TU intern - April 1999 - Aktuelles

Geld gegen Reformen

Hochschulverträge paraphiert

Nach monatelangem Tauziehen haben die Präsidenten der Freien Universität, der Humboldt-Universität und der Technischen Universität den Entwurf der Hochschulverträge mit dem Land Berlin für die Jahre 2001 und 2002 paraphiert. Der Berliner Senat berät nun über diesen Entwurf. In den Verträgen verpflichten sich die Universitäten, die vereinbarten Reformen umzusetzen. Im Gegenzug gibt das Land Berlin den Universitäten eine begrenzte finanzielle Planungssicherheit. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen mit dem Wissenschaftssenator und Gespräche mit der Finanzsenatorin. Die Präsidenten und Rektoren der Fachhochschulen und der Hochschule der Künste (HdK) hatten ihre Verträge bereits zuvor unterschrieben.

Die Verträge sehen vor, daß die TU Berlin in den Jahren 2001 und 2002 jeweils knapp 502 Millionen DM erhält. Dies ist für das Jahr 2001 der höchste Einzelzuschuß an eine der Vertragshochschulen, an die zusammen 2,2 Milliarden DM fließen sollen. Die Sparauflagen für die Universitäten aus dem Jahr 1993, die etwa 80 Millionen DM ausmachen, sollen erlassen werden. Für zusätzliche Belastungen, wie Tarifsteigerungen, Besoldungserhöhungen und den Anstieg der Versorgungsleistungen nach dem Jahr 2000, hat das Land Berlin Finanzierungszusagen gegeben. Die in den Jahren 2001/2002 anfallenden Pensionslasten sollen durch Nachtragshaushalte am Ende des Jahres beglichen werden. Erst wenn diese bewilligt sind, steht der endgültige Finanzierungsrahmen fest.

Ein Schwerpunkt der in den Verträgen vorgesehenen Reformen ist die Lehre. Eine Evaluation der Studiengänge und die Prämierung guter Lehre ist zum Beispiel ebenso vorgesehen wie Veränderungen in der Organisation des Studienangebots, der Lehre und der Prüfungen. Außerdem beinhaltet der Vertrag Regelungen über die leistungsbezogene Mittelverteilung sowie die Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Über das Veranlaßte und Erreichte legen die Hochschulen dem Wissenschaftssenator bis zum 31. Dezember 2000 einen Bericht vor. Die Bedeutung dieses Berichts ist nicht zu unterschätzen, denn nach 2001 wird die Bemessung des jeweiligen Landeszuschusses davon beeinflußt, in welchem Maß die Hochschule die getroffenen Vereinbarungen erfüllt hat. Wie diese einfach klingende Formel "Geld gegen Reformen" in der Praxis umgesetzt werden soll, ist jedoch unklar.

ABBAU VON STUDIENPLÄTZEN?

Nicht abwenden konnten die Universitätspräsidenten die Mittelumschichtungen in Höhe von 22,5 Mio. DM, die den Universitäten zugunsten der Fachhochschulen und der HdK abgezogen werden sollen. Für die TU Berlin bedeutet das ein Minus von rund 3,6 Mio. DM für das Jahr 2001. Die Universitätspräsidenten warnen daher, daß es durch diese Kürzungen zu einem weiteren Abbau von Studienplätzen kommen könne. Die vorgesehene Mindestzahl von 85000 Studienplätzen, die der Wissenschaftsrat in einem Gutachten als Grundlage für die weitere Entwicklung des Wissenschaftsstandorts Berlin bezeichnete, sei gefährdet. Diese Befürchtung der Universitätspräsidenten erhielt neue Nahrung, da diese Mindestzahl wider Erwarten nicht ausdrücklich im Vertrag festgeschrieben wurde. Nach neuesten Meldungen werden die Verträge jedoch voraussichtlich erst Anfang Mai im Berliner Senat besprochen, da eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Finanzen noch aussteht.

cho


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