BAT IIa-Stelle erscheint mir adäquat. Auf eine volle WM-Stelle sollten meiner Meinung nach promovierte Mitarbeiter eingestuft werden.


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