TU intern - November 1998 - Hochschulpolitik

EVALUATION /mir/ Der Hochschulvertrag zwischen dem Land Berlin und der TU Berlin vom April 1997 sicherte der TU bis ins Jahr 2000 Planungssicherheit für ihren Haushalt zu, verpflichtete sie aber auch, bis zum 1. April 1998 einen detaillierten Hochschulstrukturplan vorzulegen und damit ihrerseits einen Beitrag zur Strukturplanung zu leisten. Der Hochschulstrukturplan, den die TU Berlin Ende März 1998 vorlegte, ist jetzt vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur begutachtet worden, ebenso die der anderen beiden Universitäten. Radunski kritisierte unter anderem das Fehlen einer zwischenuniversitären Abstimmung und die nichterkennbare Auseinandersetzung mit den großen forschungspolitischen Themen des Landes Berlin. Weiterhin vermißte der Wissenschaftssenator die Berücksichtigung von Themen wie Internationalität und Studienreform. Hauptpunkt der Auseinandersetzung zwischen allen Berliner Universitäten und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist nach wie vor die Sicherung der 85000 Studienplätze in Berlin. Während die Strukturpläne der Hochschulen zeigen, daß nur etwa 77800 Studienplätze finanzierbar sind, berechnet Radunski in seiner Stellungnahme zusätzliche Lehrkapazitäten an den Universitäten in Höhe von 6510 Plätzen, so daß insgesamt 84366 Studienplätze zustandekommen. Gegenwärtig bereitet die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten eine Stellungnahme zum Gutachten des Wissenschaftssenators vor. Darüber hinaus sollen die Hochschulstrukturpläne in der nächsten Zeit noch vom Wissenschaftsrat evaluiert werden.

HOCHSCHULVERTRÄGE /tui/ Im Oktober setzten die Präsidenten und Rektoren der Berliner Hochschulen die Verhandlungen über eine Verlängerung der Hochschulverträge über das Jahr 2001 hinaus mit Peter Radunski, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, fort. Im Mittelpunkt stand dabei die Finanzierung der 85000 Studienplätze. Dazu müssen, so Radunski, die aus früheren Beschlüssen resultierenden Sparauflagen für die Unis überprüft werden. Die in den kommenden Jahren rapide steigenden Pensionskosten sollen ab 2001 nachfinanziert werden. Senator und Hochschulleiter einigten sich darauf, einen Vertragsabschluß noch in diesem Jahr anzustreben.

LEHRERBILDUNG /tui/ Mit der Reform der Lehrerbildung beschäftigt sich eine Empfehlung, die die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Anfang November verabschiedet hat. Darin fordert sie unter anderem ein für alle Schultypen gleiches viersemestriges Grundstudium mit obligatorischer Zwischenprüfung sowie eine maximale Gesamtstudiendauer von 9 Semestern. Nach der Zwischenprüfung sei ein Fachpraktikum zu absolvieren, außerdem solle die Kenntnis fremder Kulturen zu einer Grundanforderung an qualifizierte Lehrer/innen werden. Die HRK empfiehlt den Aufbau einer fachübergreifenden Didaktikforschung, um einer übermäßigen Spezialisierung der Fachdidaktiken entgegenzuwirken und eine stärkere Zusammenarbeit von Schule und Uni durch Hinzunahme von Lehrern in die Hochschulausbildung sowie Forschungsprojekte von Professoren an Schulen. Erprobt werden solle auch die Einbeziehung von Fachhochschulen in die Berufsschullehrerbildung.


© 11/'98 TU-Pressestelle